Hundesalon Öffnungsverbot

Die Stadt Grevenbroich untersagt meiner Frau die Weiterführung ihress Hundesalons obwohl sie Hygienevorschriften beachtet und kein Kunde die Geschäftsräume betreten darf. Lediglich den Hund vor der Türe abgibt und wieder in Empfang nehmen kann. Ist dies so richtig ? Ich betone kein Kundenkontakt mit Zweibeinern im Ladenlokal
MfG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Wolfgang Fischer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Wolfgang Fischer
Betreff
Hundesalon Öffnungsverbot [#183320]
Datum
24. März 2020 17:52
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Grevenbroich untersagt meiner Frau die Weiterführung ihress Hundesalons obwohl sie Hygienevorschriften beachtet und kein Kunde die Geschäftsräume betreten darf. Lediglich den Hund vor der Türe abgibt und wieder in Empfang nehmen kann. Ist dies so richtig ? Ich betone kein Kundenkontakt mit Zweibeinern im Ladenlokal MfG
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Fischer Anfragenr: 183320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183320 Postanschrift Wolfgang Fischer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Fischer

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte/r , vielen Dank für Ihre Mail; derzeit entstehen viele Fragen zum Thema Corona, die wir gerne beantw…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Hundesalon Öffnungsverbot
Datum
27. März 2020 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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967 Bytes


Sehr geehrte/r , vielen Dank für Ihre Mail; derzeit entstehen viele Fragen zum Thema Corona, die wir gerne beantworten. Zu Ihrer Frage können wir Ihnen folgende Informationen geben: Grundsätzlich können Hundesalons gemäß CoronaSchVo § 7 weiterhin geöffnet bleiben, sofern die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern getroffen werden. Da wir die genauen Gründe für die Untersagung durch die Stadt Grevenbroich nicht kennen, können wir in diesem Einzelfall keine weiteren Auskünfte geben. Eine aktuelle Übersicht über die aktuellen Erlasse finden Sie auf unserer Website https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie. Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt. Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage damit beantworten. Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen - bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen