HACCP_8.2_Infoblatt_Hygiene und Reinigung_2019.5_Waschen und Trocknen von Textilien

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hygienepläne ZUE Rheine

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Sachgebiet: Infoblatt Nr.: Thema: Version: Sachbearbeiter: Datum: Hygiene und Reinigung 2019.5 Waschen und Trocknen von Textilien 1 Ulla Bathe 25.09.2019 1. Es ist darauf zu achten, dass folgende Wäsche separat und desinfizierend zu waschen ist: Dienstkleidung, Küchenwäsche, Bettwäsche, Bewohnerwäsche und Reinigungsware. 2. Die Dienstkleidung ist täglich in hygienischem Zustand zu halten und regelmäßig und bei Bedarf in der Einrichtung folgendermaßen zu waschen: Die Wäsche ist nach Farben zu sortieren und dementsprechend getrennt in einer hauseigenen Waschmaschine bei mindestens 60 C mit einem VAH und RKI gelisteten, desinfizierenden Waschmittel zu waschen und anschließend in einem Wäschetrockner zu trocknen. 3. Küchenwäsche sowie Bettlaken, Bettbezüge, Kissenbezüge, Hand- und Duschtücher werden in einer Industriewaschmaschine auf mindestens 60 C bis 90 C (je nach Wäschesymbol) desinfizierend gewaschen und anschließend im Industrietrockner getrocknet. Somit wird ein hygienischer Zustand der Wäsche erreicht. 4. Die Bewohnerwäsche wird in Wäschenetze gefüllt und in einer Haushaltswaschmaschine mit einem Vollwaschmittel bei 60 C gewaschen (Wäschesymbol beachten) 5. Achtung! Infektiöse Wäsche muss in einem gelben flüssigkeitsdichten Wäschesack transportiert werden und wird grundsätzlich separat in einer Industriewaschmaschine desinfizierend gewaschen. 6. Wischbezüge und Reinigungstücher (Microfaser) sind desinfizierend in einer Industriewaschmaschine bei mindestens 60 C zu waschen. 7. Die gesamte aufbereitete Wäsche ist stets auf Sauberkeit, Unversehrtheit und hinsichtlich der allgemeinen Optik zu überprüfen
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