HACCP_6.1.9_Infoblatt_Hygiene und Reinigung_2019.7_Wareneingangsprüfung Lebensmittel

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hygienepläne ZUE Rheine

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Sachgebiet: Infoblatt Nr.: Thema: Version: Sachbearbeiter: Datum: Hygiene und Reinigung 2019.7 Wareneingangsprüfung Lebensmittel 1 S. Hahn/Bathe 25.09.2019 1. bei der Wareneingangsprüfung von Lebensmitteln sind ca. 10% jeder Warenanlieferung durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter zu kontrollieren 2. das äußere Erscheinungsbild von Fahrer und Fahrzeug muss sauber und ordentlich sein 3. die Temperaturen der Kühl- bzw. Tiefkühlzelle des Fahrzeugs dürfen die vorgeschriebenen Werte nicht überschreiten. Gleiches gilt für die Temperatur der Ware: - Tiefkühlware: - Molkereiprodukte: - Obst und Gemüse (frisch): - 18° C + 7° C + 10° C 4. Ware und Verpackung müssen unbeschädigt, sauber und schädlingsfrei sein. TK-Produkte dürfen keinen Frostbrand (Raureif) aufweisen 5. Die, auf den Lebensmitteln angebrachten MHD müssen innerhalb der Ablaufzeit liegen. Eventuelle Lagerzeiten sind dabei zu berücksichtigen 6. Die, den Anlieferungen beiliegenden Lieferscheine bzw. Rechnungen, sind mit dem Wareneingangsstempel, zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Beschaffenheit bzw. Kontrolle der Lebensmittel, zu versehen. Der Stempel (siehe Muster) ist vollständig auszufüllen 7. Bei groben Verstößen gegen Warenbeschaffenheit oder Temperaturvorgaben ist die Warenannahme, nach Rücksprache mit der Betreuungsleitung, ggf. zu verweigern
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