Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [1]
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss.
Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte aus den Jahren 2022 bis 2024 sowie die dazugehörige interne Kommunikation zwischen Ministerbüro und dem für das Ideenmanagement zuständigem Referat.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum3. März 2025
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5. April 2025
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