7. - Anlage 7 - Kurzanweisung für das Betreuungspersonal

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hygienepläne ZUE Rheine

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Hygiene und Infektionsschutz Anlage 1.7 5 – Kurzanweisung für das Betreuungspersonal Hinweise für das vor Ort anwesende Betreuungspersonal Um Übertragungen zu verhindern, ist bei vielen Infektionskrankheiten eine schnelle Reaktion erforderlich. Sie finden nachstehend eine Liste wichtiger Symptome, bei denen eine schnelle Reaktion und eine Meldung an das Gesundheitsamt notwendig wäre. Bitte gehen Sie davon aus, dass sich Betroffene nicht immer spontan und vor allem rechtzei- tig bei Ihnen melden. Deshalb sollten Sie bei Beobachtung entsprechender Symptome oder bei auffälligen Verhaltensweisen aktiv auf die Betroffenen zugehen und eine medizinische Klärung veranlassen. Durchfall/Erbrechen: häufiges, eiliges Aufsuchen der Toilette: Umgehende Reaktion erforderlich, siehe Kurzanweisung „Durchfall“ Juckreiz: typische Kratzspuren (vor allem zwischen den Fingern und Zehen, im Ellbogen- bzw. Knöchelbereich, behaarte Kopfregionen): siehe Kurzanweisung „Juckreiz“ Ekzeme/lokalisierter Haarausfall (ggf. mit Juckreiz): siehe Kurzanweisung „Ekzem“; Sofortmaßnahmen sind nicht erforderlich Husten/eingeschränkter Allgemeinzustand: siehe Kurzanweisung „Husten“ Ausschlag/rote Flecken: siehe Kurzanweisung „Ausschlag/Rote Flecken“ 10.201524/06/20/ Version 1.0 1
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Kurzanweisung „Durchfall“ Schritt 1 Beobachtung auffälligen Verhaltens, der Bewohner ist sofort anzusprechen und aktuelle Beschwerden sind zu erfragen. (Bitte auf Diskretion achten!) Schritt 2 1. Bei Bestätigung der Beschwerden, den Verdacht auf eine Erkrankung des Magen- Darm-Traktes aussprechen. 2. Stuhldiagnostik veranlassen. D.h. Stuhlröhrchen aushändigen, Begleitschein ausfüllen und beides im vorgesehenen Karton an ein Labor schicken. (Achtung beim Umgang mit dem be- füllten Röhrchen. Es sind Handschuhe zu tragen, nach dem Ablegen Hände desinfizieren.) Schritt 3 Einleitung der folgenden Sofortmaßnahmen: 1. Beachtung des Eigenschutzes: a) Tragen von Einweghandschuhen bei direktem Kontakt zum Erkrankten oder zu belasteten Flächen. Falls möglich den Kontakt vermeiden b) Mit der behandschuhten Hand nicht ins Gesicht greifen. c) Ausstattung mit einer Kittelflasche-Händedesinfektionsmittel. d) Nach Ablegen der Handschuhe immer Hände desinfizieren. 2. Falls eine Reinigung im Sanitärbereich/ Schlafbereich notwendig ist, zuständige Reinigungskraft informieren (Auf Infektionsverdacht hinweisen, auch Reinigungs- kraft muss Personalschutz beachten!). Das Betreuungspersonal soll nicht selber aktiv werden. Der belastete Toilettenbereich ist zu schließen. 3. Dem Betroffenen ist eine eigene Toilette und ein eigener Handwaschplatz zuzuweisen. 4. Kontrollieren, ob die Toiletten mit ausreichend Toilettenpapier und der Handwaschplatz mit ausreichend Einwegpapierhandtüchern, Flüssigseife und Abwurfmöglichkeiten ausgestattet sind. 5. Den Betroffenen auf gewissenhafte Händewaschung nach der Toilettennutzung hin- weisen. 6. Der Betroffene sollte seinen Bereich nur noch zum Aufsuchen der Toilette verlassen. 7. Der Betroffene darf nicht an der gemeinsamen Speiseversorgung teilnehmen. Hier ist eine Tablett-Versorgung zu organisieren. 8. Ist auf ein ausreichendes Flüssigkeitsangebot für den Betroffenen zu achten. 9. Benachbarte Bettplätze sind zu räumen, bzw. der Abstand zum Betroffenen ist zu vergrößern. Falls möglich ist ein eigener Raum mit einem kurzen Weg zum Sanitärbereich zuzuweisen. 10. Es sollte ausreichend Material zum Auffangen bzw. Beseitigen von Erbrochenem zur Verfügung gestellt werden. Ein schneller Nachschub der Materialien ist sicherzustellen. 11. Es sind Abfallbehälter in unmittelbarer Nähe zu platzieren. 12. Enge Kontaktpersonen des Betroffenen sind zu erfassen und zu befragen. Weisen die Kontaktpersonen bereits Beschwerden auf? Haben Sie beim Betroffenen Hilfestellung geleistet? Schritt 4 24/06/20 10.2015/ Version 1.0 2
