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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER“
-------------------- Von: Gesendet: Gordzelewski, Gregor Donnerstag, 21 . Oktober 2021 08:41 An: BPOL Bundespolizeipräsidium (bpolp@polizei.bund.de) Ce: BPOLP Abt.8(bpolp.al8@polizei.bund.de); 'P Post REF 81'; Hölter, Bernhard; Wittschen, Kirsten; Barteis, Mareike Betreff: Frist heute 11.00 Uhr + ++Prüfung und Rückmeldung - Entwurf einer Grundsatzverständigung zum Behördenzentrum Schönefeld mdB um Weiterleitung an Hrn. St Dr. Teichman n li 1 Anlagen: CDR_Antwortschreiben_an_St_Dr. f\ . _Teichmann_(BMl)_-_Überarbeitung_des_Entwurfs_einer_Grundsatzverständigun g.pdf; CDR_Anlage_Entwurf_Grundsatzverstä ndigung_BMI_MIK_zur_gemeinsamen_Nut zung_des_geplanten_Behördenzentrums.pdf Priorität: Hoch ~ Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Bl AZ.: Bl-14000/4#1 Sehr g e e h r t e r _ bezugnehmend auf die bisherige Beteiligung in der o. g. Angelegenheit wäre ich zur Vorbereitung der angeforderten MinV für die Prüfung des üq.erarbeiteten Entwurfs der an liegenden Grundsatzverständigung und Rückmeldung, bis heute, 21. Oktober 2021, lU)O Uhr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gregor Gordzelewski .eferat B 1 Grundsatz-, Rechts-, Personal- und Organisationsangelegenheiten der Bundespolizei Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin TeL: 030/18681-11836 E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de Von: Rl_ <Rl@bmi. bund.de> Gesendet: Mittwoch, 20. Oktober 202116:36 An: B1_ <Bl@bmi.bund.de>; B2_ <B2@bmi.bund.de>; 2113_ <Zll3@bmi.bund.de> Ce: Rl_ <Rl@bmi.bund.de>; RegRl <RegRl@bmi.bund .de>; Wittschen, Kirsten <Kirsten.Wittschen@bmi.bund .de>; Plank, Thomas <Thomas.Plank@bmi.bund.de>; Burbaum, Ann-Marie, Dr.<AnnMarie.Burbaum@bmi.bund .de>; de Groot, Volker <Volker.deGroot@bmi.bund.de>; Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund .de> . Betreff: 211020 Rl an OE - DRINGEND - Bu Prüfung und Rückmeldung - En_ t wurf einer Grundsatzverständigung zum Behördenzentrum Schönefeld mdB um Weiterleitung an Hrn. St Dr. Teichmann R1-21011/11#2
l..ie°'9 KoJIMinnen und Kollegen, bezugnehmend auf den bisherigen Schriftverkehr in der betreffenden Angelegenheit bitten wir zur Vorbereitung der angeforderten MinV um Prüfung des überarbeiteten Entwurfs der anliegenden Grundsatzverständigung und Rückmeldung, ob Ihre Referate (und BAMF/BPOL) diese Verständigung mittragen können (eine Unterzeichnung durch Min möglich ist.)*** bis Donnerstag, 21. Oktober 2021, 12.00 Uhr.*** · R1 kann nach einer ersten Prüfung die Änderungswünsche mittragen , und. regen daher die Unterzeichnung der Grundsatzverständigung an. · Sollten Ihre Referate die Änderungen im Entwurf nicht mittragen können, wird die Unterzeichnung für diese BReg erst mal hinfällig sein. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ndre Ullrich Referat Rl Telefon: 030 18 681-10 360 _ E-Mail: andre.ullrich@bmi.bund .de Von: _StTeichmann_ <StT@bmi.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 20. Oktober 202115:34 An: Burbaum, Stefan, Dr. <Stefan.Burbaum@bmi.bund .de>; Bruns, Katharina <Katharina .Bruns@bmi.bund.de> Ce: Rl_ <Rl@bmi.bund .de>; Ullrich, Andre <Andre.Ullrich@bm i. bund.de>; _StTeichmann_ <StT@bmi.bund .de>; Beiderwieden, Peter <Peter.Beiderwieden@bm i. bund.de>; ALM_ <M@bmi.bund.de> Betreff: Frist: 22.10. DS I StT 11 DRINGEND: Entwurf einer Grundsatzverständigung zum Behördenzentrum Schönefeld mdB um Weiterle itung an Hrn. St Dr. Teichmann Liebe Katha rina, wie soeben telefonisch besprochen übersende ich dir anbei das Schreiben von irikl. seiner Änderungswünsche r gemeinsamen Vereinbarung. St T hat heute mit ■■■ttelefoniert und bittet darum: Für eure Rückmeldung bis *Freitag, dem 22; Oktober 2021, DS* biri ich dankbar. Danke und Grüße PR'n i.V. StT Salome Sani HR 11116 Von: Gesendet: Mittwoch, 20. Oktober 202114:56 An: . < . > Ce: · MIK ;5 C 2
Betreff: WG an sn // DRINGEND: Entwurf einer Grundsatzverständigung zum Behördenzentrum Schönefeld mdB um Weiterleitung an Hrn . St Dr. Teichmann Sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag von Herrn Staatssekretär~itte ich Sie um Weiterleitung der anhängenden Dokumente an Herrn · Staatssekretär Dr. Teichmann. Sie stehen in Zusammenhang mit seinem für 15.00 Uhr geplanten Telefonat m i t -. Für die Kurzfristigkeit bitte ich um Verständnis. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag inisterium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg enning-von-Tresckow-Straße 9-13 14467 Potsdam Telefon: E-Mail: J•• 3
• LAND BRANDENBURG Ministerium des Innern und für Kommunales Der Staatssekretär f Mlnlst,rlum du lnnom und IDr Kommunales des Ltndes Brtndonburg Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 PosVaeh 601165 1 1~1 t Potsdam 14467 Potsdam Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Herm Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann Alt-Moabit 140 Hausruf: 10557 Berlin Fax: Internet: htlps:1/mik.brandenburg.de -per Mail- Bus und Slraßenbahn: Aller M<1rkl/l.and!ag Bahn und S-Bahn: Potsdam Hauplbahnhor Potsdam,l?.Oktober 2021 Behördenzentrum am Flughafen Berli!l Brandenburg (Schönefeld) - Abstim- mung einer gemeinsamen Grundsatzverständigung des BMI und des MIK Sehr geehrter Herr Kollege 1 /~ J-.(.,ß~w(, stellvertretend für meinen Kollegen, Herrn darf ich mich für Ihre konstruktiven Ergänzungs- und Änderungsvorschläge zum übersandten Ent- wurf einer Grundsatzverständigung herzlich bedanken. Nach eingehender Prüfung durch mein Haus freu.e ich micli, Ihnen mitzuteilen, dass Ihre Anpassungswünsche weitgehend eingearbeitet werden konnten (s. Anlage) . Mit Nummer 7 des Entwurfs einer Grundsatzverständigung hoffe ich, dass ich dem Bedürfnis zur Benennung einer voraussichtlichen Zei.tschiene zur Fertigstellung un- seres Bauvorhabens sowie zur Ermöglichung einer eventuell notwendigen Ersatz- maßnahme zur vorübergehenden Ausweichung auf alternative Räumlichkeiten durch die Bundespolizei, nachkommen konnte. Hierbei bitte ich jedoch um Ver- ständnis, dass eine detaillierte Erstellung eines Zeitplans zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist und hierauf bezogene Angaben stets unter dem Vorbehalt stehen, dass unerwartete Geschehnisse eine Verzögerung des Fertigstellungster- mins bewirken können. Lassen Sie mich jedoch versichern, dass auch dem Land E-Malls mll quallflzlert elektronisch signierten Dokumenten und/oder Verschlüsselung sind an die fegende Adresse zu r- Zertlflk;,t seit 2013 audlt berufundfamllle richten: Poslstelle@mlk.brandenbu19.de Dok.-Nr.: 2021'221099
