Identität Kläger im Fall Elster/ERiC
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es geht um den Fall 2 K 12/14 (2) zum Thema Elster/ERiC. Bitte teilen Sie mir die Identität des Klägers zu 2. mit. Möglicherweise muss dafür ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Finanzgericht meint zwar, dass kein Auskunftsanspruch nach Bremer Informationsfreiheitsgesetz bestünde, aber der Kläger hat seine Zustimmung zur Herausgabe schneller erteilt, als das Gericht Ablehnungsgründe finden konnte.
Anfrage erfolgreich
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Datum17. März 2022
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20. April 2022
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