IFG-Anfrage betreffend "Bundesinnenminister Seehofer ermöglicht Einreise unverheirateter Partner"
Dokumente aus denen hervorgeht
-warum die Einschränkung "mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland" eingeführt wurde
-insbesondere warum das Treffen "in Deutschland" stattgefunden haben muss
-und daher auch warum ein oder mehrere Treffen im Ausland nicht genügen
-und stattdessen ein gemeinsamer Wohnsitz im Ausland verlang wird
Laut Pressemitteilung des BMI vom 07.08.2020 sind Besuche aus Drittstaaten ab 10. August 2020 wieder möglich. Voraussetzung für die durch Deutschland beschlossenen Einreiseerleichterungen ist jedoch der Nachweis einer auf Dauer angelegten Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder dem Nachweis eines vorherigen gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland.
Die vorstehende Anfrage nach dem IFG bezieht sich auf Dokumente, Schriftverkehr, Schriftwechsel, Gesprächsnotizen und anderweitige Unterlagen die Einschränkungen beinhalten und/oder zu diesen Einschränkungen geführt haben.
Anfrage abgelehnt
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Datum8. August 2020
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12. September 2020
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