Hundesteuereinnahmen 2019

Wie hoch waren die Einnahmen aus der Hundesteuer im Jahre 2019?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Haltern am See Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hundesteuereinnahmen 2019 [#188552]
Datum
10. Juni 2020 13:56
An
Kommunalverwaltung Haltern am See
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einnahmen aus der Hundesteuer im Jahre 2019?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188552/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Haltern am See
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Anfrage vom 10. Juni 2020 erhalten. Die Hundesteuereinnahmen für das Jahr 2019…
Von
Kommunalverwaltung Haltern am See
Betreff
Hundesteuereinnahmen 2019 [#188552]
Datum
17. Juni 2020 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
530 Bytes
image002.png
4,7 KB


Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Anfrage vom 10. Juni 2020 erhalten. Die Hundesteuereinnahmen für das Jahr 2019 für die Stadtverwaltung Haltern am See betragen 328.959 Euro. Dieser Jahresabschluss gilt als vorläufig, da der Haushaltsabschluss für das Jahr 2019 noch von entsprechender Behörde genehmigt werden muss. Mit freundlichen Grüßen