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Hygienekontrollen

Für den Betrieb:
Edeka Fitterer
Beuerner Str. 12
76534 Baden Baden
zu dem folgendem Vorgang: Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. April 2016
  • Frist
    28. Mai 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für den Betrie…
An Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Hygienekontrollen [#16547]
Datum
28. April 2016 13:43
An
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Betrieb: Edeka Fitterer Beuerner Str. 12 76534 Baden Baden zu dem folgendem Vorgang: Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich gehe davon aus, dass Ihre Mail versehentlich bei mir gelandet ist. Mit freundlic…
Von
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
Betreff
AW: Hygienekontrollen [#16547]
Datum
29. April 2016 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich gehe davon aus, dass Ihre Mail versehentlich bei mir gelandet ist. Mit freundlichen Grüßen