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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER

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Ullrich, Andre Von:                                  Burb aum, Ann-Mari e, Dr. Gesendet:                             Donnersta g, 23. September 2021 14:13 An: Ce:                                   _StTeichma nn_; Fried rich, Tim, Dr.; Ullri ch, An dre Betreff:                              WG : Scan_Ausreisezentrum SXF - AE an l. Schreiben -                1 (3 '3) Anlagen :                             (OCR)_image202 1-09-23 - 10362S.pd f; (OC R)_image202 1-09-23 - 12471 1.pd f LiebeFra~ ~bersende ich vorab einen Scan des Schreibens von Herrn St Teichmann a ~ ~              · das wir heute in den Postausgang geben. Ich denke, das spart etwas Zeit ( a ~ n es nicht dem üblichen Geschäftsgang entspricht, vielleicht leiten Sie den Scan auch an Ihr St- Büro weiter). Das Original folgt dann in Kürze. Beste Grüße aus Berlin Ann-Marie Burbaum Mit herzlichen Grüßen/Best regards Dr. Ann-Marie Burbaum Leiterin des Referats R 1 Grundsatz, Recht der Aufenthaltsbeend igung und Koordinierung des Vollzugs Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin Z i m m e r _ ~ 9 30 18681-10528 Mobil : _ . ------   -----Ursprüngliche Nachricht---- Von : Schmidt, Sophie <Sophie.Schmidt@bmi. bund.de> Gesendet: Donnerstag , 23. September 2021 13:54 An: Burbaum , Ann-Marie , Dr. <AnnMarie.Burbaum@bmi.bund .de> Betreff: WG : Scan_Ausreisezentrum SXF - AE anl. S c h r e i b e ~ B ) Nun auch mit Anlage. (Grundsatzverständigung) -----Ursprüngliche Nachricht---- Von : Schmidt, Sophie Gesendet: Donnerstag , 23 . September 2021 11 :39 An : Burbaum , Ann-Marie , Dr. <AnnMarie.Burbaum@bmi.bund .de> Ce: Ullrich, Andre <Andre.Ullrich@bmi.bund.de> Betreff: Scan_Ausreisezentrum SXF - AE anl. Schreiben~(BB) Liebe Ann-Marie , wie gerade besprochen der Scan des Originals. Das Schreiben geht da nn heute noch raus.
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LG Sophie 2
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Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat .STÄDTE BAU - FÖRDE RUNG Bundesm inisterium des lnnein , für Bau und Heima t, 11014 Berlin        Dr. Helmut Teichmann Staa tssekret ar Alt- Moabit 140 Ministerium des Innern 10557 Berlin und für Kommunales                                                       Postanschr ift Herrn Staatsekretä                                                        11014 Berlin Hennig-von-Tresckow-Straße 9-13 Te l.   +493018 681- 1111 2 14467 Potsdam Fa x    +49 30 18 681 -51111 2 STT@bm i. bund de www.bmi.bund .de Berlin, 22. September 20 21 Sehr geehrter Kollege, auch ich bedanke mich bei Ihnen für die bis hierhin stattgefundenen Gespräche zwi- schen unseren Häusern und unseren Geschäftsbereichsbehörden. In der Tat sind seit dem Beginn der ersten Gespräche erhebliche und erfreuliche Fort- schritte erzielt worden. ,--.... Auch wir unterstützen die Idee und den Zweck Ihrer vorgeschlagenen Grundsatzverstän - digung, eine verbindliche Grundlage für die folgende Planungs- und Realisierungsphase zu schaffen. Und wir wissen es zu würdigen, dass Brandenburg als Projektträger die Hauptlast bei der Projektverwirklichung innehat. Deshalb kommen wir Ihrer Bitte sehr gerne nach und haben in Ihren Entwurf einer Grundsatzverständigung (Anlage) unsere Anmerkungen und Ergänzu ngsvorschläge ein- gebracht; zugleich möchte ich betonen, dass wir, so auch unsere gestrige telefonische Verständigung, einen raschen Abschluss sehr begrüßen würden. Als Mieterin für den Bund wird grundsätzlich die BirnA auftreten ; dies sehen wir aber von Nr. 4 des Entwurfs einer Grundsatzverständigung abgedeckt. Zus tell · und Liefe ransc hrift: lngeborg-Drewit z·Allee 4, 10557 Berlin Verkehrsanbindung: S • U- Ba hnhof Hauptba hnhof
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Se it e 2 von 2 Aufgrund fachlicher bzw. praktischer Erfordernisse sollte jedoch ein Passus zur geplan- ten Zeitschiene des Vorhabens enthalten sein, mit der Option einer Ersatzmaßnahme, sofern das Ziel der Fertigstellung bis Ende 2024 nicht realisiert werden kann. Hinter- grund hierfür ist u. a., dass das derzeit von der Bundespolizei für Sammelabschiebungen am Flughafen BER genutzte Gebäude Ende 2024 nicht mehr verfügbar ist und die Bun - despolizei zugunsten des gemeinsamen Projektes ihre begonnene n eigenständigen Be - mühungen zur Deckung des bestehenden Unterbringungsbedarfes nicht weiterverfolgt. Insbesondere die Bundespolizei ist somit auf die rechtzeitige Fertigstellung des gemein- samen Vorhabens zwingend angewiesen. Wir würden es darüber hinaus begrüßen , wenn die in Nr. 6 für den eher unwahrscheinli- chen Fall eines Projektabbruchs enthaltene komplexe anteilsmäßige Kostentragungsre- gelung gestrichen würde. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich gegenüber einer verein - fachten Regelung aufgeschlossen zeigen würden, die - orientiert am beabsichtigten Fi - nanzierungsmodell - grundsätzlich eine Kostentragung durch das Land Brandenburg vorsieht. Einzelheiten sollten auch hierzu im weiteren Verlauf auf Arbeitsebene abge ~ stimmt werden. Für die Dauer der Projektumsetzung werden wir Ihnen noch vor Fi n alisierung der Grundsatzverständigung und der gemeinsamen Unterzeichnung ein en festen Ansprech- partner des Bundes benennen . Mit freundlichen Grüßen
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Grundsatzverständ igung des Bundesmin isteriums des Innern , für Bau und Heimat und des Ministeriums des Innern und fü r Kommunales des Landes Brandenburg über die Projektierung eines Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen BER Präambel Am 01 .09.2020 beschlossen der Bundesminister des Innern , für Bau und Heimat , die Min isterin fü r Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg sowie der Min ister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg im Rahmen der Auftakts itzung zu r Vorstellung des Projekts zur Errichtung eines in tegrierten Einreise- und Ausre isezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg (im folgenden BER) die gemeinsame Umsetzung des genannten Projekts. Es bestand zwischen den genannten Tei lneh mern Einigkeit darüber, dass mit Eröffnung des Flughafens BER und der Schließung des Flughafens Tegel, auf das Land Brandenburg neue und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung des mit einem · internationalen Flughafens einhergehenden Migrationsgeschehens zukommen werden und hierfür zusätzliche Strukturen zur Einreise und Ausreiseabwick lung in flughafennähe zu schaffen sind . Mit der örtl ichen Verlagerung des Migrationsgeschehens der Metropolregion Berlin Brandenburg in den Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg sehen auch die am Prozess beteiligten Bundesbehörden die Notwendigkeit, ihre Präsenz- und Verwaltungsstrukturen in flughafennähe auszubauen . Die Te ilnehmer der Besprechung befürworteten einvernehmlich , dass die gemeinsame Unterbringung von Landes- und Bundesbehörden an einem Standort sowoh l aus finanzielle r, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht die sinnvollste Lösung darstel lt. Die nachfolgenden Vereinbarungen spiegeln den Besprechungsstand wieder, wie er zum Stichtag 30. Juni 2021 zwischen den oben genannten Beteiligten abgestimmt worden ist. Die konkrete Ausgestaltung des unter Nr. 2 genannten und zu bebauend en Areals sowie die Bestimmung der Durchführungsform zu r Projektumsetzung bleibt einem gesonderten , noch vorzunehmenden Verwaltungsverfahren im Zuständigkeits bereich des Landes Brandenburg vorbehalten . Die Grundsatzverständigung dient der Verschriftl ichu ng der bisher getroffenen Vereinbarungen .
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Nr.1 Ziel , Gegenstand und Funktion (1) Bund und Land verfolgen im Wege der Zusammenarbeit gemeinsam das Ziel, die Aufnahme und die Ausreise ausländischer Personen am internationalen Flughafen BER effizient zu gestalten und zu beschleunigen . (2) Gegenstand dieser Grundsatzverständigung ist die gegenseitige Zusicherung , die unter Nr. 3 (Errichtung, [Unter-]Vermietung und Bewirtschaftung/Land) und Nr. 4 (Mitnutzung im Rahmen eines [Unter-]Mietvertrages/Bund) genannten jeweiligen Verpflichtungen erfüllen zu wollen und deren zeitige Umsetzung zu gewährleisten . (3) Das geplante integrierte Einreise- und Ausreisezentrum am Flughafen BER dient nach dessen Fertigstellung sowohl der Unterbringung von Bundes- als auch Landesbehörden, die am Prozess der ordnungsgemäßen Ein- und Ausreise ausländischer Personen außerhalb lediglich touristischer Zwecke beteiligt sind . Bundesseitig ist beabsichtigt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (im folgenden BAMF) sowie die Bundespolizei in der geplanten Einrichtung unterzubringen . Landesseitig werde n sowohl die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (im folgenden ZABH) als auch Akteure des Justizbereichs des Landes Brandenburg am geplanten Standort untergebracht werden. Durch die Ansiedlung aller für den genannten Zweck wesentlichen Akteure an einem gemeinsamen Standort können fachliche und wirtschaftliche Synergieeffekte für die Umsetzung asyl- und aufenthaltsrechtlicher Aufgaben erzielt werden. (4) Der geplante Neubau dient insbesondere zur Durchführung • des Flughafenasylverfahrens , einschließlich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, • der kurzzeitigen Unterbringung von Personen, denen die Einreise aus rechtlichen Gründen untersagt ist (Zurückweisungsfälle), • der Erstregistrierung von Asylsuchenden, • der Verfahrensabwicklung bei sog. Aufgriffsfällen und mit der Ein- oder Ausreise verbundenen Straftaten , • der zentralen Bearbeitung und Abwicklung freiwilliger Ausreisen , • Erstanlaufstation im Rahmen humanitärer Aufnahmen oder Familiennac~zug , • von Dublin -(Rück-) Überstellungen , • des Vollzugs des Ausreisegewahrsams i.S .d. § 62b AufenthG und von Rückführungen über ein Rückführungsterminal der Bundespolizei , • der Bearbeitung von Erst-., Folge- , Zweit- und Fortführungsanträgen sowie von Widerrufs-verfahren durch das BAMF ,
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• von behördlichen und gerichtlichen Anhörungen im Asylverfahren/sog . Dublin- Verfahren und in aufenthaltsrechtlichen Verfahren, • der Unterbringung des Integrationsteams des BAMF für den Bereich West-Branden - burg und Ost-Berlin, • der Asylverfahrens- und Rechtsberatung . Nr. 2 Standort und Gliederung des geplanten Gebäudekomplexes (1) Das zu bebauende Areal ist einschließlich der Freiflächen ca . 30.000 rn2 groß. Der geplante Gebäudekomplex mit den unter Nr. 1 benannten Funktionen soll nördlich angrenzend an das Flughafenareal des BER errichtet werden (Gemeinde Schönefeld) . Das Areal wird nördlich durch die neue Entlastungsstraße zum Flughafen (Jürgen- Schumann-Allee), westlich durch die derzeit im Bau befindl iche, nichtöffentliche Protokollstraße zum Regierungsterminal , östlich durch die Kirchstraße und südlich durch das Areal mit dem Bestandsgebäude der Zentralen Ausländerbehö rde , der bestehenden Ausreisesammelstelle, begrenzt. (2)      Der      geplante       