Ideenmanagement BLE: Berichte an die Behördenleitung

Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss.
Ich bitte um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2022
  • Frist
    2. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    200,48 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der Rahmenr…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ideenmanagement BLE: Berichte an die Behördenleitung [#247344]
Datum
26. April 2022 23:07
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247344/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Ihre IFG-Anfrage vom 27.04.2022; hier: Az. 121-02.04-10-19/22 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit neh…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 27.04.2022; hier: Az. 121-02.04-10-19/22
Datum
28. April 2022 17:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 27.04.2022, mit der Sie die Herausgabe der Berichte und Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021 zu der Thematik beantragen, dass in der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 festgelegt sei, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden müsse. Ihr Antrag ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begehren. Als Anlage übersende ich Ihnen die Datenschutzhinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu Ihrer Kenntnisnahme. Ihre Anfrage habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Sollten sich von dort noch Rückfragen an Sie ergeben, werde ich nochmals auf Sie zukommen. Abschließend mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für die Herausgabe von Informationen aufgrund des IFG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € und Auslagen erhoben werden können. Nach Zusammenstellung der Berichte und Informationen werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Ihre IFG-Anfrage vom 27.04.2022; hier: Az. 121-02.04-10-19/22 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmen…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 27.04.2022; hier: Az. 121-02.04-10-19/22
Datum
23. Mai 2022 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf die o.g. IFG-Anfrage finden Sie beigefügt zunächst eine Erläuterung des Verfahrens nach dem Eingang eine Verbesserungsvorschlags. Die darin verwendeten Abkürzungen werden am Ende des Dokuments erläutert. Ferner übersende ich Ihnen anbei eine Übersicht aller eingegangenen Verbesserungsvorschläge aus den Jahren 2017 bis 2021. Diese Übersicht beinhaltet auch die jeweilige finale Entscheidung über den Verbesserungsvorschlag. Wie Sie der Übersicht entnehmen können, erfolgten in den Jahren 2017 bis 2021 nur zwei Prämierungsrunden, d.h. im Jahr 2019 und im Jahr 2021. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: - 2019 wurde der Gruppenleiter 11 über die Prämierungen schriftlich per E-Mail informiert. Die Gruppenleitung vereinbarte telefonisch mit der Behördenleitung die Übergabe der Gratulationsschreiben, welche dann auch persönlich von der Behördenleitung ausgehändigt wurden. - 2021 informierte die Referatsleitung 111 per E- Mail die Behördenleitung über dessen Vorzimmerdame. Die Übergabe der Gratulationsschreiben erfolgte dann in Vertretung durch die Vizepräsidentin. Darüber hinaus wird die Behördenleitung über die eingereichten Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Monatsreports regelmäßig informiert. Vielen Dank für Ihre Geduld. Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Ein Gebühren- und Auslagenbescheid geht Ihnen gesondert zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 27.04.2022; hier: Az. 121-02.04-10-19/22 [#247344] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr &l…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 27.04.2022; hier: Az. 121-02.04-10-19/22 [#247344]
Datum
23. Mai 2022 11:11
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für die zufriedenstellende Antwort. Wie in meiner Mail vom 26.04.2022 geschrieben, gehe ich von einer einfachen Anfrage aus, die keine Gebühren verursacht. Weshalb Sie einen Gebührenbescheid ausstellen wollen, erschließt sich mir nicht. Ich bitte deshalb bereits vorab um Rücknahme des Bescheides. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247344/
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Gebührenbescheid
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
24. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
966,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gebührenbescheid [#247344] Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt ist mir Ihr Gebührenbescheid zugegangen. Ich …
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gebührenbescheid [#247344]
Datum
2. Juni 2022 13:41
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt ist mir Ihr Gebührenbescheid zugegangen. Ich dachte zuerst, dass das alles nur ein ganz schlechter Scherz sei. Sie wollen 200,48€ für eine einfache Auskunft?! Haben Sie meine erste Mail nicht gelesen? Bitte lesen Sie noch einmal nach. Dort steht zum Thema Gebühren: "Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren." Sie haben weder aufgeschlüsselt, welche Kosten entstehen könnten, noch sind Sie darauf eingegangen, dass ich von einer einfachen Auskunft ausgehe. Sie erhalten selbstverständlich umgehend einen Widerspruch. Natürlich per modernem Kommunikationsmittel: Fax. Gleichzeitig werde ich den BfDI einschalten und Ihre Verwaltungspraxis beanstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ideenmanagement BLE: Berichte an die Behördenleitung“ [#247344]
Datum
