HACCP_5.1_Infoblatt_Hygiene und Reinigung_2019.2_Hygieneunterweisung

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hygienepläne ZUE Rheine

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Sachgebiet: Infoblatt Nr.: Thema: Version: Sachbearbeiter: Stand: Hygiene und Reinigung 2019.2 Hygieneunterweisung (gesetzliche Vorgabe) 1 Ulla Bathe 29.05.2020 1. Die Erst-Unterweisung nach IfSG § 43 kann nur durch das Gesundheitsamt erfolgen, und ist bei Dienstantritt der Betreuungsleitung vorzulegen. Die Betreuungsleitung ist verpflichtet eine Kopie an die Personalabteilung zu senden. 2. Die verpflichtende Folge-Unterweisung erfolgt alle 2 Jahre durch die Hygienebeauftragte Frau Bathe oder durch Herrn Wulf der Firma Dr.Schnell. 3. Weitere vorgeschriebene jährlich wiederkehrende Unterweisungen zu folgenden Themen: Wiederbelehrung IfSG gem. § 42+43, HACCP Hygieneschulung, Umgang mit Gefahrstoffen, Mikrobiologie, PSA, Händehygiene, Produktunterweisung u. Reinigungstechniken erfolgen ebenfalls durch die Hygienebeauftragte bzw. durch von ihr beauftragte Personen/Firmen 4. Alle Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Küche, Hauswirtschaft und Reinigung haben an den obengenannten Unterweisungen/ Schulungen teilzunehmen 5. Nach den jeweiligen Unterweisungen/ Schulungen erhalten die Mitarbeiter/innen eine persönliche Teilnahmebescheinigung (Kopie Personalakte)
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