Identifizierung des oder der verantwortlichen Datenschutzbeauftragten im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg

Bitte übermitteln Sie mir aus gegebenem Anlass die zu einer eindeutigen Identifizierung gehörenden Daten der für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg zuständigen Person des oder der Datenschutzbeauftragten.

Der oder die Datenschutzbeauftragte hat nach den maßgeblichen Datenschutzbestimmungen wie jede datenverarbeitende Stelle die Wahrung dieses Datengeheimnisses zu sichern und dafür Sorge zu tragen, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen geschützt wird und personenbezogene Daten, die in vielfältiger Form anfallen können, nicht missbraucht oder sonst in unzulässiger Weise genutzt werden.

Aus dem gesamten Auftritt des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegenüber dem Bürger lässt sich der oder die verantwortliche Datenschutzbeauftragte als Einzelperson nicht ermitteln, geschweige denn eindeutig identifizieren.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übermitteln S…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Identifizierung des oder der verantwortlichen Datenschutzbeauftragten im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg [#183373]
Datum
25. März 2020 15:07
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übermitteln Sie mir aus gegebenem Anlass die zu einer eindeutigen Identifizierung gehörenden Daten der für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg zuständigen Person des oder der Datenschutzbeauftragten. Der oder die Datenschutzbeauftragte hat nach den maßgeblichen Datenschutzbestimmungen wie jede datenverarbeitende Stelle die Wahrung dieses Datengeheimnisses zu sichern und dafür Sorge zu tragen, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen geschützt wird und personenbezogene Daten, die in vielfältiger Form anfallen können, nicht missbraucht oder sonst in unzulässiger Weise genutzt werden. Aus dem gesamten Auftritt des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegenüber dem Bürger lässt sich der oder die verantwortliche Datenschutzbeauftragte als Einzelperson nicht ermitteln, geschweige denn eindeutig identifizieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183373 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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