Identifikation von Beamten

Die Rechts- bzw. Dienstvorschriften, nach denen Polizeibeamte in Brandenburg während ihres Dienstes für Bürger namentlich bzw. eindeutig identifizierbar sind.
Soweit sie daraus nicht hervorgeht, bitte Ich ebenso um die Information, seit wann die Bestimmungen in Kraft sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2015
  • Frist
    27. Februar 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Identifikation von Beamten [#8506]
Datum
26. Januar 2015 00:04
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rechts- bzw. Dienstvorschriften, nach denen Polizeibeamte in Brandenburg während ihres Dienstes für Bürger namentlich bzw. eindeutig identifizierbar sind. Soweit sie daraus nicht hervorgeht, bitte Ich ebenso um die Information, seit wann die Bestimmungen in Kraft sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Identifikation von Beamten" vom 26.0…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Identifikation von Beamten [#8506]
Datum
27. Februar 2015 05:57
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Identifikation von Beamten" vom 26.01.2015 (#8506) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. An die Beantwortung möchte Ich Sie freundlich erinnern, da Sie die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten haben. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem AIG habe ich erhalten. Zur Zustellung eines rechtskräftigen Bes…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
Identifikation von Beamten (#8506)
Datum
6. März 2015 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem AIG habe ich erhalten. Zur Zustellung eines rechtskräftigen Bescheides nach dem AIG bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift. Für Ihre diesbezügliche Mitteilung habe ich mir den 20.03.2015 notiert. ___________________ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke für die Reaktion und übersende gern meine Anschrift. Mit freundlichen G…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Identifikation von Beamten (#8506) [#8506]
Datum
6. März 2015 20:14
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke für die Reaktion und übersende gern meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Brandenburg
Ihre Antwort an die Intranetwache Brandenburg Hallo Frau Antragsteller/in, unsere Direktion bekam Ihre folgende A…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
Ihre Antwort an die Intranetwache Brandenburg
Datum
9. März 2015 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Frau Antragsteller/in, unsere Direktion bekam Ihre folgende Antwort von der Internetwache zugeteilt: Identifikation von Beamten (#8506) Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke für die Reaktion und übersende gern meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> die Postanschrift finden Sie unten in der Signatur. Mit freundlichen Grüßen …
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Identifikation von Beamten (#8506) [#8506]
Datum
9. März 2015 20:06
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die Postanschrift finden Sie unten in der Signatur. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Frau Jobst, da gab es auf meiner Seite einen Fehler im Adressatenfeld. Die Antwort ist jetzt der zuständige…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Identifikation von Beamten (#8506) [#8506]
Datum
9. März 2015 20:08
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Hallo Frau Jobst, da gab es auf meiner Seite einen Fehler im Adressatenfeld. Die Antwort ist jetzt der zuständigen Stelle zugegangen; vielen Dank für Ihre Rückfrage Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Brandenburg
Ihre Anfrage vom 26.01.2015 die bislang bereits bestehende Legitimationspflicht nach § 9 des Brandenburgischen Pol…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.01.2015
Datum
10. März 2015
Status
die bislang bereits bestehende Legitimationspflicht nach § 9 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG) wurde unter dem 01.01.2013 um dienamentliche Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten des Landes Brandenburg ergänzt. Danach haben Polizeivollzugsbedienstete gemäß § 9 Abs. 2 BbgPolG bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild (bei geschlossenen Einheiten eine fünfstellige Ziffernkombination als Rückenkennzeichnung auf dem Einsatzanzug) zu tragen. In § 9 Abs. 4 BbgPolG werden Inhalt, Umfang und Ausnahmen von der Verpflichtung durch die Verwaltungsvorschrift über die Legitimations- und Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten (VV Kennzeichnungspflicht vom 21.22.2012) geregelt. Das Brandenburgische Polizeigesetz, als auch die in Rede stehende Verwaltungsvorschrift können Sie über das Internet im "Brandenburgischen Vorschriftensystem" unter www.bravors.brandenburg.de einsehen und herunterladen.