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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER

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Ullrich, Andre Vo n:                                    Burbaum, Ann-Marie, Dr. Gesendet:                                Mittwoch, 9. Dezember 2020 15:50 An:                                      _StTeichmann__; Teichmann, Helmut, Dr. Ce:                                      Weinbrenner, Ulrich; Beiderwieden, Peter; 82__; Hidy, Stefan; 81__; Friedrich, Tim, Dr.; Ullrich, Andre; R1__; Hübner, Ch ristoph, Dr.; M4AG__; Hathaway, Rabea Betreff:                                 2. Besprechung zum geplanten Neubau eines Aufnahme- und Ausreisezentrums am Flughafen BER Sehr geehrter Herr Teichrnaim, heute hat im MIK BB die 2. Besprechung zu o.a. Vorhaben stattgefunden. Leiter ZAB stellte zunächst die aufgrund des (vorläufig) von BPol, BAMF und BB Behörden gemeldeten Raumbedarfs erstellte Gebäudeplanung vor. Diese schließt den Bedarf der BPol für ein neues Rückführungszentrum mit ein. Nach dem derzeitigen Planungsstand gibt es in den einzelnen Bereichen für Bund und Land sogar noch gewisse Ausbaumöglichkeiten. BPol signalisierte, dass die Planung auf den ersten Blick gut aussehe. Allerd ings sei der von BPol gemeldete Rau mbedarf insofern no_c h nicht endgültig verbindlich, als die Billigung des BMI/BMF hierzu noch eingeholt werden müsse. Hier könne es noch Änderungen geben. Gleiches gilt für BAMF [Anm.: scheinbar liegen die entsprechenden Berichte noch in den Behörden, sind also noch nicht im BMI eingegangen; hier wäre eine baldige Vorlage durch die Behörden und eine zeitnahe Prüfung im Haus wichtig, vgl. Zeitlinie im letzten Absatz] . Auf Frage der BPol, wie sich BB zu dem ( Alternativgrundstück in Waltersdorf verhalte entgegnete BB, dass die BB Bedarfe der BPol vorlägen und es an der BPol sei, die Gesamtbedarfe auf das alternative Grundstück zu übertragen und die Realisierbarkeit auf diesem Gelände zu prüfen [Anm.: offensichtlich gibt bei der Weiterverfolgung des Plans Waltersdorf Verzögerungen wegen eines Personalwechsels in der BPol] . BB sei nach wie vor offen, es müsse aber ein bauplanungsrechtlicher Abschluss bis Ende 2021 möglich sein. Aus Sicht BB hat Waltersdorf Vorteile (v.a. kürzere Zuführungswege bei Linienflügen, ggf. niedrigere Grundstückskosten), allerdings auch Nachteile (z.B. keine S-Balm-Ahbindung, größere Nähe zu regulärem Flugbetrieb, Charterzuführungen dürften in SXF einfacher sein). BPol sagte hier nochmals Prüfung - auch anhand der Vor- und Nachteile und der zeitlichen Realisierbarkeit - zu. BB bat darum, bis Ende Februar anerkannte Raumbedarfspläne des Bundes einzureichen, damit diese dann dem Investor vorgelegt werden können (Preisvorschlag desselben wäre dann bis Ostern erwartbar, vorläufiger Abschluss der Verhandlungen bis Sommer möglich) . Bis zu diesei:n Zeitpunkt müsse da.1m · auch die Variantenbewertung (SXF oder Waltersdorf) abgeschlossen sein. Au f meine Frage hin gab BB an, dass die im ersten Ministertermin avisierten Vorverträge der Bundesbehörden mit der ZAB (ursprünglich geplant bis Ende diesen Jahres) nach derzeitiger Schätzung vss. innerhalb des 1. Halbjahres 2021 zustandekommen könnten. Für ein Telefonat und weitergehende Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügun g. Mit herzlichen Grüßen/Best regards Dr. Arm-Marie Burbaum Leiterin des Referats R 1/Head of Division R 1 Grundsatz, Recht der Aufenthaltsbeendigung
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--=::::= _:__-====== ~ = = . " ~  -===== und Koordinierung des Vollzugs/General Return Policy Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin Zimmer/Room C 2.425, Tel. +49 30 18681-10528 Mobile: eu2od 20.    e http ://www.b mi .bund .de/eu2020 2
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