Aufnahme- und Ausreisezentrum am BER Protokoll zur zweiten Besprechung der Bedarfsträger am 09.12.2020

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER

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Ministerium des Innern und für Kommunales                             09. Dezember 2020 03-21-807-81/A2017#A04#V2019#VOO 1 Aufnahme- und Ausreisezentrum am BER Protokoll zur zweiten Besprechung der Bedarfsträger am 09.12.2020 MIK, Raum F 305, 10:00-11:50 Uhr Anlass : Vorstellung des Planungsstands Teilnehmer: BMI und Geschäftsbereichsbehörden Frau Dr. Burbaum BMI, R1) ol) ol) (BAMF) BAMF) MdFE MIK (bis 11 :25 Uhr) ~ef.21) Ergebnisse -    MIK, AL 2 i.V. fasst den Stand der Besprechung vom 28.09.2020 zusammen und gibt eine Ein- führung in den Anlass der zweiten Besprechung, in der der aktuelle Planungsstand für die Vari- ante 1 vorgestellt wird. -    Leiter ZABH stellt die Lage- und Grundrisspläne des Arch itekten für die geplanten Gebäude und die Tiefgarage vor. Alle Gebäude sind zweigeschossig geplc!nt. was eine Vorgabe der Gemeinde Schönefeld war. Es sind jedoch in den jetzigen Grundrissen genügend Reserven , um auch einem etwas höheren Raumbedarf entsprechen zu können. Den Bedürfnissen der Bundespolizei nach räumlicher Trennung des Rückführungsgebäudes vom Gewahrsamsbetrieb und übrigen Gelände wurde u.a. durch die Planung eigener Zufahrten zur Kirch- und zur noch zu bauenden Privat- straße Rechnung getragen , sodass kein Mischverkehr entsteht. Das Transitgebäude ist gegen- über dem ersten Entwurf verkleinert worden. Auch den Bedürfnissen der Justiz wurde entspro- chen , u.a. wurde ein Sitzungszimmer mit 64 m vorgesehen. 2 Dok.-Nr.: 20201191623
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-  BPol   ß        .) erklärt, dass BMI den Raumbedarf für ein BPol-Rückführungszentrum noch ge- nehmigen müsse, bei der Planung sei man von zwei Rückführungs-Charterflügen täglich ausge- gangen, diese Annahme könne jedoch noch geringer ausfallen. Derzeit seien 3.500 m Nutzflä- 2 che zzgl. Verkehrs- und Stellplatzflächen vorgesehen . Eine etwaige Reduzierung des geplanten Flächenbedarfs - im Rahmen der Bedarfsanerkennung - kann zum jetzigen Stand nicht ausge~ schlossen werden. -   Auch BAMF - ) weist darauf hin, dass BMI auch die BAMF-Raumbedarfsflächen aner- kennen müsse.                        ergänzt, die Planung sei im BAMF abgeschlossen. -   Hinweis von                 (BPOL), dass die BPOL sowie auch das BAMF - nach Anerkennung der Bedarfe durch das BMI - die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zuständigkeitshalber in das weitere Verfahren einbinden muss. -   Leiter ZABH weist darauf hin, dass die Bauleitplanung für den nördlichen Teil der Fläche schon begonnen worden sei, durch die Erweiterungen werde es erneute Anhörungen geben müssen. Wenn keine grundlegenden Umplanungen vorgenommen werden müssten , sei -wie bisher ge- plant - mit einer Fertigstellung Ende 2024 zu rechnen. -   BMI , R1 (Frau Dr. Burbaum) will bei sich im Hause für die Anerkennu ng der Bedarfsflächen sen- sibilisieren und fragt, bis wann das Ergebnis vorliegen müsse -   Leiter ZABH weist darauf hin , dass zur Einhaltung des Zeitplans Ende Februar 2021 genehmigte Raumbedarfspläne vorliegen müssen, da auch die Kostenkalkulation durch den Investor, die erst bei feststehendem Raumbedarf möglich sei, einige Zeit dauere. -  BdH MIK weist darauf hin , dass bis dahin von allen künftigen Nutzern ein genehmigter Rau mbe- darfsplan vorliegen müsse. Für den Anteil MIK (ZABH) kann nur auf dieser anteiligen Planung eine Haushaltsvorsorge mit der Planung gegenüber dem Md FE geplant werden. Zurzeit ist auch für den Haushalt 2022 eine Veranschlagungsreife nich t gegeben. Der Haushaltsplan für 2022 sei jetzt in Arbeit. Ausgaben im Jahr 2021 könnten nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen . Auch dafür ist eine rechtliche Verpflichtung nicht gegeben. -  Leiter ZABH bestätigt, dass die Anmeldung von Haushaltsmitteln