i-kfz 2. Stufe Anfrage nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben sie auf meine Anfrage über Ihre Kontaktseite nicht geantwortet. Deshalb nun auf diesem Wege meine Anfrage. Sie haben die Internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks mit eID zum 1.10.2017 in den "Wirkbetrieb" gestellt. Das macht mich sehr ratlos, da ich meine, dass das ein typisches Beispiel für wenig nützliches E-Government in Deutschland ist. Anstatt den gesamten Prozess völlig neu zu modellieren -eigentlich Auftrag des Normensceenings- haben Sie den "alten" Prozess einfach nur "elektronifiziert", also eine elektronische Achterbahn gebaut. So wird auch weiterhin nix aus E-Government in Deutschland. Um den Service überhaupt nutzen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- KfZ muss nach dem 1.1.2015 zugelassen worden sein wegen neuer Stempelplaketten und
Zulassungsbescheinigung
- Besitz eines neuen Personalausweises mit eingeschalteter eID (70 % sind aber ausgeschaltet)
- Besitz eines Personalausweislesegeärtes
- VB Nummer der Versicherung
- Kreditkarte
- HU / SP-Expresscode
- reserviertes Kennzeichen
-Bitte teilen Sie mir mit, wieviel Fälle Sie denn pro Monat erwarten, die all diese Voraussetzungen erfüllen, um den Service nutzen zu können.
-Bitte teilen Sie mir mit, wieviel Fälle in der Vergangenheit pro Jahr nach Abmeldung das gleiche Fahrzeug durch denselben Halter wieder zugelassen haben.
-Bitte teilen Sie mir mit, wann Sie denn einen Service entwickelt haben, der die Wiederzulassung durch einen anderen Halter ermöglicht.
Bitte überzeugen Sie mich doch mit Ihren Argumenten davon, dass dieser Service nicht nach dem Motto "Es kreiste der Berg und gebar eine Maus" zu beurteilen ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Oktober 2017
  • Frist
    28. November 2017
  • Ein:e Follower:in
Peter Klinger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Klinger
Betreff
i-kfz 2. Stufe Anfrage nach dem IFG [#25081]
Datum
27. Oktober 2017 23:11
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben sie auf meine Anfrage über Ihre Kontaktseite nicht geantwortet. Deshalb nun auf diesem Wege meine Anfrage. Sie haben die Internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks mit eID zum 1.10.2017 in den "Wirkbetrieb" gestellt. Das macht mich sehr ratlos, da ich meine, dass das ein typisches Beispiel für wenig nützliches E-Government in Deutschland ist. Anstatt den gesamten Prozess völlig neu zu modellieren -eigentlich Auftrag des Normensceenings- haben Sie den "alten" Prozess einfach nur "elektronifiziert", also eine elektronische Achterbahn gebaut. So wird auch weiterhin nix aus E-Government in Deutschland. Um den Service überhaupt nutzen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - KfZ muss nach dem 1.1.2015 zugelassen worden sein wegen neuer Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigung - Besitz eines neuen Personalausweises mit eingeschalteter eID (70 % sind aber ausgeschaltet) - Besitz eines Personalausweislesegeärtes - VB Nummer der Versicherung - Kreditkarte - HU / SP-Expresscode - reserviertes Kennzeichen -Bitte teilen Sie mir mit, wieviel Fälle Sie denn pro Monat erwarten, die all diese Voraussetzungen erfüllen, um den Service nutzen zu können. -Bitte teilen Sie mir mit, wieviel Fälle in der Vergangenheit pro Jahr nach Abmeldung das gleiche Fahrzeug durch denselben Halter wieder zugelassen haben. -Bitte teilen Sie mir mit, wann Sie denn einen Service entwickelt haben, der die Wiederzulassung durch einen anderen Halter ermöglicht. Bitte überzeugen Sie mich doch mit Ihren Argumenten davon, dass dieser Service nicht nach dem Motto "Es kreiste der Berg und gebar eine Maus" zu beurteilen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Peter Klinger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Klinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Klinger
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Internetbasiertes Zulassungsverfahren sh. Upload
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Internetbasiertes Zulassungsverfahren
Datum
2. November 2017
Status
Warte auf Antwort
sh. Upload

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Peter Klinger
AW: Internetbasiertes Zulassungsverfahren [#25081] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Klinger
Betreff
AW: Internetbasiertes Zulassungsverfahren [#25081]
Datum
2. Dezember 2017 11:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „i-kfz 2. Stufe Anfrage nach dem IFG“ vom 27.10.2017 (#25081) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Klinger Anfragenr: 25081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Klinger << Adresse entfernt >>