IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung

- Aufgabenstellungen der Examensklausuren zur ersten juristischen Prüfung (Referendarexamen) aus den Terminen der Jahre 2010-2014 unter Angabe der jeweils zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit.
- Korrekturanweisungen zu obigen Examensklausuren, etwaige Lösungswege/-skizzen und Bewertungsmaßstäbe.
- Notendurchschnitt zu den jeweiligen Examensklausuren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. April 2015
  • Frist
    3. Mai 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aufgaben…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung [#9059]
Datum
3. April 2015 22:22
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aufgabenstellungen der Examensklausuren zur ersten juristischen Prüfung (Referendarexamen) aus den Terminen der Jahre 2010-2014 unter Angabe der jeweils zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit. - Korrekturanweisungen zu obigen Examensklausuren, etwaige Lösungswege/-skizzen und Bewertungsmaßstäbe. - Notendurchschnitt zu den jeweiligen Examensklausuren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Hafeninsel 19 63067 Offenbach am Main
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
II 331 IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IZG-SH Se…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung [#9059]
Datum
13. April 2015 16:07
Status
Warte auf Antwort
II 331 IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IZG-SH Sehr << Antragsteller:in >> Ihren hier am 3. April 2015 eingegangenen Antrag nach § 4 Abs. 1 IZG-SH habe ich heute an das zuständige Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
2230 E-8669 S.v. 07.05.2015
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
2230 E-8669 S.v. 07.05.2015
Datum
9. Mai 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
549,2 KB