erst nach Vorliegen der Kalku- lation erfolgen könne, da der Bedarf dann erst konkretisiert sei. -  Leiter ZABH weist darauf hin, dass man sich an Erfahrungswerte angelehnt habe, sowohl bei den Büros als auch bei den-Gewahrsamsräumen. Auch die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen seien schon eingeflossen. Es gebe allerdings auch speziell dem singulären Bedarf eines solchen Behördenzentrums angepasste Räume, für die keine Erfahrungswerte vorlägen. [BdH MIK verlässt die Besprechung, um einen anderen Termin wahrzu nehmen] -  Von BPol wird an die Planungen für das Rückführungsgebäude in Waltersdorf erinnert. -  Leiter ZABH meint dazu , dass der Investor - wenn ihm die notwendigen Grundstücke etwa tauschweise verschafft würden - sicherlich auch an einer Errichtung des Komplexes in Walters- dorf Interesse habe. Ein Vertrag mit dem Investor müsse aber bis Mitte 2021 geschlossen werden und die bauplanungsrechtliche Seite bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sonst zu Verzö- gerungen komme. Im Moment liege man noch gut im Zeitplan.               ✓ -  MIK AL 2 LV. meint, dass für eine Alternativplanung nach Variante 3 die BPol in der Pflicht sei und die Bauleitplanung in die Wege geleitet werden müsse. Eine Realisierung des Bauprojektes in Waltersdorf bis Ende 2024· erscheint unwahrscheinlich. -  Die Beteiligten diskutiereri die Eignung der beiden Standorte für Einzelm aßnahmen und Charter- flug-Rückführungen. Für letztere_sei, so Leiter ZABH , der Standort Kirchstraße besser geeignet. · Dort gebe es auch eine sehr gute ÖPNV-Anbindung und man wäre weniger vom tageszeitlich schwankenden Fluggastandrang auf den BER beeinflusst. -  BPol weist darauf hin, dass bei Einzelmaßnahmen von der Kirchstraße aus pro Richtung ein um 30 Minuten höherer Zeitbedarf entstehe. Man werde dies aber nochmals prüfen , auch im Hinblick auf die politische Signalwirkung eines solchen gemeinsam genutzten Gebäudes. Folgender Zeitplan wird abgestimmt: Seite 2 von 3
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- Vorlage der genehmigten Raumbedarfspläne (einschließlich technischer Ausstattung) der künftigen Nutzer bis zum 28.2.2021 bei der ZABH - Bewertung der Variante 3 durch die BPol bis 28.2.2021 Kostenkalkulation durch den Investor bis Ende April 2021 - Abschluss von Vorverträgen durch die künftigen Nutzer bis Mitte 2021 Im Nachgang: MIK klärt bis Ende Januar 2021 die Projektstruktur und erarbeitet ein mögliches künftiges Nutzermodell -- Seite 3 von 3
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Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg - 2. gemeinsame Besprechung zum geplanten Neubau eines Behördenzentrums (Aufnahme- und Ausreisezentrum) am Flughafen BER - am: 9. Dezember 2020 Uhrzeit: 10 Uhr Ort: MIK F 305 Teilnehmerliste Name, Vorname            Behörde/ Telefonnummer                   Unterschrift r_J
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2 Name, Vorname    Behörde/ Telefonnummer Unterschrift ~~Gtlu              Jl.l) t Pep 121 1n,(l{ -/)c. ~ \Q 0Ar2/cf:?St2-ö9
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„Fanvar 2024
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Ullrich, Andre Von :                               ZlI 3_ Gesendet:                            Mittwoch, 6. Ja nu ar 202 1 19:32 An :                                * 12E-RL; BA r 11            & Ce:                                 Dinkel, Stefan, 12E; *12-GL; M1_; R1 _; M 4AG_; Zll 1_; Schü ler, Jürgen; Leist, Alexander, Dr.; Schminke, Cla udia Betreff:                            AW : Genehmig ung Raumbed arf des BAM F im g ep lanten Aufn ahme- und Au sre isezentrum am Flugh afe n BER Anlagen :                           CDR_Ku rzprotokoll 09 _12_2 020 _Aufnahme-_u nd_Ausre isezentrum_Li eg ensch aft_BE R.d ocx; CDR_20201203 _Kurzko nzept_Aufnahme-_u nd_Ausrei sezent rum_Liegensch aft_BE R.pdf; CDR_26-11-2020 Lageplan .p df; CDR_M 12 BER unterschrieb en.pd f; CD R_M 12.Au sreizentrum BER 