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IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern

Anfrage an: Auswärtiges Amt

-Anzahl der Fälle 2018 und 2019 nach Jahren aufgeschlüsselt, in dennen aufgrund der Härtefallklausel vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug von ausländischen Ehegatten, zu deutschen Ehegatten abgesehen wurde.

Sollte die Anzahl 0 betragen so wird um eine entsprechende Auskunft mit der Zahl 0 gebeten.

Bitte beachten Sie explizit die Voraussetzungen:
-Nachzug ausländischer Ehegatten (respektive Drittstaatsangehörige von dennen der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse erbracht werden muss)
-zu deutschen Ehegatten
-bezgl. Nachweis einfacher Deutschkenntnisse
-Anwendung der Härtefallklausel bezgl. Deutschkenntnisse
-Im Hinblick auf das AufenthG

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Anzahl der Fä…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern [#189655]
Datum
24. Juni 2020 04:11
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Anzahl der Fälle 2018 und 2019 nach Jahren aufgeschlüsselt, in dennen aufgrund der Härtefallklausel vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug von ausländischen Ehegatten, zu deutschen Ehegatten abgesehen wurde. Sollte die Anzahl 0 betragen so wird um eine entsprechende Auskunft mit der Zahl 0 gebeten. Bitte beachten Sie explizit die Voraussetzungen: -Nachzug ausländischer Ehegatten (respektive Drittstaatsangehörige von dennen der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse erbracht werden muss) -zu deutschen Ehegatten -bezgl. Nachweis einfacher Deutschkenntnisse -Anwendung der Härtefallklausel bezgl. Deutschkenntnisse -Im Hinblick auf das AufenthG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 189655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189655/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG: Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern, Vg. Nr. 275-2020 Sehr gee…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern, Vg. Nr. 275-2020
Datum
24. Juni 2020 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern“ [#189655] [#189655]
Datum
19. August 2020 05:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/189655/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Auswärtige Amt diese Daten nicht herausgeben möchte und meine Anfrage ignoriert. Diese Daten werden jedoch irgendwo erfasst. Wenn nicht von allen Auslandsvertretungen dann von wenigen ausgewählten (zu Statistikzwecken), denn im Vertragsverletzungsverfahren unter der Nummer 2013/2009 gegen Deutschland konnte die Bundesregierung entsprechende Zahlen vorlegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 189655.pdf Anfragenr: 189655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189655/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. August 2020 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
681,5 KB

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