Hundehinterlassenschaften im öffentlichen Raum von Haltern entfernen lassen

Regelmäßig sehe ich, wie Hundehalter - wohlgemerkt beiweiten nicht die Mehrheit - die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde bewusst auf dem Gehweg, im Park, ... (ich möchte meinen: grundsätzlich) liegen lassen. Das stört mich.

Wenn ich die Halter anspreche und bitte die Hinterlassenschaften aufzunehmen werde ich verdummbeutelt, beschimpft, mitunter bedroht: "Willst Du das weg machen?", "Vögel und Füchse machen da auch hin.", "Weißt Du wie viel Hundesteuer ich bezahle?", "Halt Dein dummen Mund?", "Sei still.", ...; Ich denke die Richtung der Aussagen ist erkennbar.

Wie soll ich mich verhalten?

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  • Datum
    7. September 2021
  • Frist
    9. Oktober 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bochum - Ordnungsamt Details
Von
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Betreff
Hundehinterlassenschaften im öffentlichen Raum von Haltern entfernen lassen [#227933]
Datum
7. September 2021 09:52
An
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Regelmäßig sehe ich, wie Hundehalter - wohlgemerkt beiweiten nicht die Mehrheit - die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde bewusst auf dem Gehweg, im Park, ... (ich möchte meinen: grundsätzlich) liegen lassen. Das stört mich. Wenn ich die Halter anspreche und bitte die Hinterlassenschaften aufzunehmen werde ich verdummbeutelt, beschimpft, mitunter bedroht: "Willst Du das weg machen?", "Vögel und Füchse machen da auch hin.", "Weißt Du wie viel Hundesteuer ich bezahle?", "Halt Dein dummen Mund?", "Sei still.", ...; Ich denke die Richtung der Aussagen ist erkennbar. Wie soll ich mich verhalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227933/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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