IFG-Anfrage: 2019-novel Coronavirus

Sämtliche tagesaktuelle Einschätzungen des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr zum 2019-novel Coronavirus (2019-nCoV)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche tagesaktu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
IFG-Anfrage: 2019-novel Coronavirus [#176710]
Datum
26. Januar 2020 10:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche tagesaktuelle Einschätzungen des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr zum 2019-novel Coronavirus (2019-nCoV)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176710
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort. IFG-Anfrage 2019-novel Coronavirus [#176710] BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1245 Betr.: Informatio…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort. IFG-Anfrage 2019-novel Coronavirus [#176710]
Datum
28. Januar 2020 13:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1245 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26.01.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 26. Januar 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1245 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: IFG-Anfrage 2019-novel Coronavirus [#176710] BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1245 Betr.: Informatio…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage 2019-novel Coronavirus [#176710]
Datum
29. Januar 2020 07:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1245 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 26.01.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1235 vom 28.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem o.g. Antrag (Bezug 1.) haben Sie darum gebeten, Ihnen "...tagesaktuelle Einschätzungen..." zu übersenden. Um Fehlinterpretationen auszuschließen und um eine an Ihrem tatsächlichen Informationsinteresse ausgerichtete Bearbeitung zu ermöglichen, ist die Präzisierung Ihres Auskunftsersuchens erforderlich. So darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, welcher Zeitraum von Ihrer Anfrage konkret umfasst sein soll und wie Sie den Begriff "tagesaktuell" verstanden wissen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: IFG-Anfrage 2019-novel Coronavirus [#176710] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachf…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: IFG-Anfrage 2019-novel Coronavirus [#176710]
Datum
29. Januar 2020 13:40
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bei meiner Anfrage ging ich davon aus, dass der Sanitätsdienst sog. "tagesaktuelle" Einschätzungen abgibt. Hiermit sind lediglich schriftliche Einschätzungen des Sanitätsdienstes zum Virus bzw. zu der Lage vor Ort gemeint. Um meine Anfrage zu konkretisieren bitte ich um Zusendung der aktuellsten vorliegenden Einschätzung (vom heutigen Tage / dieser Woche etc.?) sowie der ersten Einschätzung, die der Sanitätsdienst (sicherlich aus Anfang Januar 2020) getroffen hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176710
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: IFG-Anfrage 2019-novel Coronavirus [#176710] BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1245 Betr.: Informatio…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage 2019-novel Coronavirus [#176710]
Datum
28. Februar 2020 11:20
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1245 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 26.01.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1235 vom 28.01.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1245 vom 29.01.2020 4. Ihre E-Mail vom 29.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 26. Januar 2020 (Bezug 1.), welchen Sie mit o.g. Bezug 4. konkretisiert hatten, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Wesentliche Ursache hierfür ist die gegenwärtig erhöhte Auslastung der fachlich zuständigen Organisationseinheit. Selbstverständlich komme ich baldmöglichst auf die Erledigung Ihres Anliegens zurück. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: IFG-Anfrage 2019-novel Coronavirus [#176710] BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1245 Betr.: Informatio…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage 2019-novel Coronavirus [#176710]
Datum
11. März 2020 17:01
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1245 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 26.01.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1245 vom 28.01.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1245 vom 29.01.2020 4. Ihre E-Mail vom 29.01.2020 5. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1245 vom 28.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 26. Januar 2020 (Bezug 1.) und übersende Ihnen dazu den nachstehenden Link: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/sanitaetsdienst/aktuelles-im-sanitaetsdienst/meldungen-aus-sanitaetsdienst/bundeswehr-haeufige-fragen-coronavirus--188968 Für die Überschreitung der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG bitte ich nochmals um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen