IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung
- Aufgabenstellungen der Examensklausuren zur ersten juristischen Prüfung (Referendarexamen) aus den Terminen der Jahre 2010-2014 unter Angabe der jeweils zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit.
- Korrekturanweisungen zu obigen Examensklausuren, etwaige Lösungswege/-skizzen und Bewertungsmaßstäbe.
- Notendurchschnitt zu den jeweiligen Examensklausuren.
Anfrage abgelehnt
-
Datum3. April 2015
-
9. Mai 2015
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung [#9063]
- Datum
- 3. April 2015 22:30
- An
- Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Auskunft_Examensklausuren
- Datum
- 22. April 2015 14:22
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Auskunft_Examensklausuren [#9063]
- Datum
- 22. April 2015 14:38
- An
- Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
- Status
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- Von
- Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
- Betreff
- AW: Auskunft_Examensklausuren [#9063]
- Datum
- 23. April 2015 12:38
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: AW: Auskunft_Examensklausuren [#9063]
- Datum
- 23. April 2015 15:14
- An
- Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
- Status
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Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Antrag nach dem LIFG
- Datum
- 6. Mai 2015 10:28
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Im § 9 steht nix über Prüfungen. Insbesondere in der Nr. 4: "die amtliche Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Anweisung zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung/VSA) Rheinland-Pfalz geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt".
Sind die Prüfungsunterlagen VS nachdem diese vollumfänglich bei den Prüfungen gezeigt wurden?
In § 10:
"Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der amtlichen Information der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde."
Die behördliche Maßnahme der Prüfungsabnahme ist beendet. Der Erfolg der behördlichen Maßnahme ist nicht mehr gefährdet.
Ich würde es dem Informationsfreiheitsbeauftragten vorlegen.