Hundekonntrolldienst

Ich bitte um Auskunft, wie viele Kontrollen der Hundekontrolldienst im Jahr 2014 insgesamt durchgeführt hat, wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren vom Hundekontrolldienst eingeleitet wurden und wie viel Geld dadurch insgesamt im Jahr 2014 eingenommen worden ist. Bitte geben Sie diese Zahlen sowohl für Hamburg insgesamt als auch aufgeteilt auf die sieben Berirke an.

Vielen Dank

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Februar 2015
  • Frist
    20. März 2015
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hundekonntrolldienst [#8680]
Datum
15. Februar 2015 12:31
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ich bitte um Auskunft, wie viele Kontrollen der Hundekontrolldienst im Jahr 2014 insgesamt durchgeführt hat, wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren vom Hundekontrolldienst eingeleitet wurden und wie viel Geld dadurch insgesamt im Jahr 2014 eingenommen worden ist. Bitte geben Sie diese Zahlen sowohl für Hamburg insgesamt als auch aufgeteilt auf die sieben Berirke an. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Hundekontrolldienst [#8680] Sehr geehrtAntragsteller/in Nach § 13 Abs.4 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburg…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Betreff
Hundekontrolldienst [#8680]
Datum
18. März 2015 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Nach § 13 Abs.4 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz werden für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden ggf. angefallene Auslagen in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden Gebühren in voraussichtlicher Höhe von 30,- bis 500,- Euro anfallen. Wie benötigen von Ihnen deshalb eine zustellungsfähige Adresse. Gemäß § 28 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz informieren wir Sie hiermit vor Erlass eines Gebührenbescheides und geben Ihnen die Möglichkeit, sich diesbezüglich zu äußern. Möchten Sie Ihren Antrag bestehenlassen, so bitten wir Sie um Benennung einer zustellungsfähigen Adresse, an die der Gebührenbescheid und ggf. ein Ablehnungsbescheid gesandt werden kann. Erst mit Eingang Ihrer Adresse gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag aufrechterhalten möchten und die vierwöchige Bearbeitungsfrist gemäß § 13 Abs. 1 HmbTG beginnt zu laufen. Sollten wir bis zum 23.03.2015 keine Adressmitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall nicht. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Hundekontrolldienst [#8680] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Gebührenspanne v…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hundekontrolldienst [#8680]
Datum
19. März 2015 21:43
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Gebührenspanne von 30,- bis 500,- Euro ist jedoch nicht nachvollziehbar. Ein Leiter des Hundekonntrolldienstes sollte schon etwas genauer abschätzen können, wie groß der vorraussichtliche Aufwand sein wird. Ihre Maximalangabe liegt aber fast 17 mal höher als die untere Gebührenangabe. Im Zeitalter von IT-gestützer Arbeit sollte Ihr Dezernat derartige Kennzahlen auch mit weniger Aufwand abrufen können. Da liegt die Vermutung nahe, dass diese hohe Gebührenangabe der Abschreckung für Transparenzanfragen diennen soll. Der Transparenzgedanke hat wohl im BA-Mitte noch nicht Einzug gehalten. Leider muss ich bei aufgrund der angedrohten hohen Gebühren meine Transparenzanfrage zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>