hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07"

Alle Gutachten zum Thema Grundwasser / Wasser im Zusammenhang mit dem oben genannten Bauprojekt.
die
1.Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht waren.

2.Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht veröffentlicht waren

3. Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung angefertigt wurden

4. noch fehlen

-inklusive der hydrogeologischen Beurteilung der Grundwasserverhältnisse mit Prognose der Eingriffswirkung auf das Grundwasser (wie vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt in der Gutachterlichen Stellungnahme gefordert)

Bitte Punkte 1-4 jeweils einzeln beantworten.

Projektdaten:
Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07"
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Gutachten zu…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07" [#196382]
Datum
31. August 2020 20:12
An
Regierung von Oberfranken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Gutachten zum Thema Grundwasser / Wasser im Zusammenhang mit dem oben genannten Bauprojekt. die 1.Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht waren. 2.Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht veröffentlicht waren 3. Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung angefertigt wurden 4. noch fehlen -inklusive der hydrogeologischen Beurteilung der Grundwasserverhältnisse mit Prognose der Eingriffswirkung auf das Grundwasser (wie vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt in der Gutachterlichen Stellungnahme gefordert) Bitte Punkte 1-4 jeweils einzeln beantworten. Projektdaten: Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07" https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196382/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierung von Oberfranken
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Regierung von Oberfranken eingegangen. Die Bearbeitung kann…
Von
Regierung von Oberfranken
Betreff
AW: hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07" [#196382]
Datum
1. September 2020 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Regierung von Oberfranken eingegangen. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten insoweit um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Regierung von Oberfranken
Kein Nachrichtentext
Von
Regierung von Oberfranken
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. September 2020
Status
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Regierung von Oberfranken
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben Ihnen heute an diese Adresse geantw…
Von
Regierung von Oberfranken
Betreff
hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07" [#196382]
Datum
24. September 2020 10:38
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben Ihnen heute an diese Adresse geantwortet. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag die Damen und Herren, ich danke Ihnen für das Antwortschreiben (leider wieder in Papierform). Sie haben…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
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Betreff
AW: hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07" [#196382]
Datum
5. Oktober 2020 12:47
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag die Damen und Herren, ich danke Ihnen für das Antwortschreiben (leider wieder in Papierform). Sie haben mir zusammenfassend zu den momentan gestellten Anfragen eine Antwort geschrieben. https://fragdenstaat.de/anfrage/unter... https://fragdenstaat.de/anfrage/gutac... https://fragdenstaat.de/anfrage/hydro... https://fragdenstaat.de/anfrage/berei... In dem Schreiben, verbieten Sie mir ausdrücklich die Veröffentlichung, was bedauerlich und zugleich verwunderlich ist. Zitat: " Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Veröffentlichung dieses Schreibens auf der Plattform "FragDenStaat" kein Einverständnis besteht." Zitat Ende. Die Rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch so, ist Ihr Einverständnis nicht nötig ist um den Schriftverkehren in der gewohnten Form zu veröffentlichen. Bitte nennen Sie mir vor Behandlung der anderen Punkte die rechtliche Grundlage, die Sie erwogen hat mir eine Veröffentlichung verbieten zu wollen, ansonsten werde ich gerne auch dieses Schreiben wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Um ihre Bedenken gegen die Art der Anfragen auszuräumen habe ich folgenden Leitfaden für Sie, der Extra für Behörden erstellt wurde: https://media.frag-den-staat.de/files... Es ist im Übrigen auch der Sinn bei Fragdenstaat, dass die Anfrage öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Informationen werden so für alle Bürger zugänglich um demokratische Entscheidungsprozesse zu ermöglichen (deshalb gibt es in fast allen Ländern in Europa auch Informationsfreiheitsgesetze mit sehr wenigen ausnahmen wie Bayern oder Belarus). https://fragdenstaat.de/info/informat... Mündige Bürger sind die Grundvorraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Das