2. Juni 2022 13:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/247344/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde unangekündigt Gebühren in Höhe von 200,48€ erheben will. Das ist abenteuerlich. Ich werde zusätzlich Widerspruch einlegen, bitte Sie aber gleichzeitig, das Verhalten des BLE zu beanstanden und die Behörde aufzuklären, dass das so nicht funktioniert. Nicht nur, dass die Behörde unangekündigt den Gebührenbescheid erlassen hat. Wenn Sie sich den Anhang einmal anschauen mögen, wird mir nicht klar, wie für diese Information eine solche Summe zusammenkommen kann. Dem BLE lag die angefragte Information scheinbar nicht vor und hat deshalb aus freien Stücken eine Excel-Tabelle neu erstellt. Das war nie gefordert. Selbst wenn es gefordert gewesen wäre, hätte man mich vorher über anfallende Kosten informieren müssen. Der Gebührenbescheid ist abschreckend und soll eigentlich durch das IFG verhindert werden. Ich verweise auch noch auf weitere Anfragen zum selben Thema, die bisher von ALLEN Behörden kostenfrei bearbeitet wurden. Beispielhaft nenne ich: - BPol: https://fragdenstaat.de/a/248719 - DWD: https://fragdenstaat.de/a/248717 - BBR: https://fragdenstaat.de/a/244142 - BVL: https://fragdenstaat.de/a/243808 - BMDV: https://fragdenstaat.de/a/244442 - UBA: https://fragdenstaat.de/a/221878 - DPMA: https://fragdenstaat.de/a/244469 (Weitere Anfragen können Sie bei Bedarf auch auf der Seite von "Frag den Staat" recherchieren.) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 247344.pdf - 2022-04-28_1-Datenschutzhinweise.pdf - 2022-05-23_1-bersicht-eingereichtevorschlge-ab2017-sortiert.xlsx - 2022-05-23_1-verfahren-dasideenmanagement.docx - 2022-05-24_1-herm-27-04-22.pdf Anfragenr: 247344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247344/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Juni 2022 08:42
Status
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Widerspruch
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
10. Juni 2022
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
geschwärzt
998,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch [#247344] Sehr geehrte Damen und Herren, übermitteln Sie mir bitte eine Eingangsbestätigung zu me…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch [#247344]
Datum
14. Juni 2022 18:17
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, übermitteln Sie mir bitte eine Eingangsbestätigung zu meinem Widerspruch. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247344/
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
AW: Widerspruch [#247344] Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Widersp…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: Widerspruch [#247344]
Datum
15. Juni 2022 13:17
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Widerspruchs per Fax am 10.06.2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch [#247344] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragste…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch [#247344]
Datum
15. Juni 2022 14:04
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247344/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG- 723/002 II#0087 Seh…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Vermittlungsbitte bei Ihrer Anfrage „Ideenmanagement BLE: Berichte an die Behördenleitung“ [#247344] # IFG-723/002 II#0087
Datum
5. Juli 2022 13:43
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG- 723/002 II#0087 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich danke für Ihre Bemühungen. Mit den von Ihnen übermittelten Informationen seh…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsbitte bei Ihrer Anfrage „Ideenmanagement BLE: Berichte an die Behördenleitung“ [#247344] # IFG-723/002 II#0087 [#247344]
Datum
7. Juli 2022 10:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
66,0 KB
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich danke für Ihre Bemühungen. Mit den von Ihnen übermittelten Informationen sehe ich keine Möglichkeit von meiner Ansicht abzurücken. Die Behörde hat Informationen zusammengestellt, die sie nicht hätte zusammenstellen sollen/müssen. Zudem wurde nicht auf die Gebühren aufmerksam gemacht, bevor ein Mitarbeiter zweieinhalb (!) Stunden nicht angefragte Daten zusammengesucht hat. Wieso schaffen es alle anderen Behörden, die ich angefragt habe, eine korrekte Bearbeitung sicherzustellen oder Rückfragen zu stellen, das BLE aber arbeitet wild drauf los? Gebühren verlangen für nicht geforderte Informationen ist doch sicher auch im IFG nicht vorgesehen. Ich möchte Sie auch noch auf meinen Widerspruch hinweisen, in dem ich ausführlich auf meine Punkte eingehe. Ich hänge Ihnen den Widerspruch an. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - fax.pdf Anfragenr: 247344 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Juli 2022 13:30
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es ist wirklich schade, dass das BLE mit dieser Masche durchkommt und auch Sie da n…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsbitte bei Ihrer Anfrage „Ideenmanagement BLE: Berichte an die Behördenleitung“ [#247344] # IFG-723/002 II#0087 [#247344]
Datum
11. Juli 2022 14:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es ist wirklich schade, dass das BLE mit dieser Masche durchkommt und auch Sie da nichts mehr machen können. Wegen mir zahle ich die 60€ und unterstütze diese Behörde finanziell ein wenig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247344/
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Widerspruch wurde abgelehnt. Jedoch wurde die Gebühr auf 67,50€ reduziert.
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Widerspruch wurde abgelehnt. Jedoch wurde die Gebühr auf 67,50€ reduziert.