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Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung
Anfrage an:
Umweltbundesamt
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) wird erwähnt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss.
Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen an die Hausleitung aus den Jahren 2016 bis 2020 (wenn vorhanden: auch 2021).
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Juni 2021
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6. Juli 2021
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