Hygiene im Restaurant Apostel´s

Bitte teilen Sie mir mit wann, wie oft und mit welchem Ergebnis obiges Restaurant überprüft wurde. Ich frage aus persönlicher Betroffenheit, die auf ebenfalls persönlichen beobachtungen resultieren.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    13. Februar 2019
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen S…
An Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hygiene im Restaurant Apostel´s [#37224]
Datum
14. Januar 2019 18:01
An
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit wann, wie oft und mit welchem Ergebnis obiges Restaurant überprüft wurde. Ich frage aus persönlicher Betroffenheit, die auf ebenfalls persönlichen beobachtungen resultieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Rückmeldung erforderlich, Eingangsbestäigung zu VIG-Anfrage im Restaurant Apostel´s [#37224] Sehr geehrtAntragstel…
Von
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Rückmeldung erforderlich, Eingangsbestäigung zu VIG-Anfrage im Restaurant Apostel´s [#37224]
Datum
22. Januar 2019 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres VIG-Antrages. Zu dem Betrieb liegt bereits eine Anfrage vor (# 39146). Wollen Sie Ihren Antrag aufrechterhalten oder zurücknehmen? DSGVO Zum VIG-Antragsverfahren gehört auch, dass wir auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers kraft Gesetzes dem Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen müssen (siehe auch § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG). Ohne konkrete Nachfrage erhält der Betrieb selbstverständlich nur Informationen über den Antragsinhalt. Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO. Bitte teilen Sie uns innerhalb einer Woche mit, ob Sie a) Ihren VIG-Antrag zurücknehmen oder b) der Informationsweitergabe zustimmen. Wenn Sie Ihren Widerspruch bzw. Antrag nicht zurücknehmen, ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich und wir werden Ihren VIG-Antrag ablehnen. Weiteres Verfahren Falls Sie Ihren Widerspruch nach DSGVO zurücknehmen: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Restaurant Apostel's Wichtig! Rückmeldung zur Antr…
Von
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Restaurant Apostel's
Datum
31. Januar 2019 10:47
Status
Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Sehr geehrtAntragsteller/in nachfolgend erhalten Sie neue Informationen zu Ihrem Widerspruch gegen die Datenweitergabe nach DSGVO: Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Wenn Sie Ihren Antrag nicht bis zum 08.02.2019 zurücknehmen, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Restaurant Apostel's [#37224] Sehr geehrte Dam…
An Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Restaurant Apostel's [#37224]
Datum
4. Februar 2019 18:24
An
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, .Bitte vergessen Sie den Antrag!.. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Restaurant Apostel's [#37224] Sehr geehrte Dam…
An Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich; Restaurant Apostel's [#37224]
Datum
24. Februar 2019 19:53
An
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist Ihr Vorgehen so gar nicht nachvollziehbar. Ich wollte eigentlich nur über die Hygienezustände im betreffenden Restaurant Bescheid wissen. Von Ihrer Seite hat mich noch keine Antwort erreicht, nur ständig irgendwelche Nachfragen und Behauptungen, dass bereits eine Anfrage vorliegt. Und ? Bekomme ich dann keine Auskunft, weil schon jemand anders gefragt hat ? Kann ich leider alles nicht nachvollziehen. Bevor Sie jetzt wieder eine Mail schreiben, ob ich immer noch Auskunft will, lassen Sie meine Anfrage doch sein. Dann frag ich halt den Staat bestimmt nicht mehr. Aber vielleicht will man das ja ? Ihre Rechtsbehelfsbelehrung ist auch nur für einen Juristen nachvollziehbar. Auch gewollt ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>