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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER“
-------------------- Von: Gesendet: B1 Freitag, 22. Oktober 2021 07:58 An: Gordzelewski, Gregor Betreff: WG: Frist heute 1 ~ .00 Uhr+++ Prüfung und Rückmeldung - Entwurf einer Grundsatzverständigung zum Behördenzentrum Schönefeld mdB um Weiterleitung an Hrn. St Dr. Teichmann Anlagen: CDR_ 140103-20211021_A_BMI_Aufnahme- und Ausreisezentrum Schönefeld.pdf; CDR_CDR_Antwortschreiben_an_St_Dr. _Teichmann_(BM I)_-_Überarbeitung_des_Entwurfs_einer_Gru ndsatzverständigun g.pdf; CDR_CDR_Anlage_Entwurf_Grundsatzverst ändigung_BMI_MIK_zur_gemeinsame n_Nutzung_des_geplanten_Behördenzentrums.pdf Priorität: Hoch Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sigrid Heerling Referat B1 HR 11801 Von: Gesendet: Freitag, 22. Oktober 2021 07:42 An: B1_ <Bl@bmi.burid.de> Ce: Betreff: WG : Frist heute 11.00 Uhr +++Prüfung und Rückmeldung - Entwurf einer Grundsatzverständigung zum Behördenzentrum Schönefeld mdB um Weiterleitung an Hrn. St Dr. Teichmann Priorität: Hoch ~ undespolizeipräsidium - 14 01 03 - 0005 - 0140A Unter Bezugnahme auf Ihren nachstehenden Erlass übersende ich meinen beigefügten Bericht. Die verspätete Üb~rsendung bitte ich zu entschuldigen. - Im Auftrag Bundespolizeipräsidium Referat 81 - Haushalt, Liegenschafts- und Gebäudemanagement Heinrich-Mann-Allee 103114473 Potsdam · Telefon: E-Mail: E-Mail: Internet: www.bundespolizei.de (http://www.bundespolizei.de/)
Von: Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund.de> Ges~~d~: Donnerstag, 21. Oktober 202108:41 An: P Post Mareike.Bartels@bmi.bund.de Betreff: Frist heute 11.00 Uhr +-+:+Prüfung und Rückmeldung - Entwurf einer Grundsatzverständigung zum Behördenzentrum Schönefeld mdß um Weiterleitung an Hrn . St Dr. Teichmann Priorität: Hoch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat B1 AZ.: 81-14000/4#1 Sehr g e e h r t e r - bezugnehmend auf die bisherige Beteiligung in der o. g. Angelegenheit wäre ich zur Vorbereitung der angeforderten in V für die Prüfung des überarbeiteten Entwurfs der anliegenden Grundsatzverstä ndigung und Rückmeldung, bis eute, 21. Oktober 2021, 11.00 Uhr dankbar. · Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gregor Gordzelewski Referat B 1 Grundsatz-, Re,c hts-, Personal- und Organisationsangeleg~,Q_beiten der Bundespolizei Bunde.sministerium des Innern, für Bau und Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin Tel~ 030/18681-11836 . . •.,. .. · ' t ,.! J . . ' E-Mail: Gregor.Gordzelewski@bmi.burid.de Von: Rl_ <R1@bmi.bund.de> esendet: Mittwoch, 20. Oktober 202116:36 1 : B1_ <Bl@bmi.bund.de>; 82_ <B2@bmi.bund .de>; Zll3_ <Zll3@bmi.bund.de> ..c: Rl_ <Rl@bmi.bund .de>; RegRl <RegRl@bmi.bund .de>; Wittschen, Kirsten <Kirsten.Wittschen@bmi.bund .de>; Plank, Thomas <Thomas.Plank@bmi.bund .de>; Burbaum, Ann-Marie, Dr. <AnnMarie.Burbaum@bmi.bund.de>; de Groot, Volker <Volker.deGroot@bmi.bund.de>; Gordzelewski, Gregor <Gregor.Gordzelewski@bmi.bund .de> Betreff: 211020 Rl an OE - DRINGEND - Bu Prüfung und Rückmeldung - Entwurf einer Grundsatzverständigung zum Behördenzentrum Schönefeld mdB um Weiterleitung an Hrn. St Dr. Teichmann R1-21011/11#2- Liebe Kolleginnen und Kollegen, bezugnehmend auf den bisherigen Schriftverkehr in der betreffenden Angelegenheit bitten wir zur Vorbereitung der angeforderten,MinV um Prüfung des überarbeiteten Entwurfs der anliegenden Grundsatzverständigung und Rückmeldung, ob Ihre Referate (und BAMF/BPOL) diese Verständigung mittragen können•.(eine Unterzeichnung durch Min mög lich ist.)*** bis Donnerstag, 21. Oktober 2021, 12.00 Uhr. *** 2
R1 kann nach einer ersten Prüfung die Änderungswünsche mittragen, und regen daher die Unterzeichnung der Grundsatzverständigung an .· Sollten Ihre Referate di~./2nderungen im .Entwurf .riicht mittragen können,swird die Unterzeichnung für diese BReg erst mal hinfällig sein~i Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andre Ullrich .......... Referat Rl - Telefon: 030 18 681-10 360 E-Mail: andre .ullrich@bmi.bund .de Von: _StTeicti~ann~ <StT@bmi.bund .de> Gesendet: Mittwoch, 20. Oktober 202115:34 n: Burbaum, Stefan, Dr.<Stefan.Burbaum@bmi.bund.de>; Bruns, Katharina <Katharina._B runs@bmi.bund.de> : Rl_ <Rl@bmi.bund.de>; Ullrich, Andre <Andre.Ullrich@bmi.bund.de>; _StTeichmann_ <StT@bmi.bund.de>; ... eiderwieden, Peter <Peter.Beiderwieden@bmi.bund.de>; ALM_ <M@bmi.bund.de> Betreff: Frist: 22.10. DS! StT // DRINGEND: Entwurf einer Grundsatzverständigung zum Behördenzentrum S~hönefeld mdB um Weiterleitung an Hrn. St Dr. Teichmann Liebe Katharina, wie soeben telefonisch besprochen übersende ich dir anbei das Schreiben von St Schüler inkl. seiner Änderungswünsche zur gemeinsamen Vereinbarung. St T hat heute mit St Schüler telefoniert und bittet darum: Für eure Rückmeldung bis *Freitag, dem 22. Oktober 2021, OS* bin ich dankbar. Danke und Grüße 'n i.V. StT Salome Bani HR 11116 Von: Gesendet: Mittwoch, 20. Oktober 202114:56 An: _StTeichmann_ <StT@bmi.bund .de> Betreff: WG an StT // DRINGEND: Entwurf einer Grundsatzverständigung zum Behördenzentrum Schönefeld mdB um Weiterleitung an Hrn. St Dr. Teichmann Sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag von Herrn Staatssekretär Schüler bitte ich Sie um Weiterleitung der anhängenden Dokumente an Herrn Staatssekretär Dr. Teichmann. Sie stehen in Zusammenhang mit seinem für 15.00 Uhr geplanten Telefonat mit S L Für die Kurzfristigkeit bitte ich um Verständnis. 3
Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Ministen es nnern und für Kommunales des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 14467 Potsdam Telefon: E-Mail: iL ·4
•! Bundespolizeipräsidium POSTANSCHRIFT Bundespolizeipräsidium Hein~ann-Allee 103, 14473 Potsdam POSTANSCHRIFT Heinrich-Mann-Allee 103 per E-Mail 14473 Potsdam Bundesministerium des Innern, TEL für Bau und Heimat FAX Alt- Moabit 140 BEARBEITET VON 10557 Berlin E-MAIL INTERNET www.bundespolizei.de DATUM Potsdam, 21. Oktober 2021 AZ BETREFF · Inanspruchnahme, Übernahme, Rückgabe, Überlassung HIER Aufnahme- und Ausreisezentrum Schönefeld BEZUG 1. 1hr Erlass vom 21. Oktober 2021, Az.: 81-14000/4#1 2. Mein Bericht vom 31 . August 2021 , Az..: wie oben 3. Ihr Erlass vom 30. August 2021 , Az.. : 81-14000/4#1 ANLAGE ohne · Zu der mi't Bezug 1 von Ihnen erbetenen Prüfung des überarbeiteten Entwurfs der· Grund- satzverständigung zum Behördenzentrum Schönefeld berichte ich wie folgt: Zusätzlich zu den in der von Ihnen übersandten Anlage farblich gelb kenntlich gemachten Änderungen habe ich im Vergleich zum ersten Entwurf weitere zumeist redaktionelle Ände- rungen festgestellt, die nach meiner Bewertung mitgetragen werden können. Auch die unter Nr. 4 und 5 vorgenommenen Änderungen, die die Möglichkeit eröffnen, dass der Bund direkt beim Eigentümer Flächen ·anmieten kann, können grundsätzlich mitgetragen werden, sofern dies nicht dazu führt, dass sich das Land unter Verweis auf diese Möglichkeit seiner ursprünglich vereinbarten Verpflichtung zur Untervermietung an den Bund/die Bun- despolizei entzieht. Die Wahlmöglichkeit führt unter Umständen dazu, dass der Bund Verträ- . ge mit zwei unterschiedlichen (Miet-)Vertragspartnern schließen und Betriebskosten abrech- nen muss, was aus verfahrensökonomischen Gründen vermieden werden sollte. Die übrigen unter den Nr. 4 und 5 vorgenommen Änderungen sind im Hinblick auf die unter Nr. 4 Absatz 1 vorgenommene Änderung konsequent und können ebenfalls mitgetragen werden. BANKVERBINDUNG Bundeskasse • Dienstort Kiel ZUSTELL- UNO LIEFERANSCHRIFT Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam e Deulsdle Bundesbank Fliale Hamburg Haus 44 ,r- i IBAN DE18 20000000 0020 0010 66 BIC MARKOEF1200 VERKEHRSANBINOUNG Straßenbahn Kunersdolfer S~aße Linien 91 , 92, 93, 96, 99 Wellers lnformaUonen Z1Jr Veraibeitung Ihrer Daten finden Sie i.rrter www bundespofizel de In der Rubrik Datenschutz/ Datenverarbeitung. ---_; 1-1R.lttlit2014 1
se1TE2vON2 Nr. 6 lautete ursprünglich „Für den Fall, dass das Projekt nicht umgesetzt wird, ist das Pro- jekt rückabzuwickeln. Die bis dahin angefallenen Kosten werden auf Land und Bund unter Zugrundelegung der jeweiligen Bedarfsflächen anteilsmäßig aufgeteilt. Die Erstattungspf/icht gilt für Bund und Land gleichermaßen unabhängig der Gründe für den Projektabbruch." und lautet nun „Für den Fall, dass das Projekt nicht umgesetzt wird, ist das Projekt rückabzuwi- ckeln. Die bis dahin angefallenen Kosten werden in einem angemessenen Verhältnis auf Land und Bund verteilt. " Hierzu bestehen aus Sicht der Bundespolizei keine Bed~nken, auch wenn damit weiterhin haushalterische Risiken für den Einzelplan 06 - BMI einhergehen können . Die jetzige· Nr. .7 ist inhaltlich vollständig neu aufgenommen worden und geht davon aus, „dass die bauliche Fertigstellung des unter Nr. 2 näher beschriebenen Gebäudekomplexes im ersten Halbjahr 2025 erfolgt. Eine Inbetriebnahme soll voraussichtlich im 3. Quartal 2025 erfolgen.". Ursprünglich .war mit dem Land Brandenburg - vor dem Hintergrund . d~s . i . für. Ende 2024/Anfang 2025 geplanten Abrisses von Gebäude H 021 - vereinbart worden, oben ge- nannten Gebäudekomplex bis 2024 zu errichten. Die nunmehr mitgeteilten Termine zur Fertigstellung und Inbetriebnahme stellen die Bundes- polizei insofern vor Schwierigkeiten, als der Flughafenbetreiber Berlin Brandenburg der Bun- despolizei keine Ersatzflächen zur Verfügung stellen kann. Das stellt die Durchführung von Sammelrückführungen am Flugliaferi Berlin Brandenburg von diesem Zeitpunkt an in Frage. Deshalb sollte im Verhandlungswege mit dem Flughafenbetreiber auf die Bereitstellung der erforderlichen Rückführungsflächen gedrungen werden. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass es unter Nr. 4 Absatz 1 heißen müsste: ,,Das Bun- desministerium des Innern für Bau und Heimat sichert zu, in Bezug auf das unter Nr. 2 näher bezeichnetoo Bauvorhabens mit dem Land einen Untermietvertrag zum Zweck der Unter- bringung seiner nachgeordneten Behörden, BAMF und Bundespolizei, zu schließen oder zum vorgenannten Zweck die notwendigen Flächen vom Eigentümer des unter Nr. 2 ge- nannten Bauvorhabens anzumieten. ". Darüber hinaus müsste Nr. 7 Absatz 2 Satz 1 aufgrund des falschen Verweises auf „Nr. 3.1" wie folgt lauten: ,,(2) Soweit die bauliche Fertigstellung und/oder Inbetriebnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ·informiert das Land den Bund entsprechend Nr. 3. Absatz 1 so rechtzeitig, dass der jeweilige Bedarfsträger, Maßnahmen zur Überbrückung des sich verzö- gernden Bezugs ergreifen kann.". Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist im Entwurf unterzeichnet.
