Hygieneplan

den Hygieneplan des Bundeseisenbahnvermögen in der aktuellen Version und allen vorherigen Versionen, sofern vorhanden

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Hygieneplan des…
An Bundeseisenbahnvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hygieneplan [#185926]
Datum
4. Mai 2020 01:02
An
Bundeseisenbahnvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Hygieneplan des Bundeseisenbahnvermögen in der aktuellen Version und allen vorherigen Versionen, sofern vorhanden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185926
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneplan“ vom 04.05.2020 (#185926) wurde von …
An Bundeseisenbahnvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hygieneplan [#185926]
Datum
6. Juni 2020 18:10
An
Bundeseisenbahnvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneplan“ vom 04.05.2020 (#185926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185926
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneplan“ vom 04.05.2020 (#185926) an das Bun…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hygieneplan [#185926]
Datum
7. Juli 2020 23:18
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneplan“ vom 04.05.2020 (#185926) an das Bundeseisenbahnvermögen wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Eine Bearbeitung erscheint offenbar nicht erfolgt zu sein. Da Sie damit auch die gesetzliche Frist überschritten haben, sehe ich mich bei weiterer Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen gezwungen, eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle, dem BfDI, einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185926/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat keine Kenntnis von …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Hygieneplan [#185926]
Datum
9. Juli 2020 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat keine Kenntnis von Ihrer Informationsfreiheitsanfrage "Hygieneplan" vom 04.05.2020 (#185926). Sie erwähnen auch, dass Sie die Anfrage beim Bundeseisenbahnvermögen gestellt haben. Ich bitte Sie daher, sich bei Fragen zum Sachstand der Bearbeitung Ihrer Anfrage zunächst direkt dorthin zu wenden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneplan“ vom 04.05.2020 (#185926) wurde von …
An Bundeseisenbahnvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hygieneplan [#185926]
Datum
9. Juli 2020 12:42
An
Bundeseisenbahnvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hygieneplan“ vom 04.05.2020 (#185926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wollte diesbezüglich nicht vermitteln. Eine Bearbeitung erscheint offenbar nicht erfolgt zu sein. Da Sie damit auch die gesetzliche Frist überschritten haben, sehe ich mich bei weiterer Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen gezwungen, eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle, dem BfDI, einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185926/
Bundeseisenbahnvermögen
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist Ihre Anfrage vom 04.05.2020 beim Bundeseisenbahnvermögen nic…
Von
Bundeseisenbahnvermögen
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
9. Juli 2020 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist Ihre Anfrage vom 04.05.2020 beim Bundeseisenbahnvermögen nicht eingegangen. Über Ihre Anfrage erhielten wir erst im Rahmen der Erinnerung am 06.06.2020 Kenntnis. Allerdings beinhaltete die Erinnerung nicht Ihre Anfrage. Unsere Rückfrage vom 15.06.2020 ist anscheinend auch nicht bei fraagdenstaat angekommen bzw. eingestellt worden. Ursache hierfür sind Übermittlungsprobleme zwischen FragDenStaat und unserem E-Mail-Posteingang. Ihre Anfrage ist nicht die einzige, die davon betroffen war. FragDenStaat wurde von uns über die Problematik informiert, aktuell versuchen wir gemeinsam, das derzeit noch nicht lokalisierte Problem zu beheben. Damit wir Ihnen eine zutreffende und zufriedenstellende Antwort übermitteln können, bitten wir Sie, den Begriff "Hygieneplan" zu konkretisieren und die von Ihnen erwartete Funktion des Hygieneplans näher zu definieren. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#185926] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei eine Kopie de ursprünglichen Anfrage vom 04. Mai di…
An Bundeseisenbahnvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#185926]
Datum
9. Juli 2020 19:00
An
Bundeseisenbahnvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei eine Kopie de ursprünglichen Anfrage vom 04. Mai diesen Jahres. Bzgl. Ihrer angedeuteten Unsicherheiten zur Interpretation der Anfrage möchte ich ergänzen: Ich meine hier einen Plan beispielsweise ähnlich zu dem in § 36 Infektionsschutzgesetz geforderten, also eine Art Maßnahmenplan/Epidemieplan, welcher Regelungen o.ä. bzgl. Hygiene-, Gesundheits- und Seuchenschutz bspw. bzgl. der COVID19-Pandemie enthält. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in --- Kopie Mail vom 04.05.2020 --- Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Hygieneplan des Bundeseisenbahnvermögen in der aktuellen Version und allen vorherigen Versionen, sofern vorhanden Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185926/

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Bundeseisenbahnvermögen
Ihre Anfrage 185926 "Sehr geehrter Anfragesteller, danke für die Konkretisierung Ihrer Anfrage. Das Bundes…
Von
Bundeseisenbahnvermögen
Betreff
Ihre Anfrage 185926
Datum
20. Juli 2020 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
"Sehr geehrter Anfragesteller, danke für die Konkretisierung Ihrer Anfrage. Das Bundeseisenbahnvermögen fällt nicht unter die Verpflichtungen des § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hygienepläne gemäß § 36 IfSG sind ausschließlich verbindlich für Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen oder für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Justizvollzugsanstalten sowie andere Gesundheitseinrichtungen wir Ambulante oder stationäre Pflegedienste, Rettungs- und Transportdienste sowie Piercing-, Tattoo-, Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen. Beim Bundeseisenbahnvermögen handelt es sich weder um eine der Einrichtungen des Gesundheitswesens noch verfügt es über Gemeinschaftseinrichtungen. Ebenso wenig erbringt es eine der vorgenannten Dienstleistungen oder ähnliche, im weitesten Sinne vergleichbare. Aufgrund der fehlenden Verpflichtung und mangels entsprechender Aufgabenstellung ist daher ein Hygieneplan i. S. d. § 36 IfSG oder vergleichbar zu dieser Norm verzichtbar. Selbstverständlich werden beim Bundeseisenbahnvermögen die vom RKI vorgegebenen bzw. empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten. Diesbezüglich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Hauptverwaltung bzw. bei den Dienst- und Außenstellen schon seit Beginn der Ausbreitung der Covid-19-Infektionskrankheit in Deutschland regelmäßig sensibilisiert. Die Infektionsschutzverhaltensregeln sind im Intranet des Bundeseisenbahnvermögens auf der Hauptseite als Topthema einsehbar. Die Informationen werden ständig, z. B. sobald neue Erkenntnisse vorliegen, aktualisiert. Ebenso werden die typischen Symptome einer Covid-19-Infektion dargestellt. Außerdem besteht eine Verlinkung zur Website des RKI. Das Bundeseisenbahnvermögen bittet zudem auf seiner Homepage alle Kundinnen und Kunden, evtl. erforderlichen Kontakt per E-Mail, Fax, Telefon oder Briefpost durchzuführen und auf den Besuch der Hauptverwaltung, der Dienststellen und Außenstellen auf das absolute Mindestmaß zu beschränken. In den wenigen Fällen, in denen ausnahmsweise eine persönliche Vorsprache erforderlich sein müsste, wird der Zutritt nur gewährt, wenn die Besucherin oder der Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und die allgemein geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Außerdem müssen die Besucherinnen und Besucher vor Betreten des Gebäudes einen Auskunftsbogen ausfüllen. Wir hoffen, dass wir Ihre Anfrage hiermit beantworten konnten. Mit freundlichen Grüßen