Hunde-Beißstatistik für das Saarland

die vollständige Hunde-Beißstatistik in elektronischer Ausfertigung, auf die in dem entsprechenden Arti­kel der Saarbrücker Zeitung vom 05.02.2015 sowie in der Plenardebatte vom 11.02.2015 Bezug ge­nommen wurde, nebst initiierender statistischer Anforderung an alle Kommunen, Korrespondenz mit den Kommunen, allen Anlagen, Tabellen, Auswertungen, Präsen­tationsfolien oder sonstigen im Rahmen der Statistik erstellten Schriftstücken, soweit diese vorhanden sind und Sie als ersuchte Behörde oder ein anderes Mi­nisterium bzw. deren untergeord­nete Behörden oder sonstige Stellen über diese Daten verfügen. Im Falle der notwendigen Beteiligung anderer Ministerien, Behörden oder sonstiger Stellen, bitte ich Sie, diese im Rahmen meines Auskunftsver­langen um die von mir angefor­derten Schriftstücke und Daten zu ersuchen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2015
  • Frist
    23. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die vollständi…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hunde-Beißstatistik für das Saarland [#11374]
Datum
21. September 2015 08:56
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die vollständige Hunde-Beißstatistik in elektronischer Ausfertigung, auf die in dem entsprechenden Arti­kel der Saarbrücker Zeitung vom 05.02.2015 sowie in der Plenardebatte vom 11.02.2015 Bezug ge­nommen wurde, nebst initiierender statistischer Anforderung an alle Kommunen, Korrespondenz mit den Kommunen, allen Anlagen, Tabellen, Auswertungen, Präsen­tationsfolien oder sonstigen im Rahmen der Statistik erstellten Schriftstücken, soweit diese vorhanden sind und Sie als ersuchte Behörde oder ein anderes Mi­nisterium bzw. deren untergeord­nete Behörden oder sonstige Stellen über diese Daten verfügen. Im Falle der notwendigen Beteiligung anderer Ministerien, Behörden oder sonstiger Stellen, bitte ich Sie, diese im Rahmen meines Auskunftsver­langen um die von mir angefor­derten Schriftstücke und Daten zu ersuchen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang der u.a. E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
WG: Hunde-Beißstatistik für das Saarland [#11374]
Datum
22. September 2015 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang der u.a. E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
WG: Sende Daten von MFP-07409824 08/10/2015 14:18 Hunde-Beißstatistik Sehr geehrtAntragsteller/in ich gehe davon…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
WG: Sende Daten von MFP-07409824 08/10/2015 14:18 Hunde-Beißstatistik
Datum
8. Oktober 2015 15:10
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich gehe davon aus, dass Sie die in der Anlage beigefügte Statistik ansprechen. Diese Statistik wurde nicht durch das Ministerium, sondern von der Saarbrücker Zeitung erstellt. Grundlage dürften Jahresstatistiken, die im Rahmen von Presseanfragen der letzten Jahre der SZ übersandt wurden, sein. Insbesondere nach einem "Offenen Brief" des Schmelzer Bürgermeisters Emanuel in der SZ im Jan.2015, kam es zu einer großen Zahl von Presseanfragen und Telefonaten zu dieser Thematik. Ebenfalls beigefügt ist mein Anforderungsschreiben mit dem Erfassungsformular für das Jahr 2014 an die Städte und Gemeinden des Saarlandes. Die Rückmeldungen (Schreiben, E-Mails und Telefonate) werden zu einer Jahresstatistik zusammengefasst, die dem Bundesministerium des Innern übersandt wird. Dieses fasst die Länderstatistiken für das Bundesverfassungsgericht zusammen. Die Rückmeldungen der Städte und Gemeinden werden, da sie in keinem Zusammenhang mit rechtlichen Entscheidungen stehen, anschließend vernichtet. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden in Saarland liegt nach § 8 dieser VO bei den Ortspolizeibehörden des Saarlandes. Zu fallbezogenen Fragen wenden Sie sich bitte an diese Stellen. Mit freundlichen Grüßen