zurückhalten von Informationen, Dokumenten und Schriftverkehr stärkt nicht besonders das Vertrauen in die behördlichen Entscheidungsprozesse. Viele Ihrer Kollegen in anderen Behörden sehen das übrigens genau so, beantworten deshalb Anfragen sogar gerne und helfen offensiv Fragestellungen aufzuklären und schicken Informationen im Nachhinein noch als PDF. Im Übrigen ganz wie es unser Bürgerbeauftragte von Bayern sich vorstellt. https://www.buergerbeauftragter.bayern/wp-content/uploads/2020/03/10-Punkte-für-eine-gelingende-Bürger-Staat-Kommunikation.pdf https://www.buergerbeauftragter.bayern/wp-content/uploads/2019/10/AA_71_Mittelpunkt_Buerger.pdf Ich sehe auch den Vorteil darin, dass Anfragen nicht mehrfach gestellt werden desweiteren wird übrigens mehr als die hälfte aller "IFG-Anfragen" in Deutschland wird über diese Plattform gestellt. Nun zurück zum eigentlichen Thema: Sie haben sich zu den einzelnen Fragestellungen und wiederum zu dessen einzelnen Punkten keine oder nicht wirklich zufriedenstellende Antworten gegeben, hierzu ein paar Auszüge der Gesetzestexte, die dafür sprechen, dass hier "Optimierungsbedarf" besteht um auch als Regierung Oberfranken die Demokratischen Regeln einzuhalten. Baugesetzbuch (BauGB) § 4a Zitat: "(4) Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen." Zitat ende Im Bayerisches Umweltinformationsgesetz (Internetauftritt) bei "Antworten auf häufig gestellte Fragen" steht folgendes: Zitat: "Soweit die Behörde ein potentiell urheberrechtlich geschütztes Werk, etwa ein Gutachten, selbst in Auftrag gegeben hat, wird nach dem Vertragszweck regelmäßig davon auszugehen sein, dass es der Behörde freistehen soll, dieses in jeder ihr sinnvoll erscheinenden Weise zu verwenden. Regelmäßig vom Vertragszweck gedeckt ist deshalb die Verwendung zu behördeninternen Zwecken, die Weitergabe an andere Behörden, an beteiligte Sachverständige und die Weitergabe an interessierte Dritte bzw. die Öffentlichkeit." Zitat ende https://www.stmuv.bayern.de/service/r... Falls Urheberrechtliche Bedenken bestehen bitte ich Sie mir diese jeweils zu benennen, die angeführten Bedenken kann ich mit folgendem Urteil jedoch sicherlich ausräumen. Hier wird geschrieben: Zitat: "Maßgeblich für einen solchen Ausschlussgrund ist eine Kollision zwischen dem Recht am geistigen Eigentum und dem Informationszugangsanspruch. Dem Schutz des geistigen Eigentums dient dabei das im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geregelte Urheberrecht. Gemäß § 2 Abs. 1 UrhG gehören zu den geschützten Werken insbesondere Sprachwerke, wie Schriftwerke, aber auch Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Als Werke im Sinne dieses Gesetzes sind aber nach Absatz 2 der Vorschrift nur persönliche geistige Schöpfungen anzusehen [.....] für solche Werke erforderliche Schöpfungshöhe i. S. d. § 2 Abs. 2 UrhG, die sich in einer individuellen Form oder Strukturierung der Auswahl und Anordnung bekannter Gestaltungsmittel oder vorgegebenen Materials zeigt (vgl. hierzu Schulze, a. a. 0., § 2 Rn. 51 m. w. N.), liegt zur Überzeugung des Gerichts nicht vor." Zitat Ende Und nachdem das Urheberrecht Bundesrecht ist kann davon ausgegangen werden, dass diese Entscheidung auf die betreffenden Gutachten angewendet werden kann. https://fragdenstaat.de/files/docs/ff... https://fragdenstaat.de/blog/2018/jva... Auch wird im BayUIG geschrieben: Zitat: "Art. 5 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen (1) Die informationspflichtigen Stellen bemühen sich in angemessener Weise darum, den Zugang zu den bei ihnen verfügbaren Umweltinformationen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wirken sie darauf hin, dass Umweltinformationen, über die sie verfügen, zunehmend in elektronischen Datenbanken oder in sonstigen Formaten gespeichert werden, die über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sind." Zitat Ende Zitat: "Der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in Nrn. 1 und 3 genannten Gründe abgelehnt werden" Zitat Ende https://www.stmuv.bayern.de/service/r... Ich bitte Sie deshalb meine jeweiligen Anfragen über die Plattform "Fragdenstaat" einzeln zu beantworten und die Angeforderten Umweltinformationen den Anfragen entsprechend jeweils herauszugeben. Das Digitalisieren der Unterlagen darf in diesem Fall auch als zumutbarer Aufwand angesehen werden, der in der momentanen angespannten Corona geschuldeten Situation das Mittel der Wahl darstellt. Als ergänzende Information zum Grundwasserthematik bei der Ortsumgehung Oberkotzau kann ich Ihnen übrigens auch die "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" nahe legen, in der ein Artikel zu dem EuGH-Urteil erschienen ist (s. Heft Nr. 16/2020, Seite 1177-1184). Dies ist leider nur in Papierform zu beziehen, jedoch sicherlich auch in Ihrem Haus vorhanden. Das Urteil wirkt sich laut der rechtlichen Einschätzung des Fachjuristen schon ganz klar direkt und Indirekt auf die geplante Ortsumgehung aus. https://www.regierung.oberfranken.bay... 1. So sind unter anderem für die Überprüfung des Verschlechterungsverbots (Qualität und Quantität/Wasserstand) vom Grundwasserkörper jede einzelne Messstelle von Bedeutung und somit alle Brunnen, Quellen und Bohrungen einzeln für sich, die in der Nähe sind. Das Abgraben bis in den Oberflächennahen Grundwasserkörper ist in diesem Zusammenhang mehr als problematisch. 