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Formatiert: Abstand Nach: 3 Pt. Umgehende Meldung an das für Sie zuständige Gesundheitsamt (s. Kontakt Seite 15)des Rhein-Sieg-Kreises (während der Dienstzeit:02241/ 13-2727, au- Kurzanweisung „Juckreiz Schritt 1 Beobachtung auffälligen Verhaltens, der Bewohner ist sofort anzusprechen und aktuelle Beschwerden sind zu erfragen. (Bitte auf Diskretion achten!) Schritt 2 Die Maßnahmen in den Schritten 3 - 6 sind bei anhaltendem Juckreiz, vor allem an fol- genden Hautarealen, vorsorglich einzuleiten: • Haut zwischen den Fingern/ Fußzehen • Knöchelregion, innerer FußrandFuß Rand • Achselhöhlen • Leisten • Brustwarzen • Anal- und Genitalbereich • Behaarte Kopfregionen Schritt 3 Den Betroffenen darauf hinweisen, dass bis zur Klärung der Ursache des Juckreizes auf einen Körperkontakt mit anderen verzichtet werden soll. Schritt 4 Andere Personen sollen sich nicht auf das Bett des Betroffenen setzen oder legen. Schritt 5 Abgelegte Kleidung ist in einem Plastiksack aufzubewahren bzw. zu sammeln. Schritt 6 Persönliche Zuordnung der Körperpflegemittel und –utensilienUtensilien (wie Kämme, Bürsten, Rasierer) des Betroffenen z.B. durch Kennzeichnung. Bisher gemeinsam ge- nutzte Utensilien in Plastiksack sammeln; keine weitere Nutzung. Schritt 7 Ggf. den Betroffenen nach engen Kontaktpersonen fragen und die Namen dokumentieren. Schritt 8 Umgehende Meldung an das für Sie zuständige Gesundheitsamt (s. Kontakt Seite 15) des Rhein-Sieg-Kreises 24/06/20 10.2015/ Version 1.0 3
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Formatiert: Abstand Nach: 0 Pt. Kurzanweisung „Hautausschlag/ lokalisierter Haarausfall“ Schritt 1 Beobachtung von Hautausschlag/ lokalisiertem Haarausfall, der Bewohner ist sofort anzusprechen und die aktuellen Beschwerden zu erfragen. (Bitte auf Diskretion achten!) Aufnahme der persönlichen Daten des Betroffenen (Name etc.). Schritt 2 Meldung an das für Sie zuständige Gesundheitsamt (s .Kontakt Seite 15)des Rhein- Sieg-Kreises (während der Dienstzeit:02241/ 13-2727, außerhalb der Dienstzeit: 0172/ 8880318) 24/06/20 10.2015/ Version 1.0 4
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Formatiert: Block, Einzug: Links: 0 cm, Erste Zeile: 0 cm, Abstand Nach: 0 Pt., Tabstopps: Nicht an 6 cm Kurzanweisung „Husten/ eingeschränkter Allgemeinzustand“ Schritt 1 Beobachtung von neu aufgetretenem Husten und offenkundiger Einschränkung des Allgemeinzustandes der Bewohner ist sofort anzusprechen (Bitte auf Diskretion achten). Die Maßnahmen aus den Schritten 2 – 5 sind zu veranlassen bzw. mitzuteilen. Schritt 2 Messung der Körpertemperatur beim Betroffenen (Sanitärbereich). Schritt 3 Den Betroffenen in die Regeln der guten „Hustenetiquette“ einweisen: • Mund und Nase beim Husten oder Niesen bedecken, • möglichst mit einem Einwegtaschentuch oder der Ellenbeuge, • auf korrekten Abwurf der Einwegtaschentücher hinweisen. • Händewaschung Schritt 4 Dem Betroffenen müssen ausreichend Einwegtaschentücher zur Verfügung gestellt werden. Schritt 5 Der Betroffene hat auf Distanz zu dritten Personen zu achten. Falls möglich, ist mindes- tens ein Meter Abstand zu halten. Schritt 6 Bei Vorliegen von Fieber und trockenem Reizhusten: a) Ist der Betroffene dem niedergelassenen Arzt vorzustellen. Es ist auf eine notwendige Influenza-Diagnostik hinzuweisen und um schnellstmögli- che Rückmeldung zu bitten. b) Bei Bestätigung des Influenza-Verdachtes, ist der Erkrankte nach der Rückkehr in einer räumlich abgetrennten Isoliereinheit (Container) unterzubringen. c) Steht keine Isoliermöglichkeit zur Verfügung ist eine stationäre Aufnahme zu veranlassen. d) Es ist umgehend das für Sie zuständige Gesundheitsamt zu des Rhein-Sieg-Kreises zu informieren. 24/06/20 10.2015/ Version 1.0 5
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Formatiert: Block, Einzug: Links: 0 cm, Erste Zeile: 0 cm, Abstand Nach: 0 Pt., Tabstopps: Nicht an 6 cm Kurzanweisung „Ausschlag/ Rote Flecken“ Einige Infektionskrankheiten gehen mit einem Ausschlag bzw. dem Auftreten roter Flecken einher. Da es sich teilweise um hochansteckende Erkrankungen handelt, sollte bei akutem Auftreten sofort reagiert werden. Einige dieser Erkrankungen sind sehr effektiv durch eine Impfung zu verhindern (z. B. Masern, Windpocken, Röteln). Mit einem ausreichenden Schutz ist aber frühestens 10 Tage nach der Impfung zu rechnen. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass einzelne Perso- nen nicht geimpft sind. Ein Auftreten ist in der Notunterkunft deshalb grundsätzlich möglich. Schritt 1 Beobachtung von Ausschlag/ Roten Flecken, der Bewohner ist sofort anzusprechen (Bitte auf Diskretion achten!). Schritt 2 Messung der Körpertemperatur beim Betroffenen (Sanitätsbereich). Schritt 3 Beim Vorliegen von: • erhöhter Temperatur (>38,0 °C) und mindestens einem der folgenden Symptome • Husten • Schnupfen • Halsschmerzen • Kopfschmerzen • Gliederschmerzen • Allgemeines Krankheitsgefühl ist umgehend das für Sie zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises zu infor- 24/06/20 10.2015/ Version 1.0 6
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