IFG-Anfrage Auflistung der Abfragen bei US-Diensten

eine tabellarische Auflistung der an US-Dienste gerichteten Abfragen gespeicherter Kommunikationsvorgänge deutscher Staatsbürger aufgeschlüsselt nach Datum, angefragtem Inhalt, Abfragegrund und einer Angabe, ob die Abfrage durch US-Dienste beantwortet und/oder bearbeitet wurde.

Wie aus dem Bericht unter ( http://www.n-tv.de/politik/BND-wusste-offenbar-seit-langem-von-Prism-article10991026.html ) hervorgeht, soll es zahlreiche dieser Anfragen bislang gegeben haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juli 2013
  • Frist
    16. August 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine tabellarisc…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage Auflistung der Abfragen bei US-Diensten
Datum
15. Juli 2013 04:42
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine tabellarische Auflistung der an US-Dienste gerichteten Abfragen gespeicherter Kommunikationsvorgänge deutscher Staatsbürger aufgeschlüsselt nach Datum, angefragtem Inhalt, Abfragegrund und einer Angabe, ob die Abfrage durch US-Dienste beantwortet und/oder bearbeitet wurde. Wie aus dem Bericht unter ( http://www.n-tv.de/politik/BND-wusste-offenbar-seit-langem-von-Prism-article10991026.html ) hervorgeht, soll es zahlreiche dieser Anfragen bislang gegeben haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnachrichtendienst
Warning: could not send message for past 4 hours ********************************************** ** TH…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Warning: could not send message for past 4 hours
Datum
15. Juli 2013 08:02
Status
Warte auf Antwort
********************************************** ** THIS IS A WARNING MESSAGE ONLY ** ** YOU DO NOT NEED TO RESEND YOUR MESSAGE ** ********************************************** The original message was received at Mon, 15 Jul 2013 01:57:39 GMT from localhost.mlmcsb.de [127.0.0.1]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,   wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail vom 15.07.2013.   Ein allgemeiner Aus…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage Auflistung der Abfragen bei US-Diensten
Datum
25. Juli 2013 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,   wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail vom 15.07.2013.   Ein allgemeiner Auskunftsanspruch ist im BNDG nicht vorgesehen. Ein solcher ergibt sich auch nicht aus dem IFG, da der Anspruch auf Informationszugang nach §3 Nr.8 IFG nicht gegenüber den Nachrichtendiensten besteht (sog. Bereichsausnahme). Der BND ist vom Anwendungsbereich des VIG nicht betroffen. Ihre Ausführungen zum UIG sind zu unbestimmt und müssten von Ihnen ausreichend konkretisiert werden, andernfalls wäre Ihr Antrag abzuweisen.   Mit freundlichen Grüßen Janus Dalin Bundesnachrichtendienst -----Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> schrieb: ----- An: <<E-Mail-Adresse>> Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>>Datum: 07/18/2013 04:23AMBetreff: IFG-Anfrage Auflistung der Abfragen bei US-DienstenAntrag nach dem IFG/UIG/VIGSehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:eine tabellarische Auflistung der an US-Dienste gerichteten Abfragen gespeicherter Kommunikationsvorgänge deutscher Staatsbürger aufgeschlüsselt nach Datum, angefragtem Inhalt, Abfragegrund und einer Angabe, ob die Abfrage durch US-Dienste beantwortet und/oder bearbeitet wurde.Wie aus dem Bericht unter ( http://www.n-tv.de/politik/BND-wusste-offenbar-seit-langem-von-Prism-article10991026.html ) hervorgeht, soll es zahlreiche dieser Anfragen bislang gegeben haben.Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sindAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.Mit freundlichen Grüßen,Antragsteller/inPostanschriftAntragsteller/in<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>