Hundeverbot am Schlachtensee / Krumme Lanke

Alle begründenden Unterlagen zum Hundeverbot am Schlachtensee und der Krumme Lanke.
Welche Aktenkundigen Vorfälle gab es, die ein Agieren des Bezirksamt notwendig machten und dieses, auch in finanzieller Hinsicht, rechtfertigen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2015
  • Frist
    17. Februar 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hundeverbot am Schlachtensee / Krumme Lanke [#8389]
Datum
15. Januar 2015 01:08
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle begründenden Unterlagen zum Hundeverbot am Schlachtensee und der Krumme Lanke. Welche Aktenkundigen Vorfälle gab es, die ein Agieren des Bezirksamt notwendig machten und dieses, auch in finanzieller Hinsicht, rechtfertigen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage der Zuständigkeit halber soeben an die Stadträtin Christa Markl-…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Antw: Hundeverbot am Schlachtensee / Krumme Lanke [#8389]
Datum
15. Januar 2015 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage der Zuständigkeit halber soeben an die Stadträtin Christa Markl-Vieto (und ihr Sekretariat) weitergeleitet, die sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen wird (Tel.: 90299-4301). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berlin: IFG-UIG-VIG. Die bishe…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Hundeverbot am Schlachtensee / Krumme Lanke" [#8389]
Datum
4. Februar 2015 16:37
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berlin: IFG-UIG-VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8389 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich habe bis heute keine Nachricht von Frau Markl-Vieto oder ihrem Büro erhalten. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> leider habe ich bis heute keine Antwort von Frau Markl-Vieto oder ihrem Büro …
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Hundeverbot am Schlachtensee / Krumme Lanke" [#8389]
Datum
4. Februar 2015 16:38
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> leider habe ich bis heute keine Antwort von Frau Markl-Vieto oder ihrem Büro erhalten. An wen kann ich mich diesbezüglich wenden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in das tut mir sehr leid, denn die E-Mail-Anfrage ist dort eingegangen und wurde auch geö…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Antw: AW: Vermittlung bei Anfrage "Hundeverbot am Schlachtensee / Krumme Lanke" [#8389]
Datum
5. Februar 2015 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das tut mir sehr leid, denn die E-Mail-Anfrage ist dort eingegangen und wurde auch geöffnet, das kann ich im System erkennen. Leider kann ich nicht sehen, wer diese geöffnet hat, weshalb ich Sie bitte, bei der Stadträtin Markl-Vieto selbst nachzufragen (90299-4300), oder dort im Sekretariat (90299-4301, Frau Sawatzki), oder bei der Referentin der Stadträtin (90299-5955) oder dem Referenten der Stadträtin (90299-4511, Herr Schruoffeneger). Ich selbst werde ebenfalls nachfragen und habe auch ihre zweite E-Mail erneut dorthin geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Hallo, Herr Antragsteller/in, ich habe soeben mit der Sekretärin der Stadträtin gesprochen, die Ihr Anliegen heute…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Antw: AW: Vermittlung bei Anfrage "Hundeverbot am Schlachtensee / Krumme Lanke" [#8389]
Datum
5. Februar 2015 08:32
Status
Hallo, Herr Antragsteller/in, ich habe soeben mit der Sekretärin der Stadträtin gesprochen, die Ihr Anliegen heute (erneut?) Frau Markl-Vieto vorlegen wird. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Ihre Anfrage vom 15.01.15 - Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke Sehr geehrtAntragsteller/in Fra…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.01.15 - Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke
Datum
10. Februar 2015 15:02
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Markl-Vieto hat mir Ihre E-Mail vom 15.01.15 zur Beantwortung weitergeleitet. Zunächst möchte ich Sie auf unsere Internetseite www.bhskl.de verweisen. Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema und Vernetzungen zu den beteiligten Behörden. Sollten Sie darüber hinaus noch Auskünfte wünschen, bitte ich Sie, den entsprechenden Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen bei mir bzw. der zuständigen Behörde zu stellen. Für schriftliche Auskünfte nach dem IFG werden - je nach Aufwand - Gebühren in Höhe von 100 € bis 500 € festgesetzt (auch bei elektronischer Übermittlung der Auskunft). Natürlich steht es Ihnen ebenso frei, in unserem Hause Akteneinsicht zu nehmen. Diese erfolgt in der Regel gebührenfrei. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Frau Salomon, Tel. 902 99 73 19. Die Akteneinsicht ist ab 23.02.15 möglich. Mit freundlichem Gruß im Auftrag