Hygiene Budni Schiffdorfer Chaussee

ist es in Ordnung, dass man in der Drogerie Budni, Schiffdorfer Chaussee, Bremerhaven, gezwungen wird, auch für nur 2 Artikel einen Einkaufswagen zu verwenden, obwohl der Griff nicht desinfiziert wird? Ich habe es gestern (15.5.20) so erlebt.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ist es i…
An Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hygiene Budni Schiffdorfer Chaussee [#186847]
Datum
16. Mai 2020 14:55
An
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ist es in Ordnung, dass man in der Drogerie Budni, Schiffdorfer Chaussee, Bremerhaven, gezwungen wird, auch für nur 2 Artikel einen Einkaufswagen zu verwenden, obwohl der Griff nicht desinfiziert wird? Ich habe es gestern (15.5.20) so erlebt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186847 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremerhaven
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten. Ich muss Ihnen leider mitteilen das wir für Ihr …
Von
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremerhaven
Betreff
WG: [EXTERN]-Hygiene Budni Schiffdorfer Chaussee [#186847]
Datum
19. Mai 2020 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten. Ich muss Ihnen leider mitteilen das wir für Ihr beschriebenes Anliegen nicht Zuständig sind. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Magistrat Bremerhaven: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen