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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER

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------------------- Von: Gesendet: B1 Dienstag, 31. August 2021 12:43 An:                                 Gordzelewski, Gregor Betreff:                            WG: Bericht zu Entwurf Grundsatzverständigung AAZ Anlagen:                            CDR_210827 Schreiben                     n St T - Entw Gemeinsame Grundsatzverständigung.pdf; CDR_ 140103-20210831 RS Bericht an BMI - Stn. Entwurf Grundsatzvereinbarung AAZ.pdf Priorität:                          Hoch Mit freundlichen Grüßen m Auftra" . L ---"--Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Dienstag, 31 . August202112:37 An: B1_ <B1@bmi.bund.'de> Ce: BPOL Bundespolizeidirektion Berlin <bpold.berlin@polizei.bund.de> Betreff: Bericht zu Entwurf Grundsatzverständigung AAZ                     · Priorität: Hoch Bundespolizeipräsidium Referat 81 81 -14 01 03 - 0005 / 0140A - Im Auftrag Bundespolizeipräsidium I Referat 81 Heinrich-Mann-Allee 103114473 Potsdam Tel. E-Mail:••■          ·@polizei.bund.de E-Mail: bpolp.ref.81@polizei.bund .de Internet: www.bundespolizei.de Von:                                              und .de> Im Auftrag von P Post REF 11-1 - Leitstelle Gesendet: Montag, 30. August 2021 10:57 An: P Post <bpolp@polizei.bund.de>
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- - ------==-====- - - - Betreff: ++Frist 1.Sep. 2021 ++WG: Ausreisezentrum Schönefeld hier: St-T-Vorlage AE anl. Sc;;hreiben ••■■-                       .. Grundsatzverständigung++Frist 1. Sep. 2021 (BB) an St Teichmann - Entw. Gemeinsame AZ: AZ.: B1-14000/4#1 ·++Fri~1 . Sep. 202++ ZNV mit der Bitte um Weiterleitung n:                  Ref. .,.. :.·· 81 ' ..1:f~••-;,1~•-:-J!, r ,_:» : ::~ ·l(- ,.. cc: .                  Leitungsbüro REFL 81 AL 8 (Funktion) und Aufnahme in die ~rlassrecherche. Nachfolgenden BMI-Erlass übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung . Mit freundlichen Grüßen im Auftrag -- Bundespolizeipräsidium Referat 11 - Führungs-                t1nä LagediJ'nst 2
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Heinrich-Mann-Allee 103114473 Potsdam Tel .: ~ F a x: E-Mail: bpolp@polizei.bund.de <mailto:bpolp@polizei.bund.de> Internet: www.bundespolizei.de <http://www.bundespolizei. de> Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. lf you are not the intended cipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorised copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden. Von: P Post <bpolp@polizei.bund .de <mailto:bpolp@polizei.bund.de> > Gesendet: Montag, 30. August 2021 10:43 An: P Post REF 11-1 - Leitstelle <bpolp.referat.11-1.leitstelle@polizei.bund .de <mailto:bpolp .referat.11-1.leitstelle@polizei.bund.de> > Betreff: WG: Ausreisezentrum Scnönefeld hier: St-T-Vorlage AE anl. Schreiben (BB) an St Teichmann - Entw. Gemeinsame Grundsatzverständigung++Frist 1. Sep. 2021 Weitergeleitet durch Ref 11 ZNV i.A. PGR 11 Von: B1@bmi.bund .de <mailto:B1@bmi.bund.de> <B1@bmi.bu_               nd.de <mailto:B1@~mi.bund .de> > Gesendet: Montag , 30. August 2021 10:42 An: P Post <bpolp@polizei.bund.de <mailto:bpolp@polizei.bund .de> > Ce: P Post REF 81 <bpolp.referat.81@polizei.bund.de <mailto:bpolp.referat.81@polizei.bund .de> >; P Post Abteilungsleiter 8 <bpolp .al8@polizei.bund .de <mailto:bpolp.al8@polizei.bund.de> >; Refergt B 1 <B1@bmi.bund .de <mailto:B1@bmi.bünd.de> >; Bernhard.Hoelter@bmi.bund.de <mailto:Bernhard.Hoelter@bmi.bund.de> ; Mareike.Bartels@bmi.bund.de _f r.nailw.1.Mareike. Bartels@bmi.bund.de> Betreff: Ausreisezentrum Schönefeld hier: St-T-Vorlage AE anl. Schreiben                          (88) an St Teichmann - .Entw. Gemeinsame Grundsatzverständigung++Frist 1. Sep.2021 3
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Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat Referat 81 AZ.: 81-14000/4#1 Sehr geehrte Damen und Herren, den mit Schreiben von Herr                an Herrn St Teichmann vorgelegten Entwurf einer Grundsatzvers~ändigung zwischen BMI und des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg über die Projektierung · eines Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen BER übersende ich mit der Bitte um Prüfung sbesondere der liegenschaftlichen Belange sowie um einen Sachstand bezüglich der notwendigen Einbindung der BlmA in das Vorhaben. Aufgrund einer mir gesetzten Frist wäre für die Vorlage Ihres Berichtes bis zum 1. September 2021 , OS dankbar.                                                                              . Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gregor Gordzelewski Referat B 1 Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin Tel.: 030/18681-11836 E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de <mailto:Gregor.Gordzelewski@bmi .bund.de> 4
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Ministerium des Innern •                       LAND BRANDENBURG                                                                                     und für Kommunales Der Staatssekretär IT-Beauftragter der Landesregierung llnlatlriura dtt lnnam und fOr Kommunalu dt1 Llndt1 Brandenburg Pos~ach801165 1 1«11 Potsd;rn Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 14467 Potsdam Bundesministerium des Innern, für Bau und Hetmat                                        P/_31t!/J 1 Herrn Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann                              Bund esministen,,11 des lnn~rn Alt-Moabit 140                                                                 lur Ba u und He,rnat            ·            Hausruf: SIT                                 Fax: 10557 Berlin Internet: Eing .    2 4. AU G. 7021 Bus und Straßenbahn: Alter Marl<tllandtag Bahn und S-Bahn: Potsdam Hauptbahnhof Potsdam, 19. August 2021 Behördenzentrum am Flughafen Berlin· Brandenburg (Schönefeld) - Ab- .                                                                     . stimmung einer gemeinsamen Grundsatzverständigung des BMI und des MIK Sehr geehrter Herr Kollege, zunächst darf ich mich bei Ihnen und Ihrem Haus herzli_                               ch für die bisherige ver- trauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit bedanken! Seit dem Auftaktge- spräch zwischen dem Bundesinnenminister, unserem Innenminister sowie unserer Finanzministerin am 1. September 2020 sind die Planungen zur Errichtung eines Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg (Behörden• zentrurn) deutlich vorangeschritten. Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Bundespolizei ihre Bedarfe am Standort des künftigen Be- hördenzentrums mitgeteilt haben und nun auch die bislang ausstehende Zustim- mung der Gemeindevertretung Schönefeld zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 1 BauGB als Grundlage der Errichtung des geplanten Gebäudekomplexes vorliegt, sollten die bisherigen Absprachen in einer Grundsatzverständigung festgehalten werden. Wesentlicher Zweck dieser Grundsatzverständigung ist es, sowohl für den Bund aber auch für das Land als Träger der Hauptlast bei der Projektverwirklichung eine Zertifikat seit 2013 E-Malls mit quallflzlert elektronisch signierten Dokumenten und/oder Verschlüsselung sind an die folgende Adresse zu richten: PoststeUe@mlk.brandenburg.de                                                                                                  audit berufundfamllle Dok.-Nr.: 2021/173184
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Ministerium des Innern Seite 2                                                                                 und für Kommunales Der Staatssekretär IT-Beauftragter der Landesregierung verbindliche Grundlage fur die folgende Planungs- und Realisierungsphase zu schaffen. Deshalb habe ich mir erlaubt, eine                       für eine gemeinsame Grund- satzverständigung unserer beiden            ··       rarbeiten , der auf der Grundlage des bisherigen Planungsstandes sowohl die Funktion des geplanten Bauvorha- bens, die künftigen Nutzer auf Landes- und Bundesebene sowie künftige (Mit-) Nutzungsbedingungen benennt. Der Entwurf ist diesem Schreiben beigefügt. Da das Projekt vorau.ssichtlich auch finanzielle Auswirkungen auf den Bundes- haushalt hat, weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass bislang ausschließlich Gespräche mit den originären Bedarfsträgern des Bundes (BAMF/BPol) sowie den zuständigen . Ansprechpartnern . in Ihrem  Haus geführt . wurden.  In wie weit bereits . das Bundesministerium der Finanzen oder die Bundesan_stalt für Immobilienauf- gaben einbezogen worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich würde mich freuen, wenn wir den beiliegenden Entwurf einer Grundsatzver- ständigung zeitnah in eine für alle Parteien tragbare Textfassung überführen könn- ten und sehe deshalb Ihren möglichen Ergänzungsvorschlägen entgegen. Mit freundlichen Grüßen Hinweis: Dieses Dokument wurde am eklronisch schlussgezeichnet.
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--~=== - - -- - - •1 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat "1 · Grundsatzverständigung j   \' ,••• des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ,. ,; ,   . -und ,;:; ;.                  .,<•. des Ministeriums des Innern und für Komr,nünaJes des Landes Brandenburg •                                                        ».·•.·. .   ' : \::--                ':_, ,:·        . . über die Projektierung eines Einreise-)~nd Au;·r~l~ez~~'t~i.Jm,.~ ...\~~\»•                      ;/.         ~---~ ..... ~-rn' Flughafen BER •                                        .·;_ J    •           ., >,,.·              <     .,         •- \~,., - : .                              ~1;.                     ' ~: -                   ~·..1·,.. ·-:,;.. '.·. ..        . Am 01.09.2020 'beschlosser'l:.der Bundesminister ·des Innern, für Bau und Heimat, die Ministerin für Fi- _.:~~-f.::·.                                      "'.!!'[;½                            \-:~:•~: 1                                                                                     • nanz~n y'gd für Europa pes Larioe,~. Brandenbl)fg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des . Landet~..r:~ndenby,rn~i~ ·Rahm~n\ j~r t,uftaktsitzung zur Vorstellung des Projekts zur Erri~htung eines integriertih·-fänrii~f·~nd Ausreis~ze~t'~ms am Flughafen Berlin Brandenburg (im folgenden BER) die .           ,, ~~lt~;-.                                            . _t·.,.····           . 1:.9.Qrnej~a@Ei.~ Wlng des,~[(iännten Projekts. Es bestand zwischen den genannten Teilnehmern Ei- .                                 •. .:_~~~; .,...                ~ i \,~:r.•·                              .                                                   .                                      . nigkeit darüber, dass -m[t.!;:i.>ffriung des Flughafens BER und der Schließung des Flughafens Tegei, auf •~- .-... - .... :- das Land Brandenburg ·neue und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung des mit einem internationalen Flughafens einhergehenden Migrati6ns~esch"e1iehs z~kommen we·taen und hierfür zusätzliche Struktu- ·~tn4~~1l:inreise und Ausreiseabwicklung in flughafennähe zu schaffen sind. Mit der örtlichen Verlagerung des Migrationsgeschehens der Metropolregion Berlin Brandenburg in den Zuständigkeitsbereich des Lan- des Brandenburg sehen auch die am Prozess beteiligten Bundesbehörden die Notwendigkeit, ihre Prä- senz- und Verwaltungsstrukturen in flughafennähe auszubauen. Die Teilnehmer der Besprechung befür- worteten einvernehmlich, dass die gemeinsame Unterbringung von Landes- und Bundesbehörden an einem Standort sowohl aus finanzieller, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht die sinnvollste
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Lösung darstellt. Die nachfolgenden Vereinbarungen spiegeln den Besprechungsstand wieder, wie er zum Stichtag 30. Juni 2021 zwischen den oben genannten Beteiligten abgestimmt worden ist. Die kon- krete Ausgestaltung des unter Nr. 2 genannten und zu bebauenden Areals sowie die Bestimmung der Durchführungsform zur Projektumsetzung bleibt einem gesonderten, noch vorzunehmenden Verwal- tungsverfahren Im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg vorbehalten. Die Grundsatzverstän- digung dient der Verschriftlichung der bisher getroffenen Vereinbarungen. Nr.1 Ziel, Gegenstand und Funktion (1) Bund und Land verfolgen im Wege der Zusammenarbeit gemeinsam ~as Ziel, die Aufnahme und die Ausreise ausländischer Personen am internationalen Flughafen BER effizient zu gestal- ten und zo beschleunigen. ., ~                     ... . t (2) Gegenstand dieser Grundsatzverständigung isi d!e gege11·seitige Zliskheru~g, die 'unter Nr. 3 (Errjchtung, [Unter-]Vermietung und Bewirtscha~ung/Land) un_d Nr. 4 (Mitnutzung im Rah- _ ....                 .. ,.           . •.• · -    J men eines [Unter-]Mietvertrages/Bund) •.M riannten jeweilig~'n' V~rpfl ichtungen erfüllen zu wollen und deren .zeitige Ums~tzung zu gewährleisten. • ~ ·,_ •                             ,; r            • • • • (3) Das geplante integrierte Ein~~ise- und Ausrei~e.zentrurn ·am Flughafen BER dient nach dessen -_      .                . - ,-S·. '· Fertigstellung sowohl ger Unterbriogung von Bundes- als auch Landesbehörden, die am Pro- zess der ordnungsgeriiäßen'Ein- und Ausrelse ausländischer Personen außerhalb lediglich tou- • • -- • 1          .1' . .-. • • ' . ' .- ristischer Zwecke beteiligt sind. Bundesseitig ist beabsichtigt, das Bundesamt für Migration -/   .' _ und Flüchtlinge (im folgenden BAMi=) sowie die Bundespolizei in der geplanten Einrichtung unterzubringe·n~ Landesseitig werden sowohl die Zentrale Ausländerbe hörde des Landes Bran- denburg (itn folgenden ZABH) ~ls auch Akteure des Justizbereichs des Landes Brandenburg am geplanten S_tandort i/ntergebracht w_                         erden. Durch die Ansiedlung .aller für den genannten Zweck weseritlitheri Akteure an einem gemeinsamen Standort können fachliche und wirt- schaftliche Synergieeffekte für die Umsetzung asyl- und aufenthaltsrechtlicher                                   .         . Aufgaben   er- zielt werden . (4) Der geplante Neubau dient insbesondere zur Durchführung •         des Flughafenasylverfahrens, einschließlich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, •         der kurzzeitigen Unterbringung von Personen, denen die Einreise aus rechtlichen Gründen untersagt ist (Zurückweisungsfälle), •        der Erstregistrierung von Asylsuchenden, Seite 2 von 6
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•              der Verfahrensabwicklung bei sog. Aufgriffsfällen und mit der Ein- oder Ausreise ver- bundenen Straftaten, •             der zentralen Bearbeitung und Abwicklung freiwilliger Ausreisen, •              Erstanlaufstation im Rahmen humanitärer Aufnahmen oder Familiennachzug, •             von Dublin-(Rück-)Überstellungen, •              des Vollzugs des Ausreisegewahrsams i.S.d. § 62b AufenthG und von Rückführungen über ein Rückführungsterminal der Bundespolizei, •              der Bearbeitung von Folge-, Zweit- und Fortführungsant_rägen sowie von Widerrufs- verfahren durch das BAMF, •              von behördlichen und gerichtlichen Anhörungen im Asylverfa'hreri( sog. Dublin-Verfah- ren und in aufenthaltsrechtlichen Verfahren, 1 •               der Unterbringung des Integrationsteams des BAMF für·q~n Bereich W1;st-Branden- .              . burg und Ost-Berlin. Nr.2 .             St~!ldort u~~:dlfed,~_ro·~·g de~..·gi~1~'hten Gebiu~ek6~;"i~xes •,:.··                      •.         ..      ,.,. 1 · "· (1) Das zu bebauende l•ir~af J~~ -~insc-hli~_~lich der FrJiflächen ca. 30.000 m2 groß. Der geplante T       .... ). ... \             if~.:: (' ;,,••• ~..                                     . Gep[ygekomplex .oiit , ; .,.; · ·1.                    -,. J: den unte'i".Nr.     . ~. 1 beii~hnten t Funktionen soll nördlich angrenzend  an das .fl.~ghafenareal des ·sg_R errichtet 'W!:!rden (Gemeinde Schönefeld). Das Areal wird nördlich -~--aurch die n~~[ Entlastu'ag~~traße zum Flughafen {Jürgen-Schumann-Aliee), westlich durch die •                       :t-'~..::~'-             -t ·, deh~it               tnf s~L befindliche, -~-i {ht-öffentliche Protokollstraße zum Regie rungsterminal, östlich durd~\ iJf Kirchstraße 1,_1f{cf-südlich durch das Areal mit dem Bestandsgebäude der Zentralen Ausländ~f t ·~hqrde/ W ?t;estehenden Ausreisesammelstelle, begrenzt. (2) Der geplant~\.~~~i°~dekom~lex besteht aus folgenden Gebäudeteilen/Außenbereichszonen : •               Ankunftsgebäude {BAM F/ZABH) •                Funktions- und Justizbereich {ZABH/Justiz) · •               Sicherheits- und Wachzentrale {ZABH) •               Gewahrsamsgebäude (ZABH) •               Transitgebäude (ZABH/Bundespoiizei) •               Versorgungsgebäude (ZABH) •               Rückführungsgebäude (Bundespolizei) Seite 3 von 6
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•   Abgetrennte Außenbereiche für Gewahrsam und Transit (rn/ w/ geschlossen} und •   Parkraum (öffentlich f. Besucher, Tiefgarage f . Bedienstete und Parkflächen für Dienst- . fahrzeuge auf dem Gelände) Nr.3 Verpflichtungen des Landes (1) Das Land verpflichtet sich, die bauliche Planung und Umsetzung als Ba1,1herr sicherzustellen . Über den Projektfortschritt wird das Land dem Bund (BMI} in reg~! f'!l~ mgen Abschnitten be- richten und nach Abschluss wesentlicher Meilensteine Besprec~.uiigen de~ .a.edarfsträger ein- berufen, soweit dies für den Fortgang des Projekts erforderlich   l~t, . (2) Das Land benennt dem Bund für die Dauer.der Projektumsetzun.g einen festen Ansprechpart- ner. {3} D'le finanzielle Absicherung des Projekts stellt das Land sicher. (4) Nach Fertigstellung des Bauvorhabens stellt das La_nd die ·or_dnungsgemäße Bewirtschaftung des gesamten unter Nr. 2 näher bezeichneten Gebäu~d_ekomplexes·sicher. Nr. 4 Ve_rpflichtungen -.      ·~, .des Bundes (1) Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat sichert zu, in Bezug auf das unter Nr. 2 näher b:zeichneten BauvorJ)abens mit dem Land einen Untermietvertrag zum Zweck der Unterbringung seiner nachfeordneten Behörden, BAMF und Bundespo lizei zu schließen. Der Umfang der anzum tet~~d~n Fläche richtet sich nach den durch die Bedarfsträger zuvor ver- .                                                   .                        . bindlich mitgeteilten haush~lterisch genehmigten Raumbedarfsplänen. Soweit die Anmie- .                      . tung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BI mA) erfolgt, gilt das Vorstehende entsprechend. (2) Neben den anfallenden Mietkosten sichert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Hei'mat dem Land zu, für eine .a~gemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an c,jen anfal- lenden Betriebskosten nach Fertigstellung des Bauvorhabens Sorge zu tragen. (3) Der Bund benennt dem Land für die Dauer der Projektumsetzung einen festen Ansprechpart- . ner. Seite 4 von 6
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