Hygiene in Sammelunterkünften.

Wie wird die Hygiene in den Sammelunterkünften kontrolliert. Gibt es Hygienepläne in den Sammelunterkünften? Wird die Einhaltung der Hygienepläne in den Gemeinschaftsunterkünften, Flüchtlingsheimen im Kreis Minden Lübbecke regelmäßig kontrolliert.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke Details
Von
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Betreff
Hygiene in Sammelunterkünften. [#159336]
Datum
21. Juli 2019 15:32
An
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird die Hygiene in den Sammelunterkünften kontrolliert. Gibt es Hygienepläne in den Sammelunterkünften? Wird die Einhaltung der Hygienepläne in den Gemeinschaftsunterkünften, Flüchtlingsheimen im Kreis Minden Lübbecke regelmäßig kontrolliert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Ihr Antrag vom 21.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr per E-Mail gestellter Antrag nach dem Gesetz über die …
Von
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Betreff
Ihr Antrag vom 21.07.2019
Datum
22. Juli 2019 12:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr per E-Mail gestellter Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umwelt- informationsgesetz NRW (UIG NRW) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) vom 21.07.2019, ist hier eingegangen. Das VIG eröffnet Ihnen den freien Zugang zu Informationen über 1. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2. Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen. Aus Ihrer Anfrage erschließt sich mir nicht, welche diesbezüglichen Informationen Ihrerseits gewünscht sind. Hier ist eine Konkretisierung erforderlich, bevor ich eine Entscheidung zum nachträglich präzisierten Auskunfts- ersuchen treffen kann. Ihr Auskunftsersuchen bezüglich Umweltinformationen nach dem UIG NRW habe ich an das Umweltamt weitergeleitet, von dort wird in eigener Zuständigkeit entschieden. Ferner beantragen Sie auch folgende Auskünfte nach dem IFG NRW: „Wie wird die Hygiene in den Sammelunterkünften kontrolliert. Gibt es Hygienepläne in den Sammelunterkünften? Wird die Einhaltung der Hygienepläne in den Gemeinschaftsunterkünften, Flüchtlingsheimen im Kreis Minden- Lübbecke regelmäßig kontrolliert.“ Hierzu teile ich Ihnen mit, das der Kreis Minden-Lübbecke keine eigenen Sammelunterkünfte betreibt. Inwieweit die Städte und Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke Sammelunterkünfte betreiben ist dies bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde direkt zu erfragen. Im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) findet sich der Begriff „Gemeinschaftsunterkunft“ nicht. Vielmehr wird in § 33 IfSG von Gemeinschaftseinrichtungen gesprochen. Als Gemeinschaftseinrichtungen werden Einrichtungen bezeichnet, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, wie beispielsweise Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager. Auch einige Einrichtungen, in denen Erwachsene in räumlich engen Gemeinschaften leben wie z. B. Asylunterkünfte, Alten- und Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten, werden aus hygienischer Sicht dazu gezählt. Um nicht unnötigen, kostenpflichtigen Aufwand mit der Beantwortung Ihres bisherigen Antrages zu betreiben, bitte ich, exakt mitzuteilen, welche Auskünfte zu welcher Gemeinschaftseinrichtung von Ihnen gewünscht werden. Je umfangreicher die Benennung ist, desto höher wird ein / der kostenpflichtige Aufwand sein. Gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit § 1 und Anlage der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheits- gesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) beträgt dieser 10 - 500 €. Diese Eingangsbestätigungsmail ist gebührenfrei. Sobald mir ein konkretisierter Antrag von Ihnen vorliegt, wird die Bearbeitung aufgenommen bzw. fortgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 21.07.2019 [#159336] Sehr geehrteAntragsteller/in Beim Besuch in einem Flüchtlingsheim in Hüllh…
An Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 21.07.2019 [#159336]
Datum
27. Juli 2019 12:12
An
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Beim Besuch in einem Flüchtlingsheim in Hüllhorst erlebte ich einen hygienischen Zustand der aus meiner Sicht fürchterlich war. Beim Gespräch mit einer Frau in Lübbecke hörte ich das es dort ein Flüchtlingsheim gibt, in dem Türen in den Toiletten fehlen, weil Bewohner sie heraus gerissen haben. Deshalb Frage ich: Wer ist für die Überwachung der Hygiene in den Flüchtlingsheimen im Kreis Minden Lübbecke zuständig. Wie werden die Flüchtlingsheime geprüft. Gibt es Hygienepläne? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Juli 2019 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
AW: Ihr Antrag vom 21.07.2019 [#159336] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre ergänzende Anfrage ist mir unverständli…
Von
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 21.07.2019 [#159336]
Datum
31. Juli 2019 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre ergänzende Anfrage ist mir unverständlich. Wie bereits mitgeteilt betreibt der Kreis Minden-Lübbecke innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches keine eigenen Sammelunterkünfte, auch nicht unter der Bezeichnung "Flüchtlingsheim". Somit verbleibt es bei dem bereits gegebenen Hinweis, sich mit Ihrer Frage nach 'Überwachung der Hygiene' und 'Hygieneplänen' an die Stadt Lübbecke bzw. Gemeinde Hüllhorst direkt zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
WG: WG:Antrag nach UIG NRW Sehr geehrteAntragsteller/in mein Gesundheitsamt hat mir Ihren unten stehenden Antrag …
Von
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Betreff
WG: WG:Antrag nach UIG NRW
Datum
6. August 2019 11:44
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in mein Gesundheitsamt hat mir Ihren unten stehenden Antrag sowie die von dort verfasste Antwortmail zur Kenntnis übersandt mit der Bitte, in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob Ihr Antrag nach UIG NRW (bez. der Umweltinformationen) zu ergänzen ist. Nach erster Einschätzung von hieraus sind in dem von Ihnen angesprochenen Kontext keine originären Umweltbelange betroffen. Sollten Sie dennoch auch Umweltinformationen benötigen, bitte ich Ihren Antrag diesbezüglich zu präzisieren. Mit freundlichen Grüßen