Gebäudekomplex          besteht     aus      folgenden Gebäudeteilen/Außenbereichszonen : •Ankunftsgebäude (BAMF/ZABH) • Funktions- und Justizbereich (ZABH/Justiz) •Sicherheits-und Wachzentrale (ZABH) • Gewahrsamsgebäude (ZABH) • Transitgebäude (ZABH/Bundespolizei) • Versorgungsgebäud~ (ZABH) • Rückführungsgebäude (Bundespolizei) •Abgetrennte Außenbereiche für Gewahrsam und Transit (m/w/ geschlossen) und • Parkraum (öffentlich f. Besucher, Tiefgarage f. Bedienstete und Parkflächen für Dienstfahrzeuge auf dem Gelände) Nr. 3 Verpflichtungen des Landes (1) Das Land verpflichtet sich, die bauliche Planung und Umsetzung als Bauherr sicherzustellen. Über den Projektfortschritt wird das Land dem Bund (BMI) in
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regelmäßigen Abschnitten berichten und nach Abschluss wesentlicher Meilensteine Besprechungen der Bedarfsträger einberufen , soweit dies für den Fortgang des Projekts erforderlich ist. (2) Das Land benennt dem Bund für die Dauer der Projektumsetzung einen festen Ansprechpartner. (3) Die finanzielle Absicherung des Projekts stellt das Land sicher. (4) Nach Fertigstellung des Bauvorhabens stellt das Land die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des gesamten unter Nr. 2 näher bezeichneten Gebäudekomplexes sicher. Nr. 4 Verpflichtungen des Bundes (1) Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat sich ert zu , in Bezug auf das unter Nr. 2 näher bezeichneten Bauvorhabens mit dem Land einen Untermietvertrag zum Zweck der Unterbringung seiner nachgeordneten Behörden , BAMF und Bundespolizei zu schließen. Der Umfang der anzumietenden Fläche richtet sich nach den durch die Bedarfsträger       zuvor    verbindlich    mitgeteilten    haushälterisch  genehmigten Raumbedarfsplänen . Soweit die Anmietung                 durch   die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) erfolgt, gilt das Vorstehende entsprechend . (2) Neben den anfallenden Mietkosten sichert das Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat dem Land zu, für eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an den anfallenden Betriebskosten nach Fertigstellung des Bauvorhabens Sorge zu tragen . (3) Der Bund benennt dem Land für die Dauer der Projektumsetzung einen festen Ansprechpartner. Nr. 5 Untermietvertrag und Betriebskosten (1) Der Inhalt des zu schließenden Untermietvertrages sowie die Bezifferung des zu entrichten den Mietzins sowie der anteiligen Betriebskosten wird unter den Bedarfsträgern zu einem späteren Zeitpunkt - nach Abschluss der Bedarfsplanu ng - abgestimmt. (2) Die Unterzeichner sind sich darüber einig , dass der Untermietvertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu schließen ist.
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Nr. 6 Projektabbruch und Rückabwicklung Für den Fall , dass das Projekt nicht umgesetzt wird , ist das Projekt rückabzuwickeln . Die bis dahin angefallenen Kosten werden auf Land und Bund unter Zugrundelegung der jeweiligen Bedarfsflächen anteilsmäßig aufgeteilt. Die Erstattungspflicht gilt für Bund und Land gleichermaßen unabhängig der Gründe für den Projektabbruch. Nr. 7 Anwendungszeitpunkt Diese gemeinsame Grundsatzverständigung gilt ab dem Tag ihrer Unterzeichnung. Ort, den ... Für das Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat Name Für das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Name
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