Hygienekonzept zur Verhinderung von Verbreitung von SARS-CoV2 bei Kabinettssitzungen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Medienberichten hat an der Kabinettssitzzung am Mittwoch den 21. Oktober eine Person teilgenommen, die anschließend positiv auf SARS-Cov2 getestet wurde (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/jens-spahns-corona-infektion-warum-die-bundesregierung-nicht-in-quarantaene-muss-a-de37b5d8-7239-4a2d-b24c-3ea65f398f93). Die anderen Teilnehmer dieses Kabinettssitzung wurden im Gegensatz zur üblichen Handhabung nicht als KP1 eingestuft, da "[d]ie Bedingungen im Bundeskanzleramt und insbesondere im Internationalen Konferenzsaal, in denen die wöchentlichen Kabinettssitzungen stattfinden, [...] hinsichtlich des Infektionsschutzes besonders optimiert [sind] und vom Gesundheitsamt Berlin-Mitte fachlich überprüft w[u]rden."

Bitte übersenden Sie mir das entsprechende Hygienekonzept.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Oktober 2020
  • Frist
    25. November 2020
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Rufus Buschart
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut Medienberichten hat an der Kabinettssitzzung am…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Hygienekonzept zur Verhinderung von Verbreitung von SARS-CoV2 bei Kabinettssitzungen [#201511]
Datum
23. Oktober 2020 09:31
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut Medienberichten hat an der Kabinettssitzzung am Mittwoch den 21. Oktober eine Person teilgenommen, die anschließend positiv auf SARS-Cov2 getestet wurde (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/jens-spahns-corona-infektion-warum-die-bundesregierung-nicht-in-quarantaene-muss-a-de37b5d8-7239-4a2d-b24c-3ea65f398f93). Die anderen Teilnehmer dieses Kabinettssitzung wurden im Gegensatz zur üblichen Handhabung nicht als KP1 eingestuft, da "[d]ie Bedingungen im Bundeskanzleramt und insbesondere im Internationalen Konferenzsaal, in denen die wöchentlichen Kabinettssitzungen stattfinden, [...] hinsichtlich des Infektionsschutzes besonders optimiert [sind] und vom Gesundheitsamt Berlin-Mitte fachlich überprüft w[u]rden." Bitte übersenden Sie mir das entsprechende Hygienekonzept. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rufus Buschart Anfragenr: 201511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201511/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>

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Rufus Buschart
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygienekonzept zur Verhinderung von Verb…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Hygienekonzept zur Verhinderung von Verbreitung von SARS-CoV2 bei Kabinettssitzungen [#201511]
Datum
25. November 2020 09:50
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygienekonzept zur Verhinderung von Verbreitung von SARS-CoV2 bei Kabinettssitzungen“ vom 23.10.2020 (#201511) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 201511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201511/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>