Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern

-Anzahl der Fälle 2018 und 2019 nach Jahren aufgeschlüsselt, in dennen aufgrund der Härtefallklausel vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug von ausländischen Ehegatten, zu deutschen Ehegatten abgesehen wurde.

Sollte die Anzahl 0 betragen so wird um eine entsprechende Auskunft mit der Zahl 0 gebeten.

Bitte beachten Sie explizit die Voraussetzungen:
-Nachzug ausländischer Ehegatten (respektive Drittstaatsangehörige von dennen der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse erbracht werden muss)
-zu deutschen Ehegatten
-bezgl. Nachweis einfacher Deutschkenntnisse
-Anwendung der Härtefallklausel bezgl. Deutschkenntnisse
-Im Hinblick auf das AufenthG

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Anzahl der…
An Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern [#189651]
Datum
24. Juni 2020 03:57
An
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Anzahl der Fälle 2018 und 2019 nach Jahren aufgeschlüsselt, in dennen aufgrund der Härtefallklausel vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug von ausländischen Ehegatten, zu deutschen Ehegatten abgesehen wurde. Sollte die Anzahl 0 betragen so wird um eine entsprechende Auskunft mit der Zahl 0 gebeten. Bitte beachten Sie explizit die Voraussetzungen: -Nachzug ausländischer Ehegatten (respektive Drittstaatsangehörige von dennen der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse erbracht werden muss) -zu deutschen Ehegatten -bezgl. Nachweis einfacher Deutschkenntnisse -Anwendung der Härtefallklausel bezgl. Deutschkenntnisse -Im Hinblick auf das AufenthG
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 189651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189651/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Grimmstr. 1 86343 Königsbrunn
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Juni 2020 03:57
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist bei der Ausländerbehörde in Frankfurt am Main eingegangen. Wir sind …
Von
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Betreff
AW: IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern [#189651]
Datum
24. Juni 2020 03:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist bei der Ausländerbehörde in Frankfurt am Main eingegangen. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich eine Antwort zukommen zu lassen. Ihre Ausländerbehörde Ordnungsamt - Ausländerbehörde Rebstöcker Straße 4 60326 Frankfurt am Main RMV-Haltestelle Ordnungsamt www.ordnungsamt.frankfurt.de Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 13:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr 08:00 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim…
An Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern [#189651]
Datum
12. Oktober 2020 04:06
An
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern“ vom 24.06.2020 (#189651) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189651/
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist bei der Ausländerbehörde in Frankfurt am Main eingegangen. Wir sind …
Von
Stadtverwaltung Frankfurt Amt 32/Ausländerbehörde
Betreff
AW: IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern [#189651]
Datum
12. Oktober 2020 04:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist bei der Ausländerbehörde in Frankfurt am Main eingegangen. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich eine Antwort zukommen zu lassen. Ihre Ausländerbehörde Ordnungsamt - Ausländerbehörde Rebstöcker Straße 4 60326 Frankfurt am Main RMV-Haltestelle Ordnungsamt www.ordnungsamt.frankfurt.de Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 13:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr 08:00 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.