16.12.2020.pdf; CD R_M 13S1.BER 15.12.2020 .pdf; CDR_M13 S2.BER 15.12.2020 .pdf; CD R_M 13S3. BER 15.12.2020 .p df Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat Referat Z II 3 ZI 13-14000/54#4 7 Sehr geehrte nach Abstimmung mit der Fachaufsicht wird der vorgelegte Raumbedarf in Höhe von 1.295 m für                      2 die geplante Maßnahme gebilligt. Das Vorhaben , die Wahrnehmung vo n aufenthalts- und asylrechtlichen sowie weiteren behördlichen Aufgaben in diesem Kontext an dem Standort des Flughafens BER -ähnlich wie bei den AnkER- und funktionsgleichen Einrichtungen- zu bündeln , wird hier begrüßt. Die Zusammenlegung der Einheiten verspricht aus Organisationssicht u.a. schlankere und damit schnellere Arbeitsp rozesse und folglich eine wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung. Wenn Sie möchten könnten Sie den Bedarf fü r die Position 8 noch um 15 m ,                       2 2 den Gesamtraumbedarf damit auf 1.310 m erhöhen. Insgesamt rate ich dazu , den Raumbedarf bei Neubauten hinsichtlich der Gebäudedimensionierung immer besond ers kritisch zu prüfen . Sollten hier im weiteren Verlauf der Planungen und Abstimmungen mit dem Maßnahmeträger Nachjustierungen erforderlich werden, kommen Sie gerne auf mich zu . Nach Informationen der Fachaufsicht liegt die Federführung beim Land Brandenburg , das auch die Gesamtkosten für den zu errichtenden Neubau tragen wird. Ich gehe davon aus, dass für etwaige darüber hinaus anfallende Eigenleistungen ausreichend Haushaltsmittel zu r Verfügung stünden . Sofern Sie zum Zwecke der bevorstehenden Anmeldung des Raumbedarfes bei den Projektverantwortlichen ein unterzeichnetes Muster 12 benötigen , bitte ich um einen Hinweis. Sicher dürfte aber ·diese Genehmigung für eine entsprechende Bestätigu ng ausreichen. Aus Zeitgründen wird zunächst auf die Vorlage des in Ihrem Antrag nicht enthaltenen Musters 13C verzichtet. Ich bitte aber, das Muster im Zuge der weiteren verbindlichen Abstimmungen mit den Projektverantwortlichen nachzureichen . Bitte halten Sie mich über den weiteren Fortgang auf dem laufenden. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Volker de Groot
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Referat Z 11 3 - Organisation des Geschäftsbereichs ; Stellenhaushalt Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat Graurheindorfer Str. 198, Haus 5, Zimmer 139, 53117 .Bonn Telefon : +49 22899 681-13956 E-Mail: Zll3@bmi.bund.de Internet: www.bmi.bund.de -----Ursprüngliche Nachrich_t---- Von :• • • • • • 12E •••■-•ll>amf.bund.de> Gesendet: Donnerstag, 17. Dezember 2020 09:36 An: Z113_ <Zll3@bmi.bund.de> Ce: de Groot, Volker <Volker.deGroot@bmi.bund.de> ; Dinkel, Stefan , 12E ~@bamf.bund.de>; *12E-RL <12E-RL@bamf.bund.de> ; *12-GL <12- GL@bamf.bund.de> Betreff: Genehmigung Raumbedarf des BAMF im geplanten Aufnahme- und Ausreisezentrum am Flughafen BER Sehr geehrte Damen und Herren , sehr geehrter Herr deGroot, das Land Brandenburg plant auf dem Gelände des BER einen integrierten Standort zur Bearbeitung von asyl- und aufenthaltsrechtlichen sowie aufenthaltsbeendenden Sachverhalten durch Polizei- , Justiz- und Behörden mit ausländerrechtlichem Bezug des Bundes und des Landes Brandenburg. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Bundespolizei , das BAMF , die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg (ZABH) sowie die brandenburgische Justiz (Staatsanwaltschaft, Amts-und Verwaltungsgericht) in dem geplanten Aufnahme-und Ausreisezentrum am Standort BER unterzubringen . Das Kurzkonzept ist in Anlage 2 beigefügt. Gern. Grundkonzept wird das BAMF für folgende Aufgabenbereiche im Aufnahme- und Ausreisezentrum zuständig sein: Bearbeitung von Flughafenverfahren nach § 18 AsylG Betreuung von Rückführungsmaßnahmen Bearbeitung von Asylverfahren von auf dem Luftweg Einreisender (Nicht§ 18a-Fälle) Zentralisierte Bearbeitungs-und Kompetenzstelle für Bearbeitung von Folgeanträgen in Brandenburg Bearb~itung sonstiger Asylverfahren · Asylverfahrens-und Rückkehrberatung Dependance der Regionalstelle Integration (F/Oder) Die Landesasylstelle Brandenburg des Bundesamtes (Referat 51 C AS/LAS Eisenhüttenstadt) betreibt bereits am Standort Flughafen BER eine Liegenschaft, die der Bearbeitung von · Flughafenverfahren nach § 18 a AsylG und sonstiger Asylverfahren sowie als Ausgangspunkt der Regionalstelle F/Oder zur integrativen Betreuung Westbrandenburgs dient. In der kleinen 2 Mieteinheit des BAMF (ca. 300 ,00 m ) im Gebäude 005 sind derzeit 6 Mitarbeitende beschäftigt. Vor dem Hintergrund zunehmender Passagierzahlen am BER und damit einhergehender Zunahme von Flughafenasylfällen ist vorgesehen, das BAMF mit einer Personalstärke von 42 Mitarbeitenden am o.g. Standort auszustatten. 2
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Vorgesehen ist die Unterbringung von 2 MA im h.D, 22 MA im g.D und 18 MA im m.D. Aus diesem Grunde ist die bereits angemietete Mietfläche im Gebäude 005 für den künftigen Aufgabenbereich des BAMF viel zu klein. Nach dem Planungskonzept (siehe Lageplan in der Anlage 4) soll das BAMF im sog. "Ankunftsgebäude" untergebracht werden . Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine Aussagen zum finanziellen Volumen möglich. Zur Konkretisierung der Planung sind die Nutzer aufgefordert, ihren abgestimmten Raumbedarf · bis 11.01.2021 _an die Planer weiterzuleiten. Ich bitte in diesem Zusammenhang um Genehmigung beigefügter Muster 12 und 13 der RBBau unter Beteiligung der federführenden Referate in Ihrem Haus. Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referatsleitung Referat 12E - Liegenschaften Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg bamf.bund .de Internet: www[dot]bamf[dot]de www[dot]wir-sind-bund[dot]de 3
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Organisationseinheit:                 Ref. 51C, AS/LAS Eisenhüttenstadt Leitung der Organisationseinheit: Erstellt von: Erstellt am:                          09 .12.2020 Aufnahme- undAusreisezentrum am Flughafen BER Kurzprotokoll der gemeinsamen Sitzung MIK BB, BPOL, BAMF, Justizministerium BB, BMI, ZABH BB am 09 .12.2020 1.        Planungs- und Ausgangslage Ziel der Besprechung war die Feststellung, ob die räumlichen Bedarfe alle r Behörden auf dem zur Verfügung stehenden Gelände (NORD) berücksichtigt werden können . Hierzu erfolgte zunächst eine Vorstellung des aktuellen Lageplanes (s. Anlage). Alternativ gibt es eine weitere Liegenschaftsvariante im Raum Waltersdorf (SÜD), welche ggf. die BPol favorisiert. Vorteil aus Sicht der BPol wären kürzere Wege bei Rückführung zum Flieger. Sei- tens des Landes gäbe es keine grundsätzliche Ablehnung, allerdings stehe der Zeitplan dem kritisch gegenüber. Parallel würden schon zur Variante NORD Bauanzeigen und Beteiligungsrechte von An- liegern geprüft. Ferner sieht das BAMF ggf. Nachteile in der Infrastruktur, Rechtsanwälte, Dolmetscher, Antragstel- ler, Besucher, Flüchtlingsvertreter müssten das Gelände erreichen können. Das wäre bei der Variante NORD durch den S-Bahnanschluss Schönefeld gegeben . Das BAMF würde im Ankunftsgebäude EG und OG untergebracht. Der Raumbedarf wurde vollstän- 2 dig (mit 1931,6 m ) nach den ersten - nur intern abgestimmten - Bedarfen berücksichtigt. Der (auf 2 dieser Prognoseabsprache basierende) durch Referat 12 E derzeit vorgelegte Raumbedarf (1518 m ) entspricht dem durch die Bauplanung berücksichtigte Raumbedarf noch nicht. Er berücksichtigt auch noch nicht den Personal- und Raumbedarf gern. des vorgelegten Kurzkon- zepts vom 03 .12.2020. Der Bedarf an Anhörungsräumen (6 Räume a 30qm; ggf. teilweise Nutzung mit ZAH bei akutem Bedarf) ist noch in keiner Planung berücksichtigt. Hier wäre ein Abgleich erforderlich. Die Zufahrt der Mitrabeiter des BAMF erfolgt über eine gesicherte Zufahrt zum BPOL Gebäude in die Tiefgarage des Gebäudes. Hier wären Parkplätze für BPOl und BAMF gegeben. "' 0 0 ~ Seite 1 von 2
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