• LAND BRANDENBURG Ministerium des Innern und für Kommunales Der Staatssekretär Minlaltrtum du lnn1m und fDr Kommunalu de• lande, Brandenburg Henning-von-Tresckow-Slraße 9-13 Posijaeh601 165 I 14411Pol>dam 14467 Potsdam Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Herrn Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann Alt-Moabit 140 Hausruf: 10557 Berlin Fax: Internet: -per Mail- Bus und Slraßenbahn: Alter MarkVL.andlag Bahn und S-Bahn: Potsdam Hauptbahnhof Potsdam,Jti.Oktober 2021 Behördenzentrum am Flughafen _ Berlin Brandenburg (Sc_ hönefeld) - Abstim- mung einer gemeinsamen Grun·dsatzverständigung des BMI und des MIK . f Sehr geehrter Herr Kollege, / ~ 1-tJ~w<., ! i l 1 stellvertretend für meinen Kollegen, Herrn arf ich mich für 1 1 .i Ihre konstruktiven Ergänzungs- und Änderungsvorschläge zum übersandten Ent- i wurf einer.Grundsatzverständigung herzlich bedanken. Nach eingehender Prüfung j t durch mein Haus freue ich mich, Ihnen mitzuteilen, dass Ihre Anpassungswünsche weitgehend eingearbeitet werden konnten (s. Anlage). l1 Mit Nummer 7 des Entwurfs einer Grundsatzverständigung hoffe ich, dass ich dem Bedürfnis zur Benennung einer voraussichtlichen Zeitschiene zur Fertigstellung un- seres Bauvorhabens sowie zur Ermöglichung einer eventuell notwendigen ·Ersatz- maßnahme zur vorübergehenden Ausweichung auf alternative Räumlichkeiten durch die Bundespolizei, nachkommen konnte. Hierbei bitte ich jedoch um Ver- ständnis, dass eine detaillierte Erstellung eines Zeitplans zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist und hierauf bezogene Angaben stets unter dem Vorbehalt stehen, dass unerwartete Geschehnisse eine Verzögerung des Fertigstellungster- mins bewirken können. Lassen Sie mich jedoch versichern, dass auch dem Land E-Malls mll qualifiziert eleitfibnlsfäslgnlerten Dokumenten und/oder Verschlüsselung sind an die fogende Adresse zu richten: Poslsleße@mlk.brandenburg.de r ZertlOkat seit 2013 audlt berufundfamflle Dok.-Nr.: 20211221099
Ministerium des Innern Seite2 und für Kommunales Der Staatssekretär Brandenburg an einer zeitnahen Fertigstellung des Bauvorhabens ausdrücklich ge- legen Ist. Nummer 6 des Entwurfs (Rückabwicklung im Fall des Projektabbruchs) wurde nun dahingehend angepasst, dass die Art und Weise einer möglichen Kostenteilung, der im Falle eines Projektabbruchs bereits entstandenen Kosten, einem zukünftigen Austausch unserer beiden Häuser vorbehalten bleibt. Durch die nun verwendete offene Formulierung „angemessene Kostenteilung" kann zu einem späteren Zeit- punkt und .auf der Grundlage konkreter Planungen und Kostenkalkulationen eine jetzt noch ergebnisoffene Und fachlich fundierte Besprechung erfolgen. Des Weiteren schlage ich vor, die Nutzungsbedingungen für die entstehenden 1 . i 1 Räumlichkeiten für die Bundesbehörden angesichts des frühen Planungsstandes j anzu'p~ssen, um flexibler auf kommende Entwicklungen reagieren zu können. Bis- l 1 lang sah der Entwurf vor, dass eine Nutzung ausschließlich im Rahmen der Unter- ! miete erfolgen soll. Um hier mehr Gestaltungsspielraum zu eröffnen, wäre es sicher ! sinnvoll, auch die Möglichkeit der Anmietung,per Nr d~s. ~uncle,~amt für Migration und Flüchtlinge und/oder für die Bundespolizei bestimmten Räumlichkeiten durch den Bund als Hauptmieter vorzusehen. Hierfür wären Anpassungen in Nummer 4 Absatz 1 und 2 sowie in Nu.mmer 5 erfor~erlich (siehe Markierung im beigefügten Entwurf). · Ich hoffe, dass auf Grundlage des jetzt übermittelten Entwurfes - vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung meines Ministers - die Unterzeichnung einer Grundsatzverständigung zur Errichtung eines Einreise- und Ausreisezentrums am BER ermöglicht werden kann und sehe Ihrer Rückmeldung entgegen ..
