Hygiene Schädlingsbekämpfung

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Niederbayern

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

den letzen Begehung-bericht der Lebensmittelkontrolle der Firma Max+Muh Grabenstraße 22 in Passau zu .

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Niederbayern (Informationsfreiheitssatzung Niederbayern).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung.

Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und für die zügige Bearbeitung und den Zusatzaufwand danke ich ihnen im voraus.
im Auftrag der Hygiene www.RSP-<< Antragsteller:in >>.de
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Niederbayern Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden …
An Regierung von Niederbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hygiene Schädlingsbekämpfung [#152203]
Datum
23. Juni 2019 14:19
An
Regierung von Niederbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Niederbayern Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den letzen Begehung-bericht der Lebensmittelkontrolle der Firma Max+Muh Grabenstraße 22 in Passau zu . Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Niederbayern (Informationsfreiheitssatzung Niederbayern). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und für die zügige Bearbeitung und den Zusatzaufwand danke ich ihnen im voraus. im Auftrag der Hygiene www.RSP-Antragsteller/in.de Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Regierung von Niederbayern
Az. RNB-55.2-2601-3-11-2 Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in unten angefügten Antrag des He…
Von
Regierung von Niederbayern
Betreff
WG: Hygiene Schädlingsbekämpfung [#152203]
Datum
24. Juni 2019 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. RNB-55.2-2601-3-11-2 Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in unten angefügten Antrag des Herrn Antragsteller/in nach § 5 Abs. 1 der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Niederbayern erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Bearbeitung in eigener Zuständigkeit. Mit freundlichen Grüßen
Regierung von Niederbayern
Az. RNB-55.2-2601-3-11-3 Sehr geehrteAntragsteller/in wie telefonisch erörtert haben wir Ihre unten angefügte An…
Von
Regierung von Niederbayern
Betreff
WG: Hygiene Schädlingsbekämpfung [#152203]
Datum
24. Juni 2019 12:38
Status
Az. RNB-55.2-2601-3-11-3 Sehr geehrteAntragsteller/in wie telefonisch erörtert haben wir Ihre unten angefügte Anfrage vom 23.06.2019 zuständigkeitshalber an den Bezirk Niederbayern zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) können Sie bei der hierfür zuständigen Behörde Stadt Passau stellen (<<E-Mail-Adresse>>) stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Neumeier Monika
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bekannt ist, hat uns die Regierung von Niederbayern Ihren Antrag vom 23.06…
Von
Behörde
Betreff
WG: Hygiene Schädlingsbekämpfung [#152203]
Datum
4. Juli 2019 13:22
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bekannt ist, hat uns die Regierung von Niederbayern Ihren Antrag vom 23.06.2019 zur weiteren Bearbeitung in eigener Zuständigkeit zugeleitet. Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass die Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Niederbayern keine Anspruchsgrundlage zur Durchsetzung Ihres Auskunftsbegehrens ist. Die Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Niederbayern eröffnet jeder Einwohnerin / jedem Einwohner des Bezirks Niederbayern freien Zugang zu den bei der Bezirksverwaltung einschließlich seiner Einrichtungen vorhandenen amtlichen Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises im Sinne der Art. 5 und 48 BezO (siehe hierzu § 1 Abs. 2 Informationsfreiheitssatzung). Im eigenen Wirkungskreis hat der Bezirk die erforderlichen Maßnahmen auf den Gebieten der Sozial- und Jugendhilfe, der Kriegsopferfürsorge, des Gesundheitswesens, des Sonderschulwesens sowie der Heimat- und Denkmalpflege zu treffen oder die nötigen Leistungen hierfür zu erbringen. Lebensmittelkontrollen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirke. Hierfür sind zum einen die Kreisverwaltungsbehörden zuständig und unter bestimmten Voraussetzungen seit 01.01.2018 die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV). Bezüglich Ihres Auskunftsersuchens empfehle ich Ihnen deshalb, sich an die kreisfreie Stadt Passau zu wenden. Für Rückfragen, den Bezirk Niederbayern betreffend, stehe ich Ihnen gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen