IAW-Gutachten - Sonderungsverbot - Deckungslücken wegen Abgrenzung Schulgeld u. Eigenleistungen - Baden-Württemberg - Privatschulen/Ersatzschulen
bitte veröffentlichen Sie
a) das IAW-Gutachten, welches in der Begründung (Seite 15) zum Gesetzentwurf erwähnt wird.*
b) die aktuellen Deckungslücken für die jeweiligen Privatschul-Typen.
Mit freundlichen Grüßen
...
*Quellen:
Zu a) (Gesetzentwurf: Auszug S. 15: " Zur Bestimmung der Obergrenze im Rahmen der Ausgleichsgewährung kann das aktualisierte Gutachten des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) zur „Einkommenssituation von Schülerhaushalten in Baden-Württemberg und ihre Belastung durch Schulgeld“ vom August 2016 herangezogen werden. Das Ursprungsgutachten des IAW vom Januar 2012 wurde vom VGH sowohl in seiner Systematik als auch in seinen Ergebnissen eingehend gewürdigt, akzeptiert und als valide Ermittlungsgrundlage für die Schulgeldhöhe anerkannt (Urteil vom 11.04.2013, Az. 9 S 233/12). Die Zahlen des IAW-Gutachtens werden regelmäßig zu aktualisieren sein. Nach dem jüngsten IAWGutachten liegt die für eine Ausgleichsgewährung nach § 17 Absatz 2 relevante Obergrenze damit derzeit im Landesdurchschnitt bei 160 Euro monatlich." Quelle Gesetzentwurf, Begründungen S. 15., https://web.archive.org/web/20170630082438/https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf ).
Zu b) (s.a. Zuschüsse lt. S. 18 Begründungen z. Gesetzentwurf).
Laut IAW-Gutachten sind in Baden-Württemberg von Eltern durchschnittlich 160 Euro tragbar. Für welche Schulen sind dann überhaupt noch die Finanzhilfen in geplanter Höhe notwendig?
Abgesehen davon, dass die Finanzhilfen ohnehin mehr als das "verfassungsrechtlichen Existenzminimum" abdecken. (Siehe Gesetzentwurf, Vorblatt D).
Der VGH Baden-Württemberg hat sich im damaligen Prozess an den Kosten der staatlichen Schulen orientiert. Für 2003 hat der Verwaltungsgerichtshof für den Privatschultyp 'Waldorfschule' in Baden-Württemberg monatliche Deckungslücken zwischen 94,77 Euro - 89,64 Euro ermittelt. (Urteil 11.4.2013, 9 S 233/12 Rn. 114 ff https://openjur.de/u/625307.html und BVerwG Urteil 21.12.2011 - 6 C 18/10 Rand-Nr. 29 http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=141211U6C18.10.0).
Zum Gesetzentwurf bis 9.6.2017 erfolgte Kommentierung/Bürgerbeteiligung (3 Seiten):
https://web.archive.org/web/20170630075905/https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/aenderung-des-privatschulgesetzes/kommentar/1/?showComments=1
Werden Sie die dazu versprochenen Stellungnahme/Antworten danach tatsächlich hier veröffentlichen?
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/aenderung-des-privatschulgesetzes/antwort-des-ministeriums/
Und die Beratung und Beschlüsse des Parlaments hier dokumentieren? https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/aenderung-des-privatschulgesetzes/beratung-und-beschluss/
Und hier soll anschließend das geltende Gesetz einsehbar sein?
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/aenderung-des-privatschulgesetzes/geltendes-gesetz/
Wird es sich dann mit dem Grundgesetz und der Rechtsprechung /z.B. Urteil Staatsgerichtshof (Verfassungsgerichtshof) 1 VB 130/13 v. 6.7.2015 vereinbaren lassen?
Werden Sie bis zum 1.7.2017 die geforderten Konkretisierungen und Abgrenzungen vorlegen.
Bitte beachten Sie die bisher unwiderlegbaren Feststellungen der Kölner Richter und des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. (FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47: ".. Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen nicht ernst nehmen.", WZB-Studie, Professor Dr. Michael Wrase/Professor Dr. Marcel Helbig: Das missachtete Verfassungsgebot – Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird, Aufsatz veröffentlicht in NVwZ Heft 22/2016 , 1591 ff. https://beck-online.beck.de/?opusTitle=NVwZ&vpath=bibdata/zeits/nvwz/2016/cont/nvwz.2016.h22.nameinhaltsverzeichnis.htm ).
Werden Sie bis dahin die verlangten Schulgelder und andere Einkünfte der Privatschulen eingeholt haben? (Lt. Drs. 14-4806 geschah dies bisher nicht. Dabei wird genau dies vom Staatsgerichtshof erwartet.)
Drs. 14-4806: "... https://web.archive.org/web/20170630074043/http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP14/Drucksachen/4000/14_4806_D.pdf
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum30. Juni 2017
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15. August 2017
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