IFG-Anfrage Anträge verkaufsoffene Sonntage

Anträge und etwaigen Schriftverkehr mit den AntragstellerInnen bezüglich verkaufsoffener Sonntage in Schwarzenbek in den Jahren 2018-2020.

Bitte trennen Sie dabei die verkaufsoffenen Sonntage nach § 5 Ladenöffnungszeitengesetz - LöffZG von den verkaufsoffenen Sonntagen, welche aus anderen Gründen beantragt wurden.
Sollten Allgemeinverfügungen für die jeweiligen Sonntage existieren, so bitte ich Sie auch um Zusendung dieser Dokumente.

Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    27. Mai 2020
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anträge und e…
An Stadtverwaltung Schwarzenbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage Anträge verkaufsoffene Sonntage [#185493]
Datum
27. April 2020 23:07
An
Stadtverwaltung Schwarzenbek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anträge und etwaigen Schriftverkehr mit den AntragstellerInnen bezüglich verkaufsoffener Sonntage in Schwarzenbek in den Jahren 2018-2020. Bitte trennen Sie dabei die verkaufsoffenen Sonntage nach § 5 Ladenöffnungszeitengesetz - LöffZG von den verkaufsoffenen Sonntagen, welche aus anderen Gründen beantragt wurden. Sollten Allgemeinverfügungen für die jeweiligen Sonntage existieren, so bitte ich Sie auch um Zusendung dieser Dokumente. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185493
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage Anträge verkaufsoffene Sonntage“ vom…
An Stadtverwaltung Schwarzenbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Anträge verkaufsoffene Sonntage [#185493]
Datum
26. Oktober 2020 09:46
An
Stadtverwaltung Schwarzenbek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage Anträge verkaufsoffene Sonntage“ vom 27.04.2020 (#185493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 152 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185493/