Hygienezustand

Werden die Hygienevorschriften bei Dennis Alfen, Fleisch- und Wurstwaren in Hungen Obbornhofen, eingehalten?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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derebigs Apple
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden d…
An Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
derebigs Apple
Betreff
Hygienezustand [#183644]
Datum
30. März 2020 11:18
An
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden die Hygienevorschriften bei Dennis Alfen, Fleisch- und Wurstwaren in Hungen Obbornhofen, eingehalten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen derebigs Apple Anfragenr: 183644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183644
Mit freundlichen Grüßen derebigs Apple

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Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Guten Tag, zu Ihrer nachstehenden Anfrage kommt eine Prüfung und Entscheidung nach den Vorschriften des Verbrauch…
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Hygienezustand [#183644]
Datum
30. März 2020 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, zu Ihrer nachstehenden Anfrage kommt eine Prüfung und Entscheidung nach den Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) in Betracht. Für die weitere Bearbeitung der Anfrage ist es nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG erforderlich, dass Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Außerdem muss nach Satz 1 der genannten Vorschrift der Antrag auf Informationsgewährung hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Die Frage, ob die Hygienevorschriften im genannten Betrieb eingehalten werden, genügt in Anbetracht des Umfangs des Auskunftsanspruchs und unter Berücksichtigung sowohl Ihrer als auch der Interessen des betroffenen Lebensmittelunternehmens nicht diesen Vorgaben. Ich bitte daher Ihre Anfrage unter Berücksichtigung der Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 VIG zu konkretisieren, auch zum Informationszeitraum. Ich weise darauf hin, dass nach § 7 Abs. 1 VIG der Zugang zu Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 (Daten über nicht zulässige Abweichungen von den dort genannten Rechtsvorschriften und der hierzu getroffenen Maßnahmen/Entscheidungen) bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000 Euro gebühren- und auslagenfrei ist, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Mit freundlichen Grüßen