IFG Anfrage: Asbest

Anfrage an: Tiefbauamt Stuttgart

Die Liste derer Bauten im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes in denen Asbest enthalten ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Mai 2016
  • Frist
    14. Juni 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Liste dere…
An Tiefbauamt Stuttgart Details
Von
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Betreff
IFG Anfrage: Asbest [#16817]
Datum
15. Mai 2016 22:36
An
Tiefbauamt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste derer Bauten im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes in denen Asbest enthalten ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Tiefbauamt Stuttgart
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Tiefbau waren asbesthaltige Baustoffe mengenmäßig o…
Von
Tiefbauamt Stuttgart
Betreff
WG: IFG Anfrage: Asbest [#16817]
Datum
25. Mai 2016 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Tiefbau waren asbesthaltige Baustoffe mengenmäßig ohne Bedeutung. Bei Neubauten und im Zuge von Instandsetzungsarbeiten wird das gesetzliche Verbot der Verwendung und Herstellung von Asbest eingehalten. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen von Bauwerken im Bestand wird im Verdachtsfall eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt. Die Baustoffe werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften ausgebaut und entsorgt. Eine Liste mit Bauwerken in denen Asbest enthalten ist wird beim Tiefbauamt nicht geführt. Mit freundliche Grüße