Hygienemaßnahmen in Tagespflegeeinrichtungen

warum werden keine Desinfektionsmaßnahmen in der Tagespflege Sommergarten in Berlin Reinickendorf durchgeführt? Weder an den Ein und Ausgängen befinden sich Möglichkeiten der Desinfizierung. Auch in den Aufenthaltsräumen der Hochrisikogruppen der Alten( hier demente und depressive Patienten) gibt es diese Möglichkeit nicht.
Es ist zu vermuten das die Ltg. dieser Einrichtung weder der ernst der momentanen Situation( Corona) erkennt und erforderliche einfachste Maßnahmen des Schutzes der Bevölkerung nue lästig erscheinen. Wann wird diesem zustand nachgegangen und abgestellt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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jürgen Bayer
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt Details
Von
jürgen Bayer
Betreff
Hygienemaßnahmen in Tagespflegeeinrichtungen [#182515]
Datum
12. März 2020 22:27
An
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
warum werden keine Desinfektionsmaßnahmen in der Tagespflege Sommergarten in Berlin Reinickendorf durchgeführt? Weder an den Ein und Ausgängen befinden sich Möglichkeiten der Desinfizierung. Auch in den Aufenthaltsräumen der Hochrisikogruppen der Alten( hier demente und depressive Patienten) gibt es diese Möglichkeit nicht. Es ist zu vermuten das die Ltg. dieser Einrichtung weder der ernst der momentanen Situation( Corona) erkennt und erforderliche einfachste Maßnahmen des Schutzes der Bevölkerung nue lästig erscheinen. Wann wird diesem zustand nachgegangen und abgestellt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen jürgen Bayer Anfragenr: 182515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182515
Mit freundlichen Grüßen jürgen Bayer

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Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Bayer, bei dem neuen Coronavirus handelt es sich um ein behülltes Virus. Gründliches Händewasch…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Betreff
Hygienemaßnahmen in Tagespflegeeinrichtungen [#182515]
Datum
18. März 2020 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bayer, bei dem neuen Coronavirus handelt es sich um ein behülltes Virus. Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife ist für die Inaktivierung des Virus ausreichend. Nichtsdestotrotz kann eine Händedesinfektion sinnvoll sein, wenn keine Möglichkeit zum Händewaschen zur Verfügung steht. Auch ist es bei anderen Viren (z.B. Noroviren) notwendig, sich die Hände zu desinfizieren, wenn einer Übertragung vorgebeugt werden soll. Zur Zeit ist keine Besichtigung der Einrichtung möglich. Alle vorhandenen Personalkapazitäten müssen für die Überwachung von erkrankten und Kontaktpersonen eingesetzt werden. Ich bedanke mich für Ihren Hinweis. Mit freundlichen Grüßen