IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung

- Aufgabenstellungen der Examensklausuren zur ersten juristischen Prüfung (Referendarexamen) aus den Terminen der Jahre 2010-2014 unter Angabe der jeweils zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit.
- Korrekturanweisungen zu obigen Examensklausuren, etwaige Lösungswege/-skizzen und Bewertungsmaßstäbe.
- Notendurchschnitt zu den jeweiligen Examensklausuren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aufgabenst…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung [#9063]
Datum
3. April 2015 22:30
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aufgabenstellungen der Examensklausuren zur ersten juristischen Prüfung (Referendarexamen) aus den Terminen der Jahre 2010-2014 unter Angabe der jeweils zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit. - Korrekturanweisungen zu obigen Examensklausuren, etwaige Lösungswege/-skizzen und Bewertungsmaßstäbe. - Notendurchschnitt zu den jeweiligen Examensklausuren.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Auskunft_Examensklausuren -- Helga Werther-Windisch Geschäftsstelle Landesprüfungsamt für Juristen MINISTERIUM …
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
Auskunft_Examensklausuren
Datum
22. April 2015 14:22
Status
Warte auf Antwort
-- Helga Werther-Windisch Geschäftsstelle Landesprüfungsamt für Juristen MINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ Ernst-Ludwig-Straße 3 55116 Mainz Telefon 06131 16 5806 Telefax 06131 16 5876 <<E-Mail-Adresse>> www.mjv.rlp.de
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft_Examensklausuren [#9063] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 22. April 2015 mit Ablehn…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft_Examensklausuren [#9063]
Datum
22. April 2015 14:38
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 22. April 2015 mit Ablehnung meines Antrages habe ich erhalten. Sie berufen sich dabei auf eine Ausnahme im LIFG, die Prüfungseinrichtungen, die im Bereich von Lehre, Leistungsbeurteilungen, Unterricht und Prüfungen tätig werden, befreit seien. In der Aktuellen Fassung des LIFG nach dem offiziellen Landesrechtsportal kann ich eine derartige Ausnahme allerdings nicht finden. (abrufbar unter http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/2zn/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=0638EF43B94C4632CDE3C3A62EFFF88F.jp44?doc.hl=1&doc.id=jlr-InfFrGRPrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=20&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-InfFrGRPpP9, abgerufen am 22.04.2015) Daher ist mir nicht ersichtlich, worauf sie ihre Bereichsausnahme stützen. Ich halte somit diesbezüglich an meiner ursprünglichen Anfrage vom 03. April 2015 fest bzw. bitte Sie um Nennung der Rechtsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Bereichsausnahme von § 2 LIFG. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 9063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
AW: Auskunft_Examensklausuren [#9063] Sehr << Antragsteller:in >> leider kann ich Ihre E-Mail vom 22…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Auskunft_Examensklausuren [#9063]
Datum
23. April 2015 12:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> leider kann ich Ihre E-Mail vom 22. April 2015 hier nicht zuordnen. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Irrläufer handelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Auskunft_Examensklausuren [#9063] Sehr geehrte Damen und Herren, meine gestrige Email bezog sich, wie dor…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Auskunft_Examensklausuren [#9063]
Datum
23. April 2015 15:14
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine gestrige Email bezog sich, wie dort auch geschrieben, auf meine Anfrage vom 03. April 2014. Es handelt sich dabei um ihr Aktenzeichen 2230 E15-LPA-44. Dies hatte ich vergessen anzugeben, damit sollte Ihnen eine Zuordnung nun hoffentlich gelingen. Sie berufen sich dabei auf eine Ausnahme im LIFG, die Prüfungseinrichtungen, die im Bereich von Lehre, Leistungsbeurteilungen, Unterricht und Prüfungen tätig werden, befreit seien. In der Aktuellen Fassung des LIFG nach dem offiziellen Landesrechtsportal kann ich eine derartige Ausnahme allerdings nicht finden. (abrufbar unter http://landesrecht.rlp.de/jportal/por..., abgerufen am 22.04.2015) Daher ist mir nicht ersichtlich, worauf sie ihre Bereichsausnahme stützen. Ich halte somit diesbezüglich an meiner ursprünglichen Anfrage vom 03. April 2015 fest bzw. bitte Sie um Nennung der Rechtsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Bereichsausnahme von § 2 LIFG. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 9063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Hafeninsel 19 63067 Offenbach am Main

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Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LIFG Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LIFG
Datum
6. Mai 2015 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen