Hyaluron pen

Darf ich als Kosmetikerin Hyaluron Pen anwenden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Dezember 2019
  • Frist
    11. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Darf ich als Kosm…
An Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hyaluron pen [#171633]
Datum
7. Dezember 2019 08:31
An
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf ich als Kosmetikerin Hyaluron Pen anwenden
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171633
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider sind wir für die von Ihnen gestellte Frage hins…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Hyaluron pen [#171633]
Datum
9. Dezember 2019 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider sind wir für die von Ihnen gestellte Frage hinsichtlich der Nutzung eines Hyaloron Pens nicht die zuständige Behörde. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung (LSJV) in Landau . Untenstehend finden Sie die Kontaktdaten. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Dienstsitz Landau Referat 54 - Gesundheit und Pharmazie Reiterstraße 16 76829 Landau Telefon +49-6341-26-1 Telefax +49-6341-26-445 poststelle-ld(at)lsjv.rlp.de www.lsjv.rlp.de Freundliche Grüße

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Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Gesundheitsamt
Hyaluron-Pen Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre E-Mail bezüglich der Benutzung eines "Hyalu…
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Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre E-Mail bezüglich der Benutzung eines "Hyaluron pen" erhalten. Hinsichtlich der Fragestellung über die Zulässigkeit der Anwendung dieses Arbeitsmittels unterliegt der Arzneimittelüberwachung. Die zuständige Behörde ist hierbei das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Reiterstraße 16 76829 Landau in der Pfalz Telefon 06341 26-1 Telefax 06341 26-287 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weiter geholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen