IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung

- Aufgabenstellungen der Examensklausuren zur ersten juristischen Prüfung (Referendarexamen) aus den Terminen der Jahre 2010-2014 unter Angabe der jeweils zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit.
- Korrekturanweisungen zu obigen Examensklausuren, etwaige Lösungswege/-skizzen und Bewertungsmaßstäbe.
- Notendurchschnitt zu den jeweiligen Examensklausuren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung [#9060]
Datum
3. April 2015 22:23
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Aufgabenstellungen der Examensklausuren zur ersten juristischen Prüfung (Referendarexamen) aus den Terminen der Jahre 2010-2014 unter Angabe der jeweils zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit. - Korrekturanweisungen zu obigen Examensklausuren, etwaige Lösungswege/-skizzen und Bewertungsmaßstäbe. - Notendurchschnitt zu den jeweiligen Examensklausuren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage an das zuständige hiesige Justizprüfungsamt weiter …
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung [#9060]
Datum
7. April 2015 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage an das zuständige hiesige Justizprüfungsamt weiter gleitet. Ansprechpartnerin ist Frau Ulrike Greese (<<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichem Gruß,

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Kenntnisnahme des anliegenden Schreibens. Mit freundlichen …
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung [#9060]
Datum
30. Juli 2015 18:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Kenntnisnahme des anliegenden Schreibens. Mit freundlichen Grüßen