IFG-Anfrage: Beauftragtenregelung FinO

Anfrage an: AStA der RWTH Aachen

Sämtliche Kommunikation seit 2023 zwischen dem Finanzreferat und dem Dezernat 1.0 (Akademische und studentische Angelegenheiten) der Hochschule (RWTH Aachen) bezüglich der Finanzordnung (des AStA der RWTH), vor allem, aber nicht ausschließlich betreffend § 47, inklusive Mailverkehr, Nachrichten, Gesprächsprotokollen und vergleichbarem.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2025
  • Frist
    15. Februar 2025
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An AStA der RWTH Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Beauftragtenregelung FinO [#325486]
Datum
11. Januar 2025 18:58
An
AStA der RWTH Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation seit 2023 zwischen dem Finanzreferat und dem Dezernat 1.0 (Akademische und studentische Angelegenheiten) der Hochschule (RWTH Aachen) bezüglich der Finanzordnung (des AStA der RWTH), vor allem, aber nicht ausschließlich betreffend § 47, inklusive Mailverkehr, Nachrichten, Gesprächsprotokollen und vergleichbarem.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 325486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/325486/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

AStA der RWTH Aachen
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nach …
Von
AStA der RWTH Aachen
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Beauftragtenregelung FinO [#325486]
Datum
11. Februar 2025 17:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.01.2025. Sie haben um Zugang zu folgenden Informationen gebeten: Sämtliche Kommunikation seit 2023 zwischen dem Finanzreferat und dem Dezernat 1.0 (Akademische und studentische Angelegenheiten) der Hochschule (RWTH Aachen) bezüglich der Finanzordnung (des AStA der RWTH), vor allem, aber nicht ausschließlich betreffend § 47, inklusive Mailverkehr, Nachrichten, Gesprächsprotokollen und vergleichbarem. Ihre Anfrage ist sehr weit gefasst. Die vollumfängliche Bearbeitung der Anfrage wäre mit einem erheblichen Arbeitsaufwand und damit der Entstehung von Gebühren verbunden. Zur Vermeidung dessen habe ich Ihnen die vermutlich für Sie relevanteste E-Mail-Korrespondenz angehangen; wobei Namen, E-Mail-Adressen sowie inhaltlich unbedeutende Begrüßungen und Verabschiedungen geschwärzt wurden. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit im Übrigen erledigt hat. Sollten Sie weiterhin an Ihrem Begehren – der Offenlegung sämtlicher Kommunikation seit 2023 – festhalten, wird hiermit In entsprechender Anwendung der §§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW, § 1 VerwGebO IFG NRW sowie Nr. 1.2 des zugehörigen Gebührentarifs eine Verwaltungsgebühr für den anfallenden Arbeitsaufwand von 300,- EUR festgesetzt. Die Gebühr ist angemessen und verhältnismäßig, da aufgrund der hohen Intensität des Austauschs etwa 20 Arbeitsstunden benötigt werden, um die Informationen zu sammeln, zusammenzutragen, zu sichten und zu schwärzen. Bitte leisten Sie – für den Fall des Festhaltens an Ihrem Antrag – die Verwaltungsgebühr für den erhöhten Verwaltungsaufwand binnen einer Frist von 30 Tagen unter Angabe der Referenz : IFG/25/001 auf das Konto: DE91 3905 0000 0016 0011 33 bei der Sparkasse Aachen (AACSDE33XXX). Nach Zahlungseingang auf dem o.g. Konto würde ich die Informationen, sammeln, sichten, schwärzen und Ihnen übersenden. Etwaige weitere Formalitäten klären wir nach Ihrer Entscheidung. Sollte ein Zahlungseingang binnen der oben gesetzten Frist nicht verzeichnet werden, ist die Angelegenheit aus unserer Sicht erledigt. Für den Fall einer Veröffentlichung dieser Mail bitte ich um ein Schwärzen von personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Studierendenschaft der RWTH Aachen K.d.ö.R. Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) [geschwärzt][ [geschwärzt] | [geschwärzt] ] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]