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IFG-Anfrage betreffend "Bundesinnenminister Seehofer ermöglicht Einreise unverheirateter Partner"

Dokumente aus denen hervorgeht
-warum die Einschränkung "mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland" eingeführt wurde
-insbesondere warum das Treffen "in Deutschland" stattgefunden haben muss
-und daher auch warum ein oder mehrere Treffen im Ausland nicht genügen
-und stattdessen ein gemeinsamer Wohnsitz im Ausland verlang wird

Laut Pressemitteilung des BMI vom 07.08.2020 sind Besuche aus Drittstaaten ab 10. August 2020 wieder möglich. Voraussetzung für die durch Deutschland beschlossenen Einreiseerleichterungen ist jedoch der Nachweis einer auf Dauer angelegten Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder dem Nachweis eines vorherigen gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland.

Die vorstehende Anfrage nach dem IFG bezieht sich auf Dokumente, Schriftverkehr, Schriftwechsel, Gesprächsnotizen und anderweitige Unterlagen die Einschränkungen beinhalten und/oder zu diesen Einschränkungen geführt haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente aus …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage betreffend "Bundesinnenminister Seehofer ermöglicht Einreise unverheirateter Partner" [#194797]
Datum
8. August 2020 04:31
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente aus denen hervorgeht -warum die Einschränkung "mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland" eingeführt wurde -insbesondere warum das Treffen "in Deutschland" stattgefunden haben muss -und daher auch warum ein oder mehrere Treffen im Ausland nicht genügen -und stattdessen ein gemeinsamer Wohnsitz im Ausland verlang wird Laut Pressemitteilung des BMI vom 07.08.2020 sind Besuche aus Drittstaaten ab 10. August 2020 wieder möglich. Voraussetzung für die durch Deutschland beschlossenen Einreiseerleichterungen ist jedoch der Nachweis einer auf Dauer angelegten Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder dem Nachweis eines vorherigen gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland. Die vorstehende Anfrage nach dem IFG bezieht sich auf Dokumente, Schriftverkehr, Schriftwechsel, Gesprächsnotizen und anderweitige Unterlagen die Einschränkungen beinhalten und/oder zu diesen Einschränkungen geführt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194797/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage betreffend "Bundesinnenminister…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage betreffend "Bundesinnenminister Seehofer ermöglicht Einreise unverheirateter Partner" [#194797]
Datum
12. Oktober 2020 11:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage betreffend "Bundesinnenminister Seehofer ermöglicht Einreise unverheirateter Partner"“ vom 08.08.2020 (#194797) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194797/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2578 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG-Anfrage betreffend "Bundesinnenminister Seehofer ermöglicht Einreise unverheirateter Partner" [#194797]
Datum
12. Oktober 2020 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2578 Sehr geehrteAntragsteller/in zu dem u.a. IFG Antrag ist der entsprechende Bescheid am 05. Oktober 2020 an die von Ihnen benannte Postanschrift gesandt worden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in das Dokument ist nicht angekommen, bitte senden Sie mir das Dokument erneut per Emai…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage betreffend "Bundesinnenminister Seehofer ermöglicht Einreise unverheirateter Partner" [#194797]
Datum
12. Oktober 2020 16:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das Dokument ist nicht angekommen, bitte senden Sie mir das Dokument erneut per Email zu. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194797/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2578 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG-Anfrage betreffend "Bundesinnenminister Seehofer ermöglicht Einreise unverheirateter Partner" [#194797]
Datum
13. Oktober 2020 08:18
Status
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2578 Sehr geehrteAntragsteller/in für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags darf ich um Mitteilung einer persönlichen E-Mail-Anschrift bitten, da die Übersendung des erbetenen Dokumentes bei einer Übermittlung an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt ist. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.