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat · Grundsatzverständigungf> "· des Bundesministeriums des Innern, für B und des Ministeriums des lnnerri und für Ko & burg über die Projektierung eines Einrei ·' s ~· . ghafen BER ~ .,. ;_ ·;· '-~ -,'. ·.• ' . .; "~~"j/ ',. .. ., ·. '• ..,·., ".j~ ~c · · ·'.~. .. Präam~el ..· Am 01.09,.. ~ Beschlosse~ : : :er"ae; i·nn~:. für Bau und Heimat, die Ministerin für Fi- nanz~~ ' 'für Europa des Ltn~~s. Branden6~g sowie der Minister des Innern und für Kommunales des Landes,iBrandenburb Rahmen He,,, Auftaktsitzung zur Vorstellung des Projekts zur Errichtung eines integriert~~~.::~ : und Ausre~~;~en\ ms am Fl_ughafen Berlin Brandenburg (im folgenden ~ER) die gemeinsame U ·s tzung des1~ nnten Projekts. Es bestand zwischen den genannten Teilnehmern Ei- nigkeit darüber, dass i_~ ng des Flughafens BER und der Schließung des Flughafens Tegel, auf das Land Brandenburg neue und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung des mit einem internationalen Flughafens einhergehenden Migrationsgeschehens zukommen werden und hierfür zusätzliche Struktu- ren zur Einreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen sind. Mit der örtlichen Verlage- rung des Migrationsgeschehens der Metropolregion Berlin Brandenburg in den Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg sehen auch die am Prozess beteiligten Bundesbehörden die Notwendigkeit, ihre Präsenz- und Verwaltungsstrukturen in Flughafennähe auszubauen. Die Teilnehmer der Besprechung befürworteten einvernehmlich, dass die gemeinsame Unterbringung von Landes- und Bundesbehörden an einem Standort sowohl aus finanzieller, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht die sinnvollste
Lösung darstellt. Die nachfolgenden Vereinbarungen spiegeln den Besprechungsstand wider, wie er zum Stichtag 30. Juni 2021 zwischen den oben genannten Beteiligten abgestimmt worden ist. Die konkrete Ausgestaltung des unter Nr. 2 genannten und zu bebauenden Areals sowie die Bestimmung der Durch- führungsform zur Projektumsetzung bleibt einem gesonderten, noch vorzunehmenden Verwaltungsver- fahren im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg vorbehalten. Die Grundsatzverständigung . . dient der Verschriftlichung der bisher getroffenen Vereinbarungen. Nr.1 Ziel, Gegenstand und Funktion (1) Bund und Land verfolgen im Wege der Zusammenarbeit g ~~ ·'. ahme und die Ausreise ausländischer Personen am intern · t zu gestalten und zu beschleunigen. . (2) · Gegenstand dieser Grundsatzverständigung isf ng, die unter Nr. 3. (Errichtung, [Unter-]Vermietung und Be ··.· ha . ..;,;i ijj· Mitnutzung im Rahmen eines [Unter-]Mietvertrag~~/~u: ~en :• flichtung en erfüllen zu wollen und · deren zeitige Umsetzung z · ·· (3) Das geplante integr· · um am Flughafen BER dient nach dessen Fertigstellung sowo , als auch Landesbehörden, die am Prozess ~ ~ngsge :'\ ndischer Personen außerhalb lediglich touristi- 4 : ,ef Zwecke _bete .:,gitig ist beabsichtigt, das Bundesamt für Migration und ~ ,~chtli folg wie die Bundespolizei in der geplanten Einrichtung unterzu- tfrf~g · · hl die Zentrale Auslände_rbehörde des Landes Brandenburg (im fo eh Akteure des Justizbereichs des Landes Brandenburg am geplan- ht werden. Durch die Ansiedlung aller für den genannten Zweck wesent- ,. liehen Akteure . einem gemeinsamen Standort, können fachliche und wirtschaftliche Synergie- effekte für die Umsetzung asyl- und aufenthaltsrechtlicher Aufgaben erzielt werdeh. (4) Der geplante Neubau dient . insbesondere . • der Durchführung des Flughafenasylverfahrens, einschließlich des verwaltungsgerichtli- chen Verfahrens, • der kurzzeitigen Unterbringung von Personen, denen die Einreise aus rechtlichen Grün- den untersagt ist (Zurückweisungsfälle), Seite 2 von 6