ID Wallet

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Projekt: ID Wallet

alle Unterlagen, Dokumente und Kommunikation mit der Digital Enabling GmbH sowie zum ID Wallet (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/e-id-1962112)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 20 Follower:innen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen, …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
ID Wallet [#229623]
Datum
25. September 2021 13:45
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen, Dokumente und Kommunikation mit der Digital Enabling GmbH sowie zum ID Wallet (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/e-id-1962112)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229623/
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 338 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachst…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: ID Wallet [#229623]
Datum
28. September 2021 09:59
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 338 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. September 2021 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Guten Tag, unten finden sie meine Postanschrift. Ich bitte Sie erneut, mir Bescheide und Informationen soweit die…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: ID Wallet [#229623]
Datum
28. September 2021 10:28
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, unten finden sie meine Postanschrift. Ich bitte Sie erneut, mir Bescheide und Informationen soweit dies möglich ist per E-Mail zukommen zu lassen. Sollte der Bescheid postalisch erfolgen müssen, bitte ich um eine Zusendung vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229623/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Eingangsbestätigung
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
29. September 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
914,4 KB
Eingangsbestätigung
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Widerspruch Evtl minimal anderer Wortlaut, aber circa: Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen den Beschei…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
22. November 2021
An
Bundeskanzleramt
Status
Evtl minimal anderer Wortlaut, aber circa: Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 27.10.2021 ein. Mit meiner Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes habe ich „alle Unterlagen, Dokumente und Kommunikation mit der Digital Enabling GmbH sowie zum ID Wallet" angefragt. Sie lehnen meine IFG-Anfrage mit Verweis auf § 3 Nr. 3 lib. b IFG ab, da die Bekanntgabe der von mir beantragten Informationen auf eine Beeinträchtigung der in diesem Zusammenhang noch andauernden Verhandlungen hinausliefe. Begründung: Es ist nicht davon auszugehen, dass alle angefragten Informationen die Beratungen von Behörden beeinträchtigen können. Zwar könnten einzelne dieser Informationen darunter fallen, allerdings ist dies stets einzeln zu prüfen (vgl § 7 Abs 2) und trifft auf keinen Fall auf sämtliche Unterlagen, Dokumente und Kommunikation zu. Insbesondere, da durch das BMI und den BfDI bereits weitreichende Informationen veröffentlicht wurden[^1] [^2], ist es nicht ersichtlich, wieso sämtliche Informationen unter den Schutz behördlicher Beratungen fallen. Zudem berufen Sie sich auf den Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse (§ 4 Abs. 1). Dieser schützt jedoch nicht bereits abgeschlossene Entscheidungsprozesse (§4 Abs. 1), die in diesem Fall, aufgrund des zu einem früheren Zeitpunktes bereits veröffentlichten Produktes, zweifelsohne vorliegen. Desweiteren ist davon auszugehen, dass Informationen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 angefallen sind, die dementsprechend weder unter § 4 Abs. 1 Satz 1 IFG noch § 3 Nr. 3ff IFG fallen und daher herauszugeben sind. Wie sie in Ihrem Bescheid beschreiben, handelt es sich bei den aktuellen Beratungen um einen **erneuten** Go-Live. Dies impliziert, dass der vorherige Go-Live abgeschlossen ist und es sich somit um einen abgeschlossenen Vorgang nach §4 Abs. 1 handelt und die Informationen zu diesem somit herauszugeben sind. Dieser Argumentation folgten anscheinend auch der BfDI und das BMI im Rahmen der bisherigen Anfragen. Zudem bitte ich Sie, mir, wie in § 9 Abs 2 festgelegt, mitzuteilen, ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist. Zu Informationen, die nach § 4 Abs 1 geschützt sind bitte ich mich zu Informationen, sobald die Vorgänge abgeschlossen sind (vgl § 4 Abs 2). Ich bitte daher freundlichst, diesen Widerspruch juristisch zu prüfen und Ihre Entscheidung nocheinmal zu überdenken und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Ihr Widerspruch vom 22. November 2022 Bitte um Eingrenzung der angefragten Informationen
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 22. November 2022
Datum
6. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
Bitte um Eingrenzung der angefragten Informationen
Bundeskanzleramt
Ihr Widerspruch vom 22. November 2021; Mein Schreiben vom 6. Dezember 2021 Bitte um Konkretisierung der Anfrage
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 22. November 2021; Mein Schreiben vom 6. Dezember 2021
Datum
11. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
Bitte um Konkretisierung der Anfrage
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Ihr Schreiben vom 11. Januar 2021 (AZ 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 338) [#229623] Guten Tag, mit ihren Schre…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 11. Januar 2021 (AZ 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 338) [#229623]
Datum
27. Januar 2022 12:24
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit ihren Schreiben vom 6. Dezember und 11. Januar baten sie um eine thematische Eingrenzung meiner IFG-Anfrage. Zunächst möchte ich meine Verwunderung darüber ausdrücken, wie eine negative Bescheidung meiner Anfrage am 27.10.2021 mit dem Verweis auf den Schutz von behördlichen Beratungen möglich war, wenn anscheinend die Recherche der angefragten Akten nicht vollständig möglich ist. Ich möchte meine Anfrage auf Informationen im Rahmen des Projekts "Ökosystem Digitaler Identitäten" sowie falls darüber hinausgehend "ID-Wallet" und den "digitalen Führerschein" konkretisieren. Meines Wissens nach sollte sich dies größtenteils auf die Abteilung 6 beziehen. Ich hoffe dies hilft ihnen bei der Bearbeitung meines Widerspruchs. Für Rückfragen stehe ich unter dieser E-Mail-Adresse sowie der unter stehenden Telefon-Nummer zur Verfügung. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229623/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Ihr Widerspruch vom 22. November 2022 Widerspruch wird abgelehnt, da Anfrage zu unspezifisch
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 22. November 2022
Datum
9. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Widerspruch wird abgelehnt, da Anfrage zu unspezifisch