Ideenmanagement BMG: Berichte an die Behördenleitung

Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.
Sofern die Information in der gewünschten Form nicht vorhanden sein sollte, bitte ich um Auflistung aller eingereichten Verbesserungsvorschläge (2017-2021) mit Formulierung der Idee und Angaben zur Prämierung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der Rahmenr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ideenmanagement BMG: Berichte an die Behördenleitung [#248136]
Datum
3. Mai 2022 00:23
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021. Sofern die Information in der gewünschten Form nicht vorhanden sein sollte, bitte ich um Auflistung aller eingereichten Verbesserungsvorschläge (2017-2021) mit Formulierung der Idee und Angaben zur Prämierung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248136/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Ideenmanagement BMG Berichte an die Behördenleitung [#248136] Sehr << Antragsteller:i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Ideenmanagement BMG Berichte an die Behördenleitung [#248136]
Datum
4. Mai 2022 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
WG: Ideenmanagement BMG Berichte an die Behördenleitung [#248136] Sehr << Antragsteller:in >> auf …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Ideenmanagement BMG Berichte an die Behördenleitung [#248136]
Datum
18. Mai 2022 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren unten stehenden Antrag sende ich Ihnen die Evaluationsberichte zum Ideenmanagement aus den Jahren 2018 bis 2020. Im Jahr 2017 ist ein solcher Bericht noch nicht erfolgt. Der Bericht für das Jahr 2021 konnte auf Grund der pandemiebedingten Priorisierung von Vorgängen noch nicht erfolgen. Darüber hinaus liegt eine Auflistung aller Ideen für 2017 und 2021 nicht vor. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt nur Zugang zu vorhandenen Informationen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Behörden neue Informationen erheben, auswerten oder von anderen Stellen anfordern. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ideenmanagement BMG Berichte an die Behördenleitung [#248136] Sehr << Anrede >> die Anfrage …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ideenmanagement BMG Berichte an die Behördenleitung [#248136]
Datum
23. Mai 2022 14:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Anfrage wurde zufriedenstellend beantwortet. Vielen Dank dafür! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248136/

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