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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER

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Ministerium des Innern und für Kommunales Ministerium des Innern und für ommunales K      des Landes Brandenburg Postfach 601165 | 14411 Potsdam                                                                         Henning -von-Tresckow-Straße 9- Frau Vera Deleja           -Hotko                                                                       13 c/o Open Knowledge Foundation                                                                           14467 Potsdam Singerstr. 109 10179 Berlin                                                                                            ████▍▍████████      ▍ ██████▍ █ ▍██▍█ ▍ █████▍         █████▍███▍ Fax: █████▍██▍ █████ Potsdam,22. März 2022                 https://mik.brandenburg. e Christi- Akteneinsichts- und Informations                       zugangsgesetz (AIG); Information zuna.Kemnitz@mik.brandenburg.d Ge- bühren Bus und Straßenbahn: Alter Bezug: Ihr Antrag vom 20.12.2022                                                                        Markt/Landtag Bahn und S-Bahn: Potsdam Hauptbah nhof Sehr geehrte Frau Deleja               -Hotko, mit E-Mail vom 20.12.2021                 [#235969], 18.01.2022      [#237929] und vom 01.02.2022 [#239492] begehrten Sie die Zusendung  sämtlicher Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korres- pondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Pro- tokolle) in Bezug auf den Bau eines Behördenzentrums zur Bearbeitung der Ein- und Ausreise von ausländischen Personen Berliner                         über den Flughafen BER seit Januarhttps://taz.de/Flughafen  2020               -BER/!5805962/ sowie  sämtliche Kommunikation zu diesen Informationen und Dokumenten zwi- schen dem Ministerium des Innern und fürlesKommuna                             des Landes Brandenburg und dem Bundesministerium des Innern. Wie bereits in meiner Zwischennachricht vom 23.02.2022 mitgeteilt, begehren Sie Zugang zuumfangreichen Informationen im estand                        Aktenb der Landesverwaltung, deren Sichtung und Bewertung erheblichen                     einen         Verwaltungsaufwand verur- sacht.Aufgrund dessen, kannAntrag                       Ihr nicht ührenfrei geb        beschieden werden   . E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten und/oder Verschlüsselung folgende sindAdresse an die zu richten: Poststelle@mik.brandenburg.de Dok.-Nr.: 2022/058044
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Seite 2                                                                          Ministerium des Innern und für Kommunales Die zu sichtenden und zu prüfenden Dokumente betreffen auch Vorgänge anderer Referate im Haus, weshalb ein umfangreicher Abstimmungsprozess erforderlich sein würde. Zudem wird voraussichtlich eine umfassende Prüfung etwaiger Aus- schlussgründe zu erfolgen haben, da aufgrund Ihrer offenen und somit umfassen- den Fragestellung nicht auszuschließen ist, dass auch Daten, die unter die Ver- schlusssachenanweisung des Landes fallen, sich in den jeweiligen Vorgängen befinden könnten. Derartige Daten müssten aufwändig geschwärzt werden. Dar- über hinaus erscheint es wahrscheinlich, dass etwaige am Verfahren beteiligte Dritte in den Prüfprozess mit einbezogen werden müssen. Gemäß § 10 AIG werden für Amtshandlungen auf Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die Ausgestaltung und Höhe der Kosten richtet sich nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) vom 2. April 2001 in der Fas- sung vom 19. Dezember 2005. Die einzelnen Gebührentarife ergeben sich aus der Anlage zur AIGGebO. Übermittlung von Informationen – Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger (Tarifstelle 1.2) Die Gebühren sind gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 AIG so zu bemessen, dass zwi- schen dem Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Akteneinsicht an- dererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Für die Festlegung der Gebühr ist der notwendige Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung dieses Aktenein- sichtsbegehrens ausschlaggebend. Dieser ist im vorliegenden Fall umfangreicher Art. Die von Ihnen angeforderten Informationen betreffen zum Teil ein laufendes Verwaltungsverfahren. Vor Entscheidung zu Ihrem Antrag sind mit mehreren Be- teiligten Abstimmungen zu treffen. Aus diesen Gründen ist eine Gebühr nach kur- sorischer Prüfung i.H.v. 500,00 € zugrunde zu legen. Sollte Ihr Antrag ablehnend beschieden werden, beträgt diese Gebühr mindestens 25 Prozent, höchstens jedoch 75 Prozent des vorgesehenen Betrags (§ 17 Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)). Ausfertigung von Zweitschriften, Kopien oder Computerausdrucken (Tarifstelle 3.1) Sollte Ihrem Antrag auf Übersendung in elektronischer Form nicht entsprochen werden können, entstehen Gebühren für die Zweitschriften, Kopien oder Compu- terausdrucke gem. der Anlage zur AIGGebO i.H.v. 0,50 Euro für die ersten 50 Seiten je Seite und für jede weitere Seite i.H.v. 0,15 Euro. Ich weise darauf hin, dass auf Ihren Antrag gem. § 2 Nr. 2 AIGGebO bei der Ge- bührenbemessung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers berücksich- tigt werden können.
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Seite3                                                                     Ministerium des Innern und für Kommunales Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie ungeachtet der vorgenannten Kosten an Ihrem An- tragsbegehren festhalten möchten. Ich weise zudem darauf hin, dass aufgrund der Betroffenheit öffentlicher sowie privater Interessenmit Blick auf § 5 Abs. 1 S. 2 §und 4 Abs. 2 S. 1 a.E. AIG Ihr Antragsbegehren gesondert  zu begründenwäre. Ihre Antwort auf dieses Schreibenkönnen Sie gerne an die folgende E- Mailadresse senden: auslaenderangelegenheiten@mik.brandenburg.de Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag █████▍ ▍ Hinweis: Dieses Dokument wurde am 22. März 2022 durch Frau Christina Kemnitz elektronisch schlussgezeichnet.
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