Ministerium des Innern Seite 2 und für Kommunales Der Staatssekretär Brandenburg an einer zeitnahen Fertigstellung des Bauvorhabens ausdrücklich ge- legen ist. Nummer 6 des Entwurfs (Rückabwicklung im Fall des Projektabbruchs) wurde nun dahingehend angepasst, dass die Art und Weise einer möglichen Kostenteilung, der im Falle eines Projektabbruchs bereits entstandenen Kosten, einem zukünftigen Austausch unserer beiden Häuser vorbehalten bleibt. Durch die nun verwen~ete offene Formulierung „angemessene Kostenteilung" kann zu einem späteren Zeit- ! l punkt und .auf der Grundlage konkreter Planungen und Kostenkalkulationen eine ... \ ·li jetzt noch ergebnisoffene und fachlich fundierte Besprechung erfolgen. \ Des Weiteren schlage ich . vor, die Nutzungsbedingungen . für die entstehenden . ! Räumlichkeiten für die Bundesbehörden angesichts des frühen Planungsstandes anzüpassen, um flexibler auf kommende Entwicklungen reagieren zu können. Bis- lang sah der Entwurf vor, dass eine Nutzung ausschließlich im Rahmen der Unter- miete erfolgen soll. Um hier mehr Gestaltungsspielraum zu eröffnen, wäre es sicher sinnvoll, auch die Möglichkeit der AnmietuQg der für das Bundes.am! für Migration und Flüchtlinge und/oder für die Bundespolizei bestimmten Räumlichkeiten durch den Bund als Hauptmieter vorzusehen. Hierfür wären Anpassungen in Nummer 4 Absatz 1 und 2 sowie in Nummer 5 erforderlich (siehe Markierung im beigefügten Entwurf). Ich hoffe, dass auf Grundlage des jetzt übermittelten Entwurfes - vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung meines Ministers - die Unterzeichnung einer Grundsatzverständig.ung zur Errichtung eines Einreise- und Ausreisezentrums am BER ermöglicht werden kann und sehe Ihrer Rückmeldung entgegen ..
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat · und des Ministeriums.des Innern und für Komm~ les de urg über die Projektierung eines Einreis ~~ n , -· s.~;-" Flughafen BER ~l..:- • ••' ,-_- . :1; · Am 01.09_-~eschlo~ Bun nem, für Bau und Heimat, die Ministerin für Fi- nan* für Europ".}es L ~ Bran en l\'i!I sowie der Minister des Inner~ und für Kommunales_ des LandeS' Brandenb)!r~ ahmen uftaktsrtzung zur Vorstellung des Pro1ekts zur Errichtung eines integrie~~n~~ , : -und Ausreise rums am Flughafen Berlin Brandenburg (im folgenden BER) die gemeinsam:S g ~~nten Projekts. Es bestand zwischen den genannten Teilnehmern Ei- nigkeit darüber, dass~m!~~- ung des Flughafens BER und der Schließung des Flughafens Tegel, auf das Land Brandenburg J?u:.und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung des mit einem internationalen Flughafens einhergehenden Migrationsgeschehens zukommen werden und hierfür zusätzliche Struktu- ,/ . '· ren zurJ:inreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen sind. Mit der örtlichen Verlage- rung des Migrationsgeschehens der Metropolregion Berlin Brandenburg in den Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg sehen auch die am Prozess beteiligten Bundesbehörden die Notwendigkeit, ihre Präsenz- und Verwaltungsstrukturen in Flughafennähe auszubauen. Die Teilnehmer der Besprechung befürworteten einvernehmlich, dass die gemeinsame Unterbringung von Landes- und Bundesbe~örden an einem Standort sowohl aus finanzieller, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht die sinnvollste
Lösung darstellt. Die nachfolgenden Vereinbarungen spiegeln den Besprechungsstand wider, wie er zum Stichtag 30. Juni 2021 zwischen den oben genannten Beteiligten abgestimmt worden ist. Die konkrete Ausgestaltung des unter Nr. 2 genannten und zu bebauenden Areals sowie die Bestimmung der Durch- führungsform zur Projektumsetzung bleibt einem gesonderten, noch vorzunehmenden Verwaltungsver- fahren im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg vorbehalten. Die .Grundsatzverständigung dient der Verschriftlichung· der bisher getroffenen Vereinbarungen. /[y ,~~( Nr.1 Ziel, Gegenstand und Funktion > ,,· ~ . l'{ ~ ~ :,.. ~ .. ~· (1) Bund und Land verfolgen Im Wege der Zusammenarbeit ge~ n: . t ~ Ziel: ::~\.hme und die Ausreise ausländischer Personen am internationalen Fi~'ghafen Bl:t.B ~ffizient zu gestalten und zu beschleunigen. ·;' ~ , ,. (2) Gegenstand dieser GrundsatzVerständigung i~t.91i'9is~1itige z~1cJJ<irung, dii, unter Nr. 3 (~rrichtung, [U~ter-]Vermietung und Be~~!cb,~~u3!and)'"Ü':1~J (Mitn~tzung im Rahmen eines [U~~er-]_Mietvertrag~f~u~~t~~~nnte_~~Jew~l~~:e~ erpfüchtunge~ erfullen zu wollen und deren ze1t1ge Umsetzung zu~~fJ'ahrle1~~- _ .:\ i~ 1 (3) Das geplante integrierte Ei~ is·~ t Ausreiftez~,D.Jrum am Flughafen BER dient nach dessen Fertigstellung sowo~~J.~~r~ ~ ~ Bund;fals auch Landes_ behörden, die am Prozess d~~~ngsgen:f'a~f Ein- ufitJ r~~sreise~ ändischer Personen außerhalb lediglich touristi- ./ , er ~wec~e ,_bete1f~l ~~- Buncf~ ti-g ist beabsi~hti~~· das Bundesamt_f~r Migration und ;!\ : ~~chtlmg_ eJ ~lgenden·-tB~MF) sowie die Bundespohze1 m der geplanten Emnchtung unterzu- _ cring, 1a aesseitig werden · owohl die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (im fo ·e.n,~~n ZAB' f ' °h Akteure des ~ustiz~ereichs des ~andes Brandenburg_am geplan- ten StandoMfüJ~rgepr.acht werden. Durch die Ansiedlung aller fur den genannten Zweck wesent- lichen Akteure ;W~m gemeinsamen ·standort, können fachliche und wirtschaftliche Synergie- effekte für die Umsetzung asyl- und aufenthaltsrechtlicher Aufgaben erzielt werden. (4) Der geplante Neubau dient insbesondere • der Durchführung des Flughafenasylverfahrens, einschließlich des verwaltungsgerichtli- chen Verfahrens, • der kurzzeitigen Unterbringung von Personen, denen die Einreise aus rechtlichen Grün- den untersagt ist (Zurückweisungsfälle), Seite 2 von 6
• der Erstregistrierung von Asylsuchenden, • der Verfahrensabwicklung bei sog. Aufgriffsfällen und mit der Ein- oder Ausreise verbun- denen Straftaten, • der zentralen Bearbeitung und Abwicklung freiwilliger Ausreisen, • als Erstanlaufstation im Rahmen humanitärer Aufnahmen oder Familiennachzug , • Dublin-(Rück-)Überstellungen, • dem Vollzug des Ausreisegewahrsams i.S.d. § 62b AufenJtig und von Rückführungen über ein Rückführungsterminal der Bundespolizei, (~{ • der Bearbeitung von Erst-, Folge-, Zweit- und Fortführungst r~~n sowie von Wider- rufsverfahren durch das BAMF, (),7 ' 'r:: _, • behördlichen und gerichtlichen Anhörungen im Asylverlä'Q}j ~ og. Du·~no!i-~~ ahren und in aufenthaltsrechtlichen Verfahren, ~t'; . ~ ~ '¼;y • der Unterbringung des Integrationsteams d~s BAMF fü'r,@t ~ ere)€~~ est-Brandenburg und Ost-Berlin, ~ ~ ,~ ~ ,~"·' V.,. • d~r Asylverfahrens- und Rechtsb~_ratun·~~~: ,. ·'t ·; ·: , . ~ ·i~" . . l ~~, , ' • ' • ~ . -·~ "~.,\~ , ;~ -· ,_. ~ ,., '· . ·.· '.k·~.:;-,,~·: · ,,,.. :?~ ~-2'·:.. ""Jt~~ ~ 'l~ ~ ·,·: V . . sfifi ort und'd!t;~_g_ ung ~ ,r:. ~ . ~ ·:< ·, ,t :·.,~ ·d~tgeelan:~ .. r .·~.,., ~ ~bäud:Omplexes ~1t ~~szu bebau1.()de Ariatt!~t einschli~ßJ1ch der Freiflächen ca. 30.000 m groß. Der geplante Ge- 2 •-,r, · · dek~g, J t den unt~f ~1 benannten Funktionen soll nördlich angrenzend an das Flug- ha ·ill'.eaHl'es BER erri~~t werden (Gemeinde Schönefeld). Das Areal wird nördlich durch die neue E~l l~§tyngsstra.~ Vm Flughafen (Jürgen-Schumann-Allee), westlich durch die derzeit i~ Bau befindlib. 'löffentHche Protokollstraße zum Regierungsterminal, ·östlich durch die Kirchstraße und südlich durch das Areal mit dem Bestandsgebäude der Zentralen Ausländerbe- hörde, der bestehenden Ausreisesammelstelle, begrenzt. (2) Der geplante Gebäudekomplex besteht aus folgenden ~ebäudeteilen/Außenbereichszonen: • Ankunftsgebäude (BAMF/ZABH) • Funktions- und Justizbereich (ZABH/Justiz) • Sicherheits- und Wachzentrale (ZABH) Seite 3 von 6
• Gewahrsamsgebäude (ZABH) • Transitgebäude (ZABH/Bundespolizei) • Versorgungsgebäude (ZABH) • Rückführungsgebäude (Bundespolizei) • Abgetrennte Außenbereiche für Gewahrsam und Transit (m/w/ geschlossen) und • Parkraum (öffentlich f. Besucher; Tiefgarage f. Bedienstete und Parkflächen für Dienst- fahrzeuge auf dem Gelände) Nr. 3 Verpflichtungen des Landes (1) Das Land verpflichtet sich, die bauliche Planung und U ustellen . .Über den Projektfortschritt wird das Land dem B~ tBMl mrege ma Jg~n .·sc nitten berichten und nach Abschluss wesentlicher Meilensteine ' !Bes reo . 1:1 en dJ ·.ß~ arfsträger einberufen, soweit dies für den Fortgang des Projekt~ e_rde • . ~ (2) Das Land benennt de etzung einen festen Ansprechpartner. (3) Die finanzielle Absiehe n •s~)er. . . (4) Nach Fertigstellung de _. -~die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des gesamten unter · udekomplexes sicher. • ' i. .. .-•-.;;,,.. ).-1 , • ••' Nr. 4 . , . Verpflichtungen des Bundes (1) Das B: n:~~~,~ Innern für Bau und Heimat sichert zu, in Bezug auf das unter Nr. 2 näher bezeichneten Bauvorhabens mit dem Land einen Untermietvertrag zum Zweck der Unter- bringung seiner nachgeordneten Behörden, BAMF und Bundespolizei, zu schließen @'.1!efJZuJn ~are·nanfifen~w~"ckiti,~?n&Rv~TuJ;d: :t~' ~.•,~,..-.9 ~"1•~;;;,,,.,,;,..:::,..,~;•lh-:i..... _..::,.,......._·,,;,w,,,':,...,·:...,.~ ~,.-~ .,,,,_;,a...•_J,..,_., 9""'-Il" i!TaEi' 1 .. ien:vofh1El'enf1rmeitäe~:trriter:Nl._;,;.,.-;,/9 ,:i,_,.,..._.,.,...,::.,,,~~;::~~ ... _....._ ... Q,.._.,..;-;-..,._,~,..:.:.v.... .,,;:~,_.,_;,..;.~,-'. ....;::~~ · j 2'~Wn"ännttri ~sifm .=~•"'-',.,P..._-..,.-.-......,-.··~'=-"' ~~i,i)J6~[is:!a11z1J~ffilet~JY-Der Umfang der anzumietenden Fläche richtet sich nach den durch die Bedarfsträger zuvor verbindlich mitgeteilten haushälterisch genehmigten Raumbedarfsplänen. Soweit die Anmietung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) erfolgt, gilt das Vorstehende entsprechend. Seite 4 von 6
(2) Neben den anfallenden Mietkosten sichert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Hei- mat dem Land zu, für eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an den anfallenden Betriebskosten nach Fertigstellung des Bauvorhabens Sorge zu tragen, ~QW~i.feib.~jlintef.6rln~ F 'rnttifl t• r ;aaritf· i rr,-ar'·'g6rcfoeten':E3uBassBe lr0rcfeR: 1 ffi' R ahriieri?· e infu~\f:Jnfifomi~Tve ·rfra {• e s 1ih,f 9-,... ,9,.,. _._,., .9_!;L..,. ,--~~~ ~-~b9,,,-,,,,..-,, ,---·a, ,,,-\;,; ..~ ... ,:= """''"~~, ~-..,~- ~ -~•-,"''"•""•' =--=~ =•• ,« ,.-.,• •-••<>.n9.~- ~ .t;, d~m~ 'C äfict~eNir, . . r~t>wTe:änTem•,c;uf.~lf;':emefil'i ·--·•-"=·--··==·-~·g"·'·•- ---->--•"''' ~-- .,.9,1... _,_ .,.,,9 --• ~~ "'"' -~-'-'-·•·--·"'•K,P.•.•.,,. _ ,'E H§tti1chq l[¾ns~ fü'cff~-enimffierft"? se' 9_---.. --·--·-· ,. Jl .,.__ ,_____ ... r elfü,e• . (3) Der Bund benennt dem Land für die Dauer der Projektumsetzung einen festen Ansprechpartner. .. ~ ....~ Nr. 5 · · Untermietvertrag und Betriebskosten (1) Der Inhalt ~!Q~.~)j_ fo:gU,~g,@ Untermietvertrages sowie die B~ ~ en Miet- zins sowie der anteiligen Betriebskosten wird unter den B~ teren Zeit- punkt - nach Abschluss der Bedarfsplanung - abge\ tnmt. (2) Die Unterzeichner sind sich darübe·r eini da;s"'i U~er i ·tvert stmöglichen Zeit- punkt zu schließen ist. -....·" •, -,~ i' _ " wicklung . -'. l --.. . . . Eur.fdefrM -•~ ';/,~; r ass~--,_, 1 'daiRroeR N-•~~.tl ~--<• t:nfch füm",' eselzf-Wfi:ä~==~ ' •,, ', ,.:,.,. ,.._9. •;,- •·O • ~ •-• :., isfcfa?'8r0' =oi ,.••-J-'~-"--'f<t~ r:ocKaBzJwrcl •"•- ,, -••,>~- ••-"'>•••~•• ,> '~ffi~1b1g'6 "·•" i?cläfilr.C Ca_, """ o ' - anT~]._,_, .•»-•,,.9_. tälftnen•' ~~ .. ., os en~ °\ve1Ie'n'lirf~mMi::irt~·rhvss'eni0Iverßaifn1 -• ,-=, ·• ,._~•~..J-1.IIJ.,_vi;,'t.r. - • • - ,. ... .,.......... ,....,.._-..~·'.>L,-◄ -••,0-.,.. .. s1iutTiänaY ..--;-,.,t,...¼.,-.1,,, GF.flFsJn·averteiii..,,..,,~ _...,...__.,_..._,,,..-.,._rl'"~a;.....,_-_,._.r;,._-t,1,,.•.,_~--- ·•-~ : ,._ - y;, ·v.... . . -. ... ,.-? .,.· ·. ., , .:-:;_ ' -~:.,:·:~, Ni~ ',"'- ',_F. \.,,.eHF'f fijj un.....Q~.:. . , ,e ..,.~ ..Q__...,..,,.,.,.,..,,r . .,f_,.c~ sädV:orßabens'Jln~fficrifc'fiafOiiel61.a . .~-~ "!--~- ~........._-....,. '"" .,.~_:,,:....-.,:;;,......,.'!i ,1:.. _ _ .....,,•-l'".i>Q ,,__ ...,...,l":o.•,.,,..~ BTcunf.:, ,..o....r:.,.,.~....... ?mfßnäHrooH-: ~9 .~,.'Vl<·"'',..~-,.-;;u.,.-~..--""~ Seite 5 von 6