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Identitätsnachweise

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland dient als Personenidentitätsnachweis.

Welche Stellen in Deutschland und außerhalb (z.B. internationale Organisationen) stellen ähnliche Dokumente, die als Identitätsnachweise dienen, aus? Möglich z.B., dass Vereinte Nationen einen solchen Dokument ausstellen?

PS. Person P betrachtet sich als Bewohner der Erde und möchte einen Dokument zusätzlich, dass nicht von einem Staat als Staatsangehörige ausgegeben wurde. Außerdem ist dieser Dokument wichtig, damit man nicht als Staatsangehörige betrachtet wird, sondern als Mensch mit Menschenrechten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2018
  • Frist
    18. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Per…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Identitätsnachweise [#32010]
Datum
17. Juli 2018 00:15
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland dient als Personenidentitätsnachweis. Welche Stellen in Deutschland und außerhalb (z.B. internationale Organisationen) stellen ähnliche Dokumente, die als Identitätsnachweise dienen, aus? Möglich z.B., dass Vereinte Nationen einen solchen Dokument ausstellen? PS. Person P betrachtet sich als Bewohner der Erde und möchte einen Dokument zusätzlich, dass nicht von einem Staat als Staatsangehörige ausgegeben wurde. Außerdem ist dieser Dokument wichtig, damit man nicht als Staatsangehörige betrachtet wird, sondern als Mensch mit Menschenrechten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
505-05 5 E Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige ein…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Identitätsnachweise [#32010]
Datum
17. Juli 2018 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
505-05 5 E Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige eine Ausweispflicht, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Insofern dient der Personalausweis der Feststellung der Identität einer Person. Die gleiche Funktion kann auch ein deutscher Reisepass erfüllen. In beiden Ausweisdokumenten ist auch die Staatsangehörigkeit des Inhabers niedergelegt. Dies ist meines Wissens auch in allen Ausweisdokumenten anderer Staaten der Fall. Ob es offizielle Dokumente wie Pässe oder Ausweise auch von internationalen Organisationen gibt, kann ich Ihnen nicht sagen. Bitte fragen Sie direkt dort nach. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass es sich unter Umständen nicht um offizielle anerkannte Ausweisdokumente handelt, die nicht zur Identifizierung einer Person herangezogen werden können und nicht zu Grenzübertritt geeignet sind. Mit freundlichen Grüßen
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