2. Sind alle Gutachten in diesem Zusammenhang Zwingend bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zugänglich zu machen. Da mindestens das Hydrogeologische Gutachten und diese im Bereich der Fundamente der Brücken immer noch nicht angefertigt wurde (laut Wasserwirtschaftsamt liegen diese obwohl gefordert nicht vor). Somit fehlte der Gemeinde Oberkotzau als zuständige Stelle für die Trinkwasserversorgung und den direkt betroffenen Bürgern die nötige Information um auswirkungen einzuschätzen und ihre Einwendungen überhaupt in vollem Umfang formulieren zu können. Das Urteil hat eben laut der Fach-juristischen Einschätzung auch Auswirkung auf bereits Planfestgestellte Projekte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196382/
Regierung von Oberfranken
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Betreff versteckt
Datum
5. Oktober 2020 12:49
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Regierung von Oberfranken
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Regierung von Oberfranken
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Briefpost
Betreff
Datum
19. Oktober 2020
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Regierung von Oberfranken
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben unsere Antwort wiederum postalisch …
Von
Regierung von Oberfranken
Betreff
AW: hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07" [#196382]
Datum
19. Oktober 2020 13:27
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben unsere Antwort wiederum postalisch auf den Weg gebracht. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke Ihnen für das Telefonat Gestern und bitte wie besprochen um Vermittlung be…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07"“ [#196382] [#196382]
Datum
22. Oktober 2020 08:28
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke Ihnen für das Telefonat Gestern und bitte wie besprochen um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/196382/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich bei den Angefragten Daten um Umweltdaten handelt die in einer Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt werden müssen und somit schon einem unbegrenztem Personenkreis zugänglich gemacht wurde. Desweiteren bitte ich wie telefonisch besprochen um eine Aussage oder Klärung ob die Zuständige Behörde ein Recht hat die Veröffetlichung der Schreiben zu verbieten oder es sich nur um einen Einschüchterungsversuch handelt, diese Schreiben Sende ich Ihnen als Email zu sobald Sie mir eine "Bearbeitungsnummer" zu dem Anliegen mitgetgeilt haben. Sie finden alle weiteren Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 196382.pdf - 2020-09-23_1-regierung-oberfranken-antwortschreiben-noch-nicht-offentlich.pdf - 2020-10-19_1-regierung-oberfranken-antwortschreiben-noch-nicht-offentlich-nr2.pdf Anfragenr: 196382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196382/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverh…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07"“ [#196382] [#196382]
Datum
20. November 2020 08:15
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07"“ vom 31.08.2020 (#196382) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Da Sie mir keine Rechtsgrundlage nennen konnten, die einer veröffentlichkeit der Schreiben entgegen spricht kann Ihr Beisatz ("Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Veröffentlichung dieses Schreibens auf der Plattform "FragDenStaat" kein Einverständnis besteht") als gegenstandslos angesehen werden. Desweiteren habe ich anbei 2 Rechtliche Einordnungen zu veröffentlichung von Briefen im Internet für Sie. Bitte Senden Sie mir eine Positive Rückeldung zur veröffentlichung der Briefe. https://www.bundestag.de/resource/blob/412538/dacd28a4490a1838199ee5124909a4c4/WD-7-035-09-pdf-data.pdf https://www.dr-bahr.com/news/keine-rechtsverletzung-durch-internet-veroeffentlichung-von-anwaltsschreiben.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196382/
Regierung von Oberfranken
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben unsere abschließende Antwort wieder…
Von
Regierung von Oberfranken
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07"“ [#196382] [#196382]
Datum
23. November 2020 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben unsere abschließende Antwort wiederum postalisch auf den Weg gebracht. Mit freundlichen Grüßen,

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Regierung von Oberfranken
Via
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Betreff
Datum
24